Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir gibt es, weil es so schön ist, für die Evaluation des Richtergesetzes nur Lob, schon mal für die Grundidee, in ein Gesetz zu schreiben, dass es überprüft wird. Das ist eine alte grüne Forderung, sie wurde hervorragend erfüllt. Nicht nur das: Es hat nicht nur eine Bewertung durch das Ministerium Kraft seiner Wassersuppe gegeben, sondern es gab einen Diskurs mit allen Beteiligten. Die Evaluation dieses Gesetzes – Herr Markov hat es schon in einer Pressemitteilung geschrieben –, könnte Vorbild für weitere Gesetzesvorhaben sein.
Es gibt auch ein großes Lob für die qualifizierte Beteiligung der Richter und Staatsanwälte, die wirklich viele spannende Beispiele gebracht haben. Wir haben schon einiges gehört, das Wichtigste war, ob Mitbestimmung und Autonomie ausreichend sind. Das Ergebnis der Befragung und Bewertung ist ziemlich klar: Sowohl die Richter als auch die Staatsanwälte sagten Nein. Wir haben es schon gehört, Herr Eichelbaum hat es unterstrichen: Viele Berufsverbände und Teilnehmer haben gesagt, das jetzige Richtergesetz falle noch hinter die vorhergehenden Rechtsgesetze zurück.
Es gab aber nicht nur pauschale Kritik, sondern auch konkrete Vorschläge. Dr. Schöneburg hat schon einige genannt, ich will auch noch auf einige eingehen, und zwar auf drei Vorschläge der Richter:
Zu Recht wurde gefragt, warum das Ministerium als oberste Dienstbehörde das Letztentscheidungsrecht hat. Das mag beim Umweltministerium oder beim Bildungsministerium gehen, aber beim Justizministerium ist das mit Autonomie nicht wirklich vereinbar. Auch in Bezug auf das Personalbedarfsrecht möchten die Richter gerne mitbestimmen – wen wundert’s –, genauso bei der Geldverteilung, das haben wir auch schon bei den Haushaltsverhandlungen gehört. Bisher regiert das Ministerium über die Geldverteilung ziemlich in die Justiz hinein. Das könnte man anders machen, zum Beispiel so wie beim Verfassungsgericht: da sitzen das Parlament und das Verfassungsgericht sich direkt gegenüber, es gibt bei den Haushaltsverhandlungen kein Ministerium, das dazwischen sitzt. – Das betrifft die Richter.
Die Staatsanwälte haben auch großen Bedarf. Wie immer kam die Frage: Wie verträgt sich ein Weisungsrecht mit der Autonomie? Eine sehr interessante Idee ist auch die des Generalstaatsanwalts, einen Staatsanwaltschaftsausschuss – wir haben in Brandenburg einen Richterwahlausschuss – ins Leben zu rufen. Ich denke, das könnte man prüfen. Sollten wir einen solchen einrichten, muss das aber besser gemacht werden als beim Richterwahlausschuss. Der Vorschlag von Dr. Schöneburg kommt nicht von ungefähr. Viele haben kritisiert, der Richterwahlausschuss sei ein Abnickgremium. Da müsste viel gemacht werden.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen – da schaue ich Frau Muhß und Frau Augustin an –: Der Vorschlag, das Amt eines übergeordneten Gleichstellungsbeauftragten einzuführen, trifft auf meine Zustimmung, das können wir wirklich mal diskutieren. Ich habe zum Schluss noch überlegt, ob ich nicht doch etwas zu kritisieren habe, schließlich bin ich Opposition. Verfahrenskritik eignet sich immer gut, denn das Gesetz sollte seit Inkrafttreten 2011 evaluiert werden. Wir haben mit der Richterschaft Anfang des Jahres nachgefragt, was da los ist, da sollte doch etwas kommen. Keine 14 Tage später hat das Ministerium einen Brief an die Richter und Staatsanwälte herausgeschickt und eine Evaluation angekündigt. Aber – ehrlich gesagt –, das ist kein Grund für Kritik, sondern eher für ein Lob für die prompte Berücksichtigung der Oppositionswünsche. – Herzlichen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Domres und Frau Dannenberg [DIE LINKE])