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Clemens Rostock spricht zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Ich wundere mich nicht, dass heute dieser Antrag vorliegt. Ganz im Gegenteil: Ich hätte mich gewundert, wenn er nicht eingebracht worden wäre. Denn wir haben - wie Sie richtig ausgeführt haben, Herr Walter - im Januar Landtag Brandenburg - 7. Wahlperiode - Plenarprotokoll 7/22 - 24./25. September 2020 107 beschlossen, dass die Landesregierung bis zum Ende des dritten Quartals einen Gesetzentwurf vorlegen soll.

Ende September ist nah, aber der Gesetzentwurf liegt noch nicht öffentlich vor. Der Antrag war also zu erwarten; die Linke nimmt ihre Rolle als Opposition wahr. So weit, so gut.

Die Linke weiß aber auch, woraus die Verzögerung resultiert - da war ja was: die Corona-Krise. Es stimmt, Sie haben damals schon Zweifel an der Zeitleiste geäußert, aber die Corona-Pandemie haben Sie bestimmt nicht vorhergesehen. Man muss auch sagen, dass das zuständige Wirtschafts- und Arbeitsministerium in besonderer Weise von der Krise betroffen war: die Organisationder Soforthilfen, die Organisation der Überbrückungshilfen, das Engagement zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation. Ich denke, all das sind Dinge, die Sie im Grunde auch unterstützen.

Und, lieber Sebastian Walter, als arbeitspolitischer Sprecher habe ich mich auch immer wieder danach erkundigt, wann der Gesetzentwurf kommt. Sie haben das auch getan, indem Sie unter anderem mündliche Anfragen gestellt haben. Deshalb wissen Sie genauso gut wie ich: Er ist in der Mache, er ist in der Ressortabstimmung, und er wird kommen. Warten wir doch einfach noch ein bisschen länger, sind nicht zu ungeduldig und vollziehen nach, warum es so ist, wie es jetzt ist.

Aber noch wichtiger für uns Bündnisgrüne ist Folgendes: Forderungen in Ihrem Antrag sind die Erhöhung des Vergabemindestlohns und die Einführung einer Tariftreueregelung. Zwei richtige und wichtige Forderungen - das unterstreiche ich; denn Herr Zeschmann hat gerade Dinge geäußert, die mich doch sehr überrascht haben. Herr Zeschmann, Sie sind ja wie ich Volkswirt, und ich kann Ihnen nur sagen: Wären wir vor der Corona-Krise nicht auf die Idee gekommen, müssten wir spätestens jetzt auf die Idee kommen, weil es genau die richtige Krisenpolitik ist, in einer wirtschaftlichen Krise die unteren Löhne anzuheben.

Aber es fehlt eben auch etwas in diesem Antrag. Wir haben die Landesregierung nämlich nicht nur aufgefordert, den Vergabemindestlohn anzuheben und eine Tariftreueregelung einzuführen, sondern auch, ökologische Kriterien aufzunehmen. Sie haben das hier wieder einmal vergessen, womit Sie den gleichen Fehler machen, den Sie schon unter Rot-Rot gemacht haben; denn: Wer links sein möchte, muss auch ökologisch sein, oder er ist nicht links.

Wer verbraucht denn Ressourcen? Wer verschmutzt Luft, Wasser und Boden? Wer sorgt für Schadstoffe und Treibhausgasemissionen?- Und andersherum: Wer leidet unter Lärm? Wer leidet unter Umweltverschmutzung und unter den gesundheitlichen Folgen? - Eben, die ökologische Frage ist eine zutiefst soziale Frage!

Das gilt im Besonderen bei der Klimaerhitzung. Nicht umsonst gibt es die Bewegung für Klimagerechtigkeit oder - oft auf Englisch bezeichnet - Climate Justice. Warum das Land Brandenburg mit seinem sehr großen Auftragsvolumen darauf nicht Einfluss nehmen und keine ökologischen Kriterien in das Vergabegesetz aufnehmen soll, leuchtet mir nicht ein.

Wir als Landtag haben die Landesregierung beauftragt, ökologische Kriterien aufzunehmen. Das fehlt hier. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

- Vielen Dank.