Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Benjamin Raschke spricht zum Bericht der Landesregierung „Bericht über die Evaluation des Brandenburgischen Richtergesetzes“

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man mag es kaum glauben, aber selbst wir Abgeordnete machen hin und wieder Fehler. Ich habe gehört, selbst mit jahrelanger Regierungserfahrung lässt das nicht nach. In jedem Fall ist es aber eine gute Idee, immer mal wieder zu schauen, ob die Gesetze, die wir hier verabschieden, auch nach Jahren noch gut sind oder man nicht etwas verbessern könnte. Deswegen gibt es die alte grüne Forderung, für wichtige Gesetze eine Art Verfallsdatum, eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum einzuführen. Das macht das Recht auch verständlicher.

Weil wir heute über ein solches Gesetz reden, das eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum hat, haben wir versucht, herauszufinden, für welche weiteren Gesetze in Brandenburg das gilt - vielen Dank an die Landtagsverwaltung für die Unterstützung bei der Recherche. Das sind in der Tat nur wenige Gesetze. Im Wesentlichen sind es Staatsverträge: Jugendmedienschutz, Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Glücksspielwesen.

Daneben sind es nur noch eine Handvoll Gesetze, zum Beispiel das Musik- und Kunstschulgesetz und das Landesaufnahmegesetz, das auch eine Evaluationspflicht vorsieht - und eben das Richtergesetz. Kollege Stohn hat schon gesagt, wofür das Richtergesetz da ist. Es ist aber nicht nur ein Gesetz, das eine Evaluierung vorsieht, es ist sogar das Paradebeispiel für Gesetze, die evaluiert werden sollen, weil es eben nicht nur von uns im Landtag und im Rechtsausschuss diskutiert und überprüft werden sollte, sondern in einem öffentlichen Diskurs mit allen Beteiligten. Genau das ist auch passiert. Warum das gut ist, zeigt die erfreulich hohe Zahl wirklich guter Vorschläge, die dabei herausgekommen sind. Die waren so gut, dass sie - wie Frau Mächtig schon sagte - dazu geführt haben, dass wir uns ihnen nicht entziehen konnten und im Rechtsausschuss einen fraktionsübergreifenden Beschluss gefasst haben. Übrigens, Frau Mächtig: Vielen Dank für die Koordination.

Ich möchte vier Punkte nennen, die aus grüner Sicht besonders wichtig sind. Das Erste sind die Mitwirkungsrechte: Da haben wir einen ganz kleinen ersten Schritt geschafft; ich hoffe, dass das Ministerium, unser neuer Justizminister da noch etwas drauflegt. Wir schauen nach Schleswig-Holstein, die könnten dafür Modell stehen.

Der zweite Punkt ist der oder die richterliche Gleichstellungsbeauftragte. Es ist kein Geheimnis, dass wir als Grüne dafür kämpfen. Der dritte Punkt ist, dass für die Besetzung der Spitzenposition im Richterwahlausschuss eine echte Wahl durchgeführt werden soll. Momentan ist es im Richterwahlausschuss in Brandenburg so: Die Richter werden befördert oder gewählt. Da haben wir in der Regel nicht die Auswahl. Wer im Richterwahlausschuss sitzt, der weiß, dass Kollege Schöneburg und ich vehement für eine echte Wahl eintreten. Die soll es nun geben; das ist ein großer Erfolg, über den wir uns sehr freuen.

Viertens und zu guter Letzt: Dieses Gesetz soll wieder eine Art Verfalls- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum bekommen. Auch dieses Gesetz wollen wir in absehbarer Zeit evaluieren und schauen, ob das alles gut gelaufen ist.

In diesem Sinne auch von uns Grünen ein herzliches Dankeschön an alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mitgemacht und gezeigt haben, wie wichtig ein Prozess ist, in dem man Gesetze regelmäßig überprüft. Wir waren schon vorher Fan dieses Gesetzes und von Verfallsdaten, jetzt sind wir es noch mehr. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)