Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Benjamin Raschke spricht Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Auch ich kann es relativ kurz machen. Wie wichtig das Gesetz ist, haben Frau Mächtig und Danny Eichelbaum schon erwähnt.

Auch von mir gibt es erstens ein Dankeschön an die Regierung für diesen Gesetzentwurf. Die Debatte hier im Plenum und im Rechtsausschuss sowie die Anhörung haben gezeigt: Der Entwurf ist ganz gut gelungen. Er wird dazu beitragen, dass Opfer von Straftaten in dieser schwierigen Lage besser geschützt sind. Mein Dank geht zweitens an die Anzuhörenden im Ausschuss - sowohl die Vertreter von Opferperspektive und Opferhilfe als auch des Weißen Rings haben sehr anschaulich und kompetent berichtet, was in ihrer Arbeit passiert, was gut läuft und wo es noch brennt.

Drittens gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses. Es war eine gute Debatte. Sie war konstruktiv und nach vorn gerichtet, und wir Grünen konnten - das haben wir schon gehört - die Koalitionsfraktionen davon überzeugen, ein - aus unserer Sicht wichtiges - Detail noch aufzunehmen: Wenn Sie in Brandenburg Opfer einer Straftat werden, zum Beispiel Opfer rassistischer Gewalt, dann wird Ihnen in Zukunft eine Liste ausgehändigt, auf der die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stehen. Es freut uns sehr, dass Sie sich haben überzeugen lassen.

(Dr. Schöneburg [DIE LINKE]: Wir waren schon vorher überzeugt!)

Das ist aus unserer Sicht ein wichtiges Detail.

Wir hätten uns gewünscht, dass noch ein paar andere Details aufgenommen worden wären - zum Beispiel, dass in diesem Verzeichnis auch steht, dass die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter Erfahrung mit rassistischer Gewalt hat. Das ist bis bisher zwar möglich, aber nicht Pflicht; das heißt, dieses Verzeichnis ist aus unserer Sicht nicht vollständig. Wir konnten die Koalitionsfraktionen auch nicht davon überzeugen, einen Paragrafen aufzunehmen, mit dem all die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter, die ihre Ausbildung schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hervorragend abgeschlossen haben, anerkannt werden. Nun hat uns das Ministerium zugesagt, das sei nicht nötig, das werde das Ministerium auch so handhaben. Gut, wir werden sehen. Frau Mächtig hat es angekündigt: Es gibt in einem Jahr eine Evaluation des Gesetzes, dann werden wir mehr wissen. Wenn sie vorliegt, können wir darüber reden. Dann können wir auch darüber reden, ob der Kompromiss der Regierung zu der Frage, wo die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter angebunden sein müssen, trägt oder nicht. Bis dahin werden wir uns beim CDU-Vorschlag enthalten. Bis dieses Gesetz evaluiert ist, wünsche ich allen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern von hier aus zunächst erholsame Feiertage und freue mich auf ihre Berichte darüber, wie es in der Praxis mit dem Gesetz läuft und ob wir etwas ändern sollten. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt DIE LINKE)