Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Benjamin Raschke spricht zum Bericht der Landesregierung „Fünfter Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG)“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! In so ziemlich jeder Sitzung der Enquetekommission für ländliche Räume ist das irgendwie Thema. Irgendjemand macht den Vorschlag: Lasst uns doch für den ländlichen Raum ein paar weniger komplizierte Standards machen! - Das ist dauerhaft Thema, und genauso dauerhaft sagt die Landesregierung: Na ja, die Kommunen könnten ja, wenn sie wollten,es gibt ja das Standarderprobungsgesetz.

(Kurth [SPD]: Das ist auch so!)

Es wird nur nicht genutzt. Deswegen treibt uns schon die Frage um, woran es liegt, dass das so auseinanderfällt. Außer einem großen Sprung am Anfang hat sich lange nichts getan. Woran liegt das? Ich bin nun nicht der Experte für Bürokratieabbau; damit kann ich nicht dienen. Ich kann nur versuchen, fünf Beobachtungen aus der Perspektive des ländlichen Raumes zu bringen, die illustrieren, warum das Standarderprobungsgesetz aus meiner Sicht nicht gut genug genutzt wird.

Erstens: Das Ministerium sagt auch in dem Bericht, es könnte daran liegen, dass das Standarderprobungsgesetz zu unbekannt ist. - Das glaube ich nicht. Nach all dem, was ich mitbekommen habe, ist das Thema in der Enquetekommission, ist das Thema beim Städte- und Gemeindebund, beim Landkreistag bekannt. Und wenn man irgendwo zu einem Bürgermeister kommt, merkt man, dass er sehr wohl weiß, dass es das Standarderprobungsgesetz gibt. Das kann also nicht der Grund sein. Auch, dass wir alle Jahre hier darüber berichten, trägt dazu bei, dass es bekannt ist. Das ist also nicht der Grund.

Zweitens: Wir merken immer wieder, den Kommunen und den Bürgern geht es um Punkte wie zum Beispiel das Baurecht. Die kann das Gesetz gar nicht abdecken, denn die unterliegen Bundesrecht. Da können wir nichts machen. Vielleicht sind durch die letzte Föderalismusreform Dinge hinzugekommen, die wir auf Landesebene machen können, aber insgesamt gibt es viele Punkte im ländlichen Raum, die durch ein Landesgesetz nicht erleichtert werden können. Das hilft uns also nicht weiter.

Drittens: Der wichtigste Punkt ist, glaube ich - der Minister hat es gesagt -: Es ist sehr aufwendig, diesen Weg zu beschreiten, und das Ergebnis ist immer etwas mager. Das mag so sein, das kann ich nicht einschätzen. Ich weiß aber, dass das meiner Beobachtung nach gar nicht das Problem ist, sondern die Frage eher lautet: Können die Kommunen den Aufwand überhaupt leisten? Sind unsere Kommunen überhaupt in der Lage, diesen schwierigen Weg zu gehen? Ich glaube nicht, denn erstens sind sie ziemlich mit sich selbst oder mit der Kreisgebietsreform beschäftigt - das beschäftigt sie stark und bindet viel Personal -, vor allem aber sind viele finanziell gar nicht in der Lage dazu. Sie können gar keine Gestaltungskraft entwickeln.

Ein Indikator, um das zu belegen: Am 31.12.2015 besagte der Bericht zur Verschuldung der Kommunen in Brandenburg, dass nur 83 der 484 Kommunen schuldenfrei sind. Wenn also so viele Kommunen verschuldet sind, können wir nicht erwarten, dass sie sich mit Liebe und Verve auf das Standarderprobungsgesetz stürzen und sagen: Wir wollen hier mal gestalten!

Viertens: Wenn wir in der Enquetekommission diskutieren und sagen „Macht doch mal einen konkreten Vorschlag, was geändert werden soll!“, dann mündet das in der Hälfte der Fälle nicht in einem konkreten Vorschlag, sondern in dem diffusen Gefühl, die Landesregierung hört uns nicht zu. Die Landesregierung hört uns nicht zu, sie suggeriert vielleicht Dialogprozesse wie bei der Kreisgebietsreform, nimmt uns da
aber nicht ernst. Das mag so sein, das mag nicht so sein - das Gefühl ist da, und das trägt natürlich dazu bei, dass diese Unzufriedenheit da ist. Diese Unzufriedenheit können wir aber mit dem Standarderprobungsgesetz nicht beseitigen. Also auch das ist vielleicht ein Grund, warum das nicht so in Anspruch genommen wird.

Fünfter Punkt - das fand ich besonders erstaunlich: Es gibt viele Anregungen, zum Beispiel: Lasst uns weniger breite Straßen, lasst uns weniger breite Radwege bauen, das kostet so viel Geld, das brauchen wir im ländlichen Raum gar nicht. - Nun steht in dem Bericht zum Standarderprobungsgesetz der Satz: Na ja, wenn wir die Kommunen ausführlich beraten haben, dass das alles ausfinanziert wird, machen es die Kommunen am Ende doch gerne. - Natürlich, wenn die Kommune das Geld dafür bekommt, baut sie auch einen breiten Radweg, aber nachhaltig ist das natürlich nicht. Wenn dann die Unterhaltskosten für viel breitere Radwege anfallen und die Kommune sie auf Dauer nicht tragen kann, ist das nicht besonders sinnvoll. Wenn man damit den Rest der Anträge, die noch kommen, abräumt, indem man sagt „Ihr bekommt aber das Geld, um das zu bauen!“, das Amt das aber auf Dauer nicht bezahlen kann, hilft uns das Ganze nicht weiter.

Meiner Beobachtung nach ist es also an sich gut, dass wir dieses Gesetz haben. Es ist auch gut, dass es fortgesetzt wird, dass die Arbeitsgruppe darüber berät, aber das Gesetz kann eigentlich erst greifen, wenn wir starke Kommunen haben - die handlungsfähig sind, die einen Handlungsspielraum haben - und auf Augenhöhe mit ihnen umgegangen wird. Vorher müssen wir nicht davon ausgehen, dass das Standarderprobungsgesetz intensiv genutzt wird.

Das sind die Baustellen, auf denen wir aktiv werden müssen, um den ländlichen Raum zu stärken. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)