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Rede im Landtag: Bericht zur Evaluierung der Beitragsbemessungsverordnung - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1134-B)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,

in der Diskussion um die Beitragsbemessungsverordnung erreichen uns seit Jahren sehr unterschiedliche Statements aus den unterschiedlichen Nutzergruppen.

Und auch in der Anhörung zum Evaluationsbericht war das wieder so.

Nach langen Verhandlungen hatten wir uns zur Beschlussfassung im Jahr 2020 auf die Faktoren 0,5 für Wald, 1,0 für Landwirtschaftliche Flächen und 2,0 für Siedlungs- und Verkehrsflächen geeinigt.

Und wie der Wasserverbandstag in seiner Stellungnahme zur Evaluation darstellte, ist mit dieser Regelung ein weitestgehender Rechtsfrieden eingetreten. Eine generelle Änderung wird nicht gefordert.

Deshalb gibt es für uns auch keine Veranlassung, diesen Sack in dieser Legislatur nochmal zu öffnen.

Dennoch: In der Anhörung wurden kritische Punkte benannt und konstruktive Vorschläge unterbreitet, auf die ich kurz eingehen möchte:

Eine Entlastung der Landnutzer mit ihren großen Flächen könnte durch eine weitere Anpassung der Vorteilsgebietsfaktoren zu Lasten der Siedlungs- und Verkehrsflächen diskutiert werden.

Hierbei könnte gegebenenfalls ein Bonussystem ins Spiel kommen, wenn Kommunen aktiv an Maßnahmen zur Harmonisierung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse arbeiten, zum Beispiel • durch die Inanspruchnahme von Förderungen zur Starkregenvorsorge, • durch die Umsetzung der Fachinformation Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten, oder • durch die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen.

In diesem Kontext sollte auch die im Koalitionsvertrag verankerte Entsiegelungsstrategie ressortübergreifend vorangetrieben werden.

Das wäre ein echter Beitrag, um die Kosten der Gewässerunterhaltung im Bereich von Siedlungs- und Verkehrsflächen konstant zu halten bzw. perspektivisch zu senken.

Auch die Einführung eines Sockelbetrages für die Beiträge pro angefangenen Hektar könnte dazu beitragen, etwaige Unterschiede zwischen den Vorteilsgebietstypen abzufedern.

Ungeachtet dessen ist das Land in der Pflicht, die Datengrundlagen für die Berechnung der Beiträge stetig zu verbessern, um die Verwaltungsabläufe zu harmonisieren. Das kann man alles diskutieren.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wesentliches Problem liegt in der Gewässerunterhaltung selbst. Während wir seit Jahren darüber diskutieren, dass wir den Landschaftswasserhaushalt verbessern müssen, dass wir mehr Wasser in der Landschaft zurückhalten müssen, werden weiterhin auch Gräben geräumt, wo eine Entwässerung nicht nötig, ja sogar kontraproduktiv ist.

Das kostet nicht nur Geld. Das kostet uns auch Wasser, das nicht wegfließen sollte.

Es gibt Eigentümer, die ihre Flächen aus Gründen des Wald- und Moorschutzes, zur Erzielung höherer Erträge oder zur Erhaltung der Artenvielfalt möglichst nass halten wollten. Aber auch hier werden Gräben geräumt und die Flächen damit ausgetrocknet.

In der Regel hat der Eigentümer keine Möglichkeit, diesen Wahnsinn zu verhindern und muss dann auch noch dafür bezahlen.

In Zeiten der Klimakrise können wir uns solche Kapriolen nicht mehr leisten!

Und wenn hinter uns auch ein sehr regenreiches Winterhalbjahr liegt und sich die Wasservorräte in den oberen Bodenschichten vielleicht etwas erholen, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir ein Wassermangelproblem haben.

Es kann nicht sein, dass wir unnötig Gräben ausräumen, um Wasser wegzuschicken, das uns dann später fehlt. Hier muss ein Umdenken in der Gewässerunterhaltung stattfinden.

Das müssen wir mit klugen und vernünftigen Rahmenbedingungen aus der Politik heraus unterstützen.

Also, wenn wir in der nächsten Legislatur unser Wassergesetz den Herausforderungen der Klimakrise anpassen, dann muss neben vielen anderen wichtigen Punkten auch die Gewässerunterhaltung eine wichtige Rolle spielen.

Es muss möglich sein, Flächeneigentümer auf begründeten Antrag hin von der Gewässerunterhaltung zu entlasten, sofern Dritte dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Und natürlich sind diese Eigentümer dann auch von der Beitragszahlung zu befreien.

Das wäre gut für unseren Landschaftswasserhaushalt.

Und das würde auch noch Kapazitäten bei den Gewässerunterhaltungsverbänden freisetzen, um vermehrt Projekte für effektiven Wasserrückhalt umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Bericht "Bericht zur Evaluierung der Beitragsbemessungsverordnung - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1134-B)" (TOP 14 der 104. Plenarsitzung)