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Heiner Klemp spricht zu: Gesetz zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards in kommunalen Körperschaften des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz - BbgStEG)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

wir haben ja im Februar dieses Jahres den Bericht zum alten Standarderprobungsgesetz besprochen und einen Antrag verabschiedet, einen neuen Anlauf zu machen.

Und da ich ja schon in der letzten Debatte meine Vorliebe für Prototyping erklärt habe, stehe ich natürlich dieser Neuauflage grundsätzlich positiv gegenüber.

Deshalb will ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von einer Veranstaltung der Deutschen Universität für Verwaltungs­wissen­schaft in Speyer im April berichten.

Die Uni hatte mich eingeladen, an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen unter dem Titel „Kooperation statt kommunale Gebietsreform“. Nun werden Sie sagen: Gebietsreform, das haben wir doch gar nicht vor in Brandenburg. Ist auch so! Nicht, dass da jetzt Gerüchte aufkommen.

So konnte ich zwar von zwei erfolgreichen und einer abgesagten Gebietsreform in Brandenburg berichten, aber mein Interesse galt eher der „Kooperation“.

Die Diskussion fokussierte sich zunehmend auf die Frage, wie sich die Verwaltung bürger*innennäher und serviceorientierter aufstellen kann. Und wie hier im Zuge der Digitalisierung zwischen mehreren Gemeinden kooperiert werden kann.

Ich dachte so bei mir an den Zweckverband Digitale Kommune, den wir ja auch aus dem Landeshaushalt unterstützt haben. Und ich denke, da sind wir ja auf einem guten Weg.

Wenn ich „Wir“ sage, stimmt das ja eigentlich nicht so richtig: Unsere Kommunen sind auf einem guten Weg. Sagen wir mal so, wir stehen am Anfang des guten Weges und könnten gerne die Schritte auch ein wenig schneller machen. Aber immerhin!

Aber bei der Auslagerung von IT-Prozessen alleine sollte es eben nicht bleiben. In besagtem Plenum an der Uni haben wir verschiedene weitere Möglichkeiten diskutiert, wie Verwaltungs­vorgänge schneller, kostengünstiger und transparenter umgesetzt werden können, wie z.B. die Trennung von front-end und back-end-Bearbeitung, wobei dann wiederum geklärt werden muss, wie die demokratische Kontrolle der Verwaltung sichergestellt ist.

Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung wird diskutiert und erforscht. Wobei, meine Damen und Herren, ich möchte nicht, dass eines Tages eine KI das sogenannte pflichtgemäße Ermessen über den Antrag von Mitmenschen ausübt! Diese Grenzen müssen natürlich beachtet werden. Ein interessantes Forschungs­gebiet für die Uni, die Verwaltung, Technik und Ethik zusammen­bringt. Sehr spannend!

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Standarderprobungsgesetz zu tun?

Aus meiner beruflichen Praxis kann ich Ihnen versichern, dass die Digitalisierung von Prozessen nicht sehr zielführend ist, wenn man den Papierprozess nur 1:1 in die IT-Welt überträgt.

Vielmehr sollten die Prozesse an sich überarbeitet und gestrafft werden. Zum Beispiel können in einem papierlosen, digitalen Prozess Genehmigungsschritte leichter parallel erfolgen, weil es ja keine papiernen Unterlagen mehr gibt. So ist die Digitalisierung ein perfekter Zeitpunkt, die Sinnhaftigkeit der einzelnen Verfahrensschritte zu überprüfen und den Prozess zu verschlanken. Erst dann stellt sich der eigentliche Nutzen der Digitalisierung ein.

Und damit solche Optimierungen überhaupt ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren oder andere Rechtsänderungen erprobt werden können, braucht es das Standarderprobungsgesetz.

Daher bitte ich um Zustimmung.

Vielen Dank.