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Clemens Rostock spricht zu: Brandenburgisches Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungsverfahren für Straßen während der COVID-19-Pandemie

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir erleben, dass die Coronapandemie in alle Politikbereiche vordringt und es aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen schwierig wird, öffentliche Einsichtnahme in Unterlagen zu organisieren oder Erörterungstermine in der gewohnten Weise durchzuführen; deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Er soll eine Bekanntmachung im Internet ermöglichen und schreibt dafür aber auch - das ist wichtig - die Notwendigkeit der Bekanntmachung in einem Veröffentlichungsblatt oder der Tageszeitung vor. Es hat natürlich Vorteile - das wurde hier öfter gesagt -, wenn man Unterlagen im Internet einsehen kann und nicht erst dorthin reisen muss, wo die Unterlagen in Papierform liegen.

Auch Erörterungstermine sollen als Onlinekonsultation ins Internet umziehen. Dabei ist ganz wichtig: Wenn die Teilnahmeberechtigten zustimmen, kann das Ganze auch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Daran mag sich die Frage anschließen, ob man das in Zukunft nicht immer so handhaben sollte. Aber dabei sind wir zurückhaltend, denn der Teufel steckt im Detail. Ich möchte mich noch einmal explizit bei den Umweltverbänden bedanken. Sie haben hierbei eine sehr gute Arbeit geleistet und auf viele Dinge hingewiesen. Danke noch einmal dafür!

Es gibt im Gesetz einige Ermessenspielräume, bei denen zu beobachten sein wird, wie sie genutzt werden, zum Beispiel, ob die Auslegung komplett digital stattfindet oder ob es eine parallele analoge Auslegung geben wird. Herr Görke hat einige Probleme angesprochen, die sich ergeben könnten, wenn es rein digital stattfindet.

Noch wichtiger und wirklich entscheidend ist aber die Handhabung der Erörterungstermine. Wir kennen es von analogen Erörterungsterminen, dass diese dialogisch sind und es Nachfragen gibt, man aufeinander zugehen muss und sich im Verlauf der Erörterung sozusagen weiterentwickelt. Deshalb sollten bei der Onlinevariante auch Video- und Telefonkonferenzen der Standard sein, um dieses dialogische Vorgehen, wie bei analogen Erörterungsterminen üblich, zu ermöglichen.

Das Gesetz greift für Verfahren mit einer Bekanntmachungsoder Auslegungsfrist bis April 2022; wir sprechen also über einen relativ überschaubaren Zeitraum. Es greift im Übrigen nicht für Bundesstraßen oder Autobahnen - falls dieses Missverständnis vorliegen sollte, das mir ebenfalls begegnet ist -; dort gelten Bundesregelungen.

Kurzum: Der Gesetzentwurf ist eine Antwort auf die pandemiebedingten Einschränkungen. Sollte das Gesetz angenommen werden und in Kraft treten, sollte es im Nachgang evaluiert werden, um das Beste aus beiden Welten, die Fortschritte aus beiden Erfahrungen - dem analogen Verfahren aus der Vergangenheit und dem jetzt eher digital stattfindenden - auch in Nach-Pandemie- Zeiten zu nutzen, aber auch Probleme, die eventuell auftreten, zu vermeiden. - Vielen Dank.