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Rede im Landtag: Landesaufnahmegesetz

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

Es geht um einen Antrag der LINKE um eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Zum Thema gab es auch einen Änderungsantrag zum Haushalt, der bereits abgelehnt wurde. Es ist insofern nicht überraschend, dass auch dieser geänderte Gesetzentwurf von uns abgelehnt wird.

Soweit, so scheinbar einfach. Eben nur scheinbar. Ich habe im Ausschuss gesagt, es wäre wirklich schön, wenn es Manna regnen würde. Damit MSA II und Integrationspauschale noch deutlich besser ausgestattet werden können. Ganz grundsätzlich. Aber es regnet kein Manna.

Sie wissen so gut wie ich, dass wir sehr gekämpft haben, Sie auch, die beiden so wichtigen Instrumente zu erhalten für dieses und die kommenden Jahre. Damals hatte ich echt schlaflose Nächte, ich sag mal so: jeder hier hat seine Prioritäten. Das ist so.

Sie wollen, dass die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, auch durch Migrationssozialarbeit II begleitet werden. Was laut Gesetz vorgesehen ist für Geflüchtete aus nichteuropäischen Ländern. Sie wollen also den Kreis der Anspruchsberechtigten entscheidend erweitern. Dafür haben Sie ausgerechnet, dass jährlich etwa 10 Millionen gebraucht werden, bezogen auf eine bestimme Zahl von Geflüchteten. Und spätestens da beginnt auch ein faktisches Problem. Da die Ukrainerinnen, und es sind ja zumeist Frauen, in großer Zahl privat wohnen, noch immer!, hergekommen sind, manchmal auch schon wieder zurück gegangen sind oder anderswo wohnen, ist es nahezu unmöglich, korrekt zu sagen, um wie viele Menschen es sich eigentlich handelt. Berechnungen von MIK und MSGIV gehen jedenfalls von einer größeren Zahl aus. Die sich, je nach Lage in der Ukraine, noch stark verändern kann. In beide Richtungen. Jedenfalls sagen die Berechnungen, dass wir hier vermutlich von wesentlich mehr Geld reden würden, mindestens 18 Millionen jährlich.

Nun ist es aus unserer Sicht grundsätzlich immer wünschenswert, mehr in diese wichtigen Bereiche zu geben. Und dennoch finde ich, wir sollten folgendes beachten:

1. Durch die Anwendung der Massenzustromrichtlinie finden die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, bessere Bedingungen vor, als Menschen, die aus anderen Regionen der Welt zu uns kommen. DENEN müsste man erstmal helfen, indem grundsätzlich die Bedingungen der Asylgesetzgebung in Deutschland für alle gleich sind. Im Bund geht es in die Richtung, aber es dauert offenbar. Die Ukrainerinnen können Arbeit aufnehmen, was viele von ihnen tun – und viele andere Geflüchtete gern täten! Sie sind sehr schnell in den Rechtskreis des SGB II gekommen, was selbständiges Leben deutlich leichter macht. Sie bekommen Beratung durch die Jobcenter usw..Nein, es läuft nicht überall ideal, sicher nicht. Aber die Möglichkeiten sind deutlich besser.

2. Brandenburg wird einen Rettungsschirm aufspannen, Umfang 2 Milliarden Euro. Ich finde durchaus bemerkenswert, dass unter den vorgesehenen Ausgaben, eindeutig begründbar durch die Notlage, die wir alle vor allem wegen des Angriffskrieges in der Ukraine und seinen Folgen erleben, 150 Millionen geplant werden für Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten. Das wirklich wichtige Thema wird also keineswegs vergessen. Ganz im Gegenteil. Darüber bin ich sehr froh.

Diesen Gesetzentwurf bitte ich abzulehnen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes" (TOP 8 der 75. Plenarsitzung)