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Benjamin Raschke spricht zu unserer Großen Anfrage zu „Tierschutz- und immissionsschutzrechtlicher Überwachung“

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch eine Große Anfrage - und ich gehe wahrscheinlich recht in der Annahme, dass nicht alle von Ihnen die Antwort der Landesregierung ausführlich studiert haben.

(Zurufe-. Doch, haben wir!)

Da mache ich Ihnen auch keinen Vorwurf. Wir haben schließlich vier Tage volles Plenum und ich gestehe: Ich habe auch nicht alle Anträge im Detail gelesen. Dafür hat man ja die Arbeitsteilung in der Fraktion

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Ja!)

und schaut sicherlich dann hinein, wenn es ganz besonders strittig oder ganz besonders interessant ist.
Wenn Sie sich jetzt fragen, ob das einer dieser Fälle ist. Ob Sie vielleicht in die Antwort auf die Große Anfrage zum Thema Tier- und Umweltschutzkontrollen in der Landwirtschaft hineingucken sollten, wäre meine Antwort ein „Jein“. Ich kann die Lektüre schon empfehlen; denn es gibt doch einige interessante Details, und es schimmert immer wieder durch, an welchen Stellen wir uns als Gesellschaft beim Thema Tierhaltung ein bisschen in die Tasche lügen. Aber es ist kein entschiedenes „Ja“, weil einerseits die Datenlage nicht besonders gut ist. Dennoch ein herzliches Dankeschön an die beiden Ministerien und an die Landkreise, die uns die Daten zugeliefert haben. Das ist gar kein Vorwurf, aber die Daten sind zum Teil einfach nicht vorhanden.

Andererseits müssen Sie es aber vielleicht deswegen nicht tun, weil Sie natürlich den gewohnten grünen Service bekommen, nämlich die Kurzzusammenfassung und Bewertung der Antwort der Landesregierung in knapp neun Minuten von hier vorne.

Warum haben wir die Große Anfrage überhaupt erarbeitet? Sie wissen, wir Grünen kritisieren die vorherrschende Landwirtschaftspolitik in Sachen Tierhaltung ja aus fünf Gründen: aus ökonomischer Sicht, weil die Landwirte gerade nicht bsonders gut an dem System verdienen; aus sozialer Sicht, weil anonyme Grokonzerne und lebendige Dörfer nicht besonders gut zusammenpassen; aus ökologischer Sicht, weil die Konzentration von - sagen wir einmal - 1 Million Hühnern in Bestensee oder 50000 Schweinen inTornitz natürlich Auswirkungen auf die Umwelt hat; aber natürlich auch aus Sicht des Tierschutzes, weil wir es nicht ertragen können, dass man 25 Hühner ihr ganzes Leben lang auf nur einem Quadratmeter hält,

(Beifall B90/GRÜNE)

dass man Sauen mit kleinen Ferkeln in Drahtkäfige sperrt oder dass man Hühnern die Schnäbel und Schweinen die Schwänze abschneidet, nur damit sie in industrielle Großställe passen. Das können und das wollen wir nicht ertragen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das waren jetzt vier Gründe.

Der fünfte ist der Grund, warum wir diese Große Anfrage gestellt haben: Wir kritisieren, dass nicht genug politische Aufmerksamkeit darauf gelegt wird, dass nicht genügend Mittel, nicht genug Personal bereitgestellt werden, um wenigstens die herrschenden, die gesetzlich geltenden Mindeststandards durchzusetzen, zu überwachen und zu kontrollieren.

Die Sorge, dass die Mindeststandards nicht eingehalten werden, kommt ja nicht von ungefähr. Wir wissen - wir haben hier schon darüber diskutiert -‚ dass in Brandenburg Tierhaltungsbetriebe nur alle 16,4 Jahre kontrolliert werden. Wir sehen immer wieder im Fernsehen oder im Internet Filmaufnahmen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die heimlich Aufnahmen gemacht haben. Wir bekommen Hinweise von Tierärzten, die in Pension gehen und sagen: Jetzt kann ich offen reden. - Wir selbst, als Grüne, haben zusammen mit Umweltverbänden und Bürgerinitiativen herausgearbeitet, dass beispielsweise in der größten Schweinemastanlage Brandenburgs in Tornitz das Immissionsschutzrecht nicht beachtet wurde, dass da seit Jahren Gülle ins Grundwasser läuft und nicht aufgepasst wurde.

Das alles war Anlass genug, eine Große Anfrage zu stellen und nachzufragen: Wie steht es um die Kontrolle und Überwachung von Tierschutz und Umweltschutz an Brandenburger Tierhaltungsanlagen?
Was kam jetzt heraus, und was folgt daraus?

Erstens. Unsere Ausgangsthese war ja: Es ist zu wenig Personal da, um dafür zu sorgen, dass es nicht noch mehr als die 25 Hühner pro Quadratmeter werden und dass nicht tatsächlich Gülle ins Grundwasser läuft.

(Zuruf von der Regierungsbank)

Die eindeutige Erkenntnis ist: Ja, so ist es. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Mein Landkreis Dahme-Spreewald hat beispielsweise im Jahr 2018 dem Land gemeldet, er habe 0,5 Stellen im Fachbereich Tierschutz. Das ist der Landkreis mit 1 Million Hühnern in Bestensee. Der Nachbarlandkreis - Tornitz mit 50 000 Schweinen - hat 0,6 Stellenanteile. Spitzenreiter ist noch das Havelland meiner Kollegin Ursula Nonnemacher: 1,26 Stellenanteile. Wenn man alle Landkreise und alle Stellenanteile zusammenfasst, kommt man auf ganze 12 Personen im Land, die für die Überwachung des Tierschutzes zuständig sind - noch unterstützt von ein wenig Fachaufsicht im Ministerium.

Beim Immissionsschutz haben wir fast das gleiche Bild. Alle Stationen und alle Standorte des Landesamtes für Umwelt im Land zusammen ergeben auch 12 Stellen. Auf welche Zahlen ist das bezogen? Auf rund 9 000 Betriebe in Sachen Tierschutzkontrolle und auf rund 610 Großanlagen, die so groß sind, dass sie immissionsschutzrechtlich überwacht werden müssen. Selbst wenn Sie richtig tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, selbst wenn Sie stichproben- und risikoorientiert arbeiten, ist das nicht zu schaffen, können Sie die gesellschaftliche Anforderung, dort regelmäßig hinzuschauen, nicht erfüllen. Auch da sprechen die Zahlen aus der Großen Anfrage eine klare Sprache.

Wenn man allein einmal die 610 Anlagen betrachtet, die ja besonders groß sind und bei denen Umweltverstöße so richtig ins Gewicht fallen, müssen wir feststellen: 220 davon wurden in der ganzen Legislaturperiode nur ein einziges Mal kontrolliert. Wenn Sie jetzt „Ja, gut" sagen, dann habe ich noch eine Zahl: 147 Anlagen, also ein Viertel all dieser großen, immissionsschutzrechtlich zu überwachenden Anlagen, wurden in den letzten fünf Jahren, innerhalb der ganzen Legislaturperiode kein einziges Mal kontrolliert. Das stärkt natürlich nicht gerade das Verbrauchervertrauen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Zweite Erkenntnis. Die Arbeitsweise in den Landkreisen ist krass unterschiedlich. In Bezug auf das, was kontrolliert wird, wie kontrolliert wird und vor allem, wie häufig kontrolliert wird. Da haben wir zum Beispiel die Uckermark, die in Sachen Tierschutz sehr vorbildlich ist. Sie hat letztes Jahr 20 % ihrer Betriebe untersucht - Oberhavel 2,5 % seiner Betriebe. Beim Immissionsschutz gibt es ein ähnliches Bild: Elbe-Elster hat letztes Jahr 95 % aller Anlagen auf Immissionsschutz kontrolliert, Havelland - trotz der Spitzenreiterstellung beim Personal nur 4 % aller Anlagen. Die Konsequenzen können Sie sich selbst ausmalen.

Deswegen ist die Forderung in unserem Entschließungsantrag: Es muss dafür Mindeststandards geben, damit die Arbeitsweise in Bezug auf die Kontrollen nicht so krass auseinanderfällt.

Drittens. Wie ist es jetzt mit den Verstößen? Wenn Sie berücksichtigen, dass wir sehr wenig Personal haben und die Kontrollen so unterschiedlich sind, müssen Sie die Zahlen natürlich mit Vorsicht genießen. Dennoch zu den Verstößen: 2018 gab es im Land 187 Kontrollen hinsichtlich Immissionsschutz. Dabei gab es 45 Mal eine Beanstandung. Das heißt, ein Viertel aller Kontrollen hat Ungewissheiten und Unklarheiten ans Licht gebracht, hat Dinge ans Licht gebracht, die so nicht sein sollten.

Natürlich gibt es ganz unterschiedliche Gründe, warum das so ist. Ein Klassiker ist die Beleuchtung in Schweineställen. Ganz viele Verstöße gehen auf die Beleuchtung von Schweineställen zurück. Jetzt können Sie sagen: Ja, mein Gott! - Aber das ist natürlich für die Tiergesundheit recht wichtig. Die Begründung ist interessant. Die Landesregierung sagt: Das liegt daran, dass die Regeln so klar sind, dass man Verstöße gut nachweisen kann. - Im Umkehrschluss heißt das: An vielen Stellen werden nur deswegen keine Verstöße nachgewiesen, weil die Regeln nicht klar sind. Das beklagen die Tierärzte, die sagen: Ich weiß gar nicht genau, ob ich das so oder so bewerten soll. Ist das jetzt ein Verstoß oder die Einhaltung der Regeln?

Genauso gibt es viele Verstöße in den Rubriken Gebäude, Füttern und Tränken. Die Landesregierung sagt: Das liegt an den DDR-Altanlagen. - Das sagen die meisten Landwirte auch. Die Landesregierung sagt völlig zu Recht: Da fehlt es an Planungssicherheit. Auch da fehlen die klaren Regeln. - Wenn ein Landwirt investieren und modernisieren will, weiß er gar nicht: Was ist der gute Stall, auf den er hinarbeiten soll, und was muss er tun, damit das Tierschutzamt keinen Verstoß feststellt?

Wenn wir das zusammenfassen, stellen wir fest: Die Tierärzte sagen, dass wir klarere Regeln brauchen, und die Landwirte sagen, dass wir klarere Regeln brauchen. Deswegen ist die nächste Forderung in unserem Entschließungsantrag: Wir brauchen solche klaren Regeln auf Bundesebene. Die TA Luft und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen dringend überarbeitet werden. Aber da darf sich das Land auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir können als Land selbst etwas machen und fordern deswegen mit unserem Entschließungsantrag, die Lücken zu füllen.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sagt auf Bundesebene zum Beispiel nichts zu Puten. Sie können in Brandenburg Puten halten, fast wie Sie wollen. Da können wir mit einem Erlass - da kann der Minister jetzt noch zum Ende der Legislaturperiode per Erlass mit einem Federstrich - klarmachen: Puten müssen so und so gehalten werden. Dann wissen die Landwirte, wie sie planen können; dann wissen die Tierärzte, wie sie kontrollieren sollen.

Auch die Nutztierstrategie, Udo Folgart, haben wir lange gefordert, und trotzdem liegt sie noch nicht vor. Auch an dieser Stelle fehlt den Landwirten Planungssicherheit, wohin es gehen soll.

Zusammengefasst: Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir mehr Personal, wir fordern Mindeststandards bezüglich der Kontrollen für die Landkreise, und wir fordern vor allem klare, nachvollziehbare Vorgaben für die Landkreise, Kontrollbehörden und Landwirte, damit sie sich orientieren können. All das fordern wir, um das bestehende System ein bisschen zu optimieren, ein bisschen besser zu machen und um dafür zu sorgen, dass zumindest die geltenden Rechte eingehalten werden.

Sie merken sicherlich schon, wenn ich das so sage, dass uns das nicht genug ist. Das kann uns nicht genug sein. Langfristig müssen wir mehr Umwelt- und Tierschutz erreichen. Deswegen zum Schluss noch einige Stichworte: andere Tierhaltung, natürlich auch weniger Fleisch, Reduzierung von Fleischkonsum, Alternativen zu Fleisch, Klasse statt Masse; denn eine geringere Anzahl solcher Ställe bedeutet natürlich auch weniger benötigte Kontrollen.

Langfristig reden wir auch über eine Kennzeichnungspflicht, damit der Landwirt überhaupt einen ökonomischen Anreiz hat, die höheren Standards einzuhalten. Zudem müssen wir tatsächlich auch über den Vorschlag von Verbraucherorganisationen wie Foodwatch diskutieren, die Kontrolle von Landkreis- auf Landesebene zu heben, weil es diesbezüglich Interessenkonflikte gibt. Es gibt immer wieder Interessenkonflikte, und Tierärzte berichten uns, dort in einem Dilemma zu stecken. Sie merken also: Es sind Ideen vorhanden, und zwar auch teilweise ökonomisch attraktive Ideen. Es gibt also keinen Grund, am bisherigen System festzuhalten. Ich hoffe, ich habe Ihnen damit ein bisschen Lust auf die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage gemacht. Zudem hoffe ich, Ihnen damit noch mehr Lust auf unseren Entschließungsantrag gemacht zu haben, und bitte gern um Zustimmung.

(Beifall B90/GRÜNE)