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Benjamin Raschke spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG)

Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Von uns gibt es ein großes Lob, dass Brandenburg dieses Gesetz so zügig umsetzen will. Wir haben gehört, dass andere Länder noch nicht so weil sind. Der neue Justizminister beweist, besser: verkündet und demonstriert hier Tatkraft: das dritte Projekt innerhalb von noch nicht einmal 100 Tagen.

Sie erinnern sich - der Kollege Eichelbaum erwähnte es gerade -: Erst sollte die Ersatzfreiheitsstrafe
abgeschafft werden - aus unserer Sicht eine gute Überlegung, denn sie wird zumindest viel zu oft angewendet. Dabei geht es um Täterrechte, und wenn wir ihre Zahl herunterbekommen, spart dies nicht nur Geld, soodern, wie Frau Mächtig sagle, ist das auch der beste Opforschutz.

Das zweite Projekt war der Schutz von Whistleblowern; auch darüber haben wir hier schon diskutiert. Dabei geht es darum, die Menschen zu schOtzen, die Skandale aufdecken.

Nun also das drille Projekt: der Schutz von Menschen, die Opfer sind, und deren psychosoziale Betreuung. Das ist, wie wir bereils gehört haben, besonders wichtig wegen der Konfrontation mrt dem Täter, dem man im Gerichtsverfahren immer wieder gegenüberstehen muss. Wir Grünen begrüßen das von ganzenm Herzen. Wir haben lange für diesen Paradigmenwechsel gekämpft, dass es eben nicht nur um den Täter
oder die Täterin geht, sondern auch die Opfer angemessene Aufmerksamkeit bekommen.

Das Ganze ist- auch das hat Kollege Eichelbaum bereits gesagt - keine Idee des Ministers, sondern ein Ausführungsgesetz; aber das Land hat wichtige Details zu regeln, zum Beispiel die Fragen: Wer wird eigentlich als Prozessbegleitung anerkannt? Wie ist die Vergütung? Wie ist die Weiterbildung? Wir alle wissen: Der Teufel steckt meist im Detail, deshalb ist es so wichtig, dass wir auf die Details achten.

Wir Grünen haben ein großes Interesse daran, dieses Gesetz nicht nur zügig, sondern auch gut umzusetzen. Dazu ist die Bilanz des Ministers in den noch nicht einmal 100 Tagen noch nicht so toll. Eher gesagt ernüchternd: Bei der Ersatzfreiheitsstrafe wie auch bei den Whistleblowern gibt es nur eine bundesweite Arbeitsgruppe, die irgendwann einmal Ergebnisse liefert. Ich glaube, bei diesem Thema, Herr Minister, kommen wir aber schneller zusammen. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Debatte im Ausschuss und stimmen der Überweisung gern zu.
(Beifall S90/GRÜNE)