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Benjamin Raschke spricht zu: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Herr Vizepräsident!
Werte Kollegen!
Werte Gäste!

Wir haben es schon gehört: Ein guter Teil der Mitarbeitenden im Justizvollzug geht in den verdienten Ruhestand. Obwohl wir Grüne und sicherlich auch die anderen in der Koalition hart und fleißig an einer friedlichen, gerechten Gesellschaft arbeiten, haben wir doch nicht die Hoffnung, dass wir in dem Zeitraum bis 2024 viel weniger Gefangene in den Justizvollzugsanstalten haben. Auch wir sehen also den Bedarf an Personal.

Die Frage ist: Wo soll das Personal herkommen? - Der Fachkräftemangel wurde angesprochen; der herrscht in allen Berufen. Nun gab es folgenden Vorschlag: Machen wir es doch wie in anderen Bundesländern; schauen wir uns um. Dort wurde die Grenze für das Alter, ab dem man den Beruf ergreifen darf, gesenkt. - Wir haben uns das angeschaut. Wir Grüne sind, ehrlich gesagt, sehr skeptisch darangegangen. Schließlich stellt sich wirklich die Frage, ob man eine solch anspruchsvolle Aufgabe in so jungen Jahren übernehmen soll - eine Einschätzung, die von den Vertretern der Gewerkschaften und der Verbände in ihren Stellungnahmen geteilt wurde. An dieser Stelle herzlichen Dank für die Beteiligung!

Heute liegt dennoch ein Gesetzentwurf vor, in dem die Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre vorgesehen ist. Die Frage ist: Warum? - Dafür gibt es drei Gründe. Der erste Grund ist: Wir haben uns umgeschaut. Wie machen es denn andere Länder? Wie machen es die Länder, die das schon umgesetzt haben? Thüringen, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg - sie alle haben die Altersgrenze auf 18 Jahre gesenkt. Wir haben nicht gehört, dass es dort Probleme gibt, sondern dass es auf die Rahmenbedingungen ankommt, innerhalb deren man das macht.

Damit bin ich beim zweiten Punkt. In Bezug auf die Rahmenbedingungen haben wir uns bei den Gewerkschaften, bei den Verbänden, bei den Praktikern und bei den Personalvertretungen erkundigt. Es war klar, dass es vor allem zwei Dinge sind: erstens der Eignungstest - das Alter allein ist nicht entscheidend - und zweitens eine enge Begleitung. Bei der engen Begleitung ist es so, dass sie uns vom MdJ zugesichert wurde. Wir haben uns im Ausschuss dazu kundig gemacht. Aber auch wir werden in diesem Fall das MdJ eng begleiten. Es wurde schon angesprochen: Wir werden das Thema nach den ersten Erfahrungen im Ausschuss wieder aufrufen, um es auszuwerten. Der Eignungstest als zweite Rahmenbedingung ist offenbar wirklich nicht von Pappe. Wahrscheinlich wird der Wunsch von Frau Block in Erfüllung gehen: Es wird nur eine Handvoll Menschen diesen Eignungstest bestehen.

Damit bin ich beim dritten Punkt: Die Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre ist nur ein kleiner Teil der Lösung. Ein weiterer Teil der Lösung ist die Heraufsetzung der Grenze für das Höchsteinstiegsalter auf 40 Jahre. Wir Grüne haben gesagt: runter nur, wenn rauf. Wenn die Altersgrenze auf 18 Jahre abgesenkt wird, soll sie auf der anderen Seite bitte auch auf 38 oder 40 Jahre angehoben werden. - Auch das ist von den Vertretern der Verbände und der Gewerkschaften und auch in der Koalition geteilt worden. Deswegen finden sich diese Vorschläge als Paket in dem Gesetzentwurf.

Wie geht es jetzt weiter? - Der nächste Jahrgang wird vorbereitet. Wir werden das Thema im Rechtsausschuss wieder aufrufen. Gleichzeitig ist in der Debatte aber klar geworden: Das allein reicht nicht. Wir werden auch über andere Schlüssel reden müssen, zum Beispiel über das Thema Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das hat viele Nachteile und viele Vorteile. Dennoch müssen wir darüber diskutieren. Und vor allem müssen wir den Beruf attraktiver machen. Bisher passiert noch Folgendes: Wir bilden dort junge Menschen aus, und dann werden die uns vom Zoll oder von der Bundespolizei abgeworben und deutlich besser bezahlt. Wir brauchen also attraktive Berufsbedingungen.

Jetzt werbe ich aber erst einmal um Zustimmung, weil das ein gutes Gesamtpaket ist, und wünsche allen Mitarbeitenden im Justizvollzug gesunde und besinnliche Weihnachten.

- Vielen Dank.