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Rede im Landtag: Drittes Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden verschiedene, bereits länger anstehende Änderungen an den wahl- und abstimmungsrechtlichen Vorschriften unseres Landes vorgenommen. Ferner werden in Untersuchungsausschüssen weitere stellvertretende Mitglieder ermöglicht.

Nicht zuletzt die Studie des Innenministeriums zur Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger*innen hat deutlich gemacht, dass diese genauso wie Kandidierende unseres besonderen Schutzes bedürfen. Daher war es uns Bündnisgrünen wichtig, dass die Anschriften der Kandidierenden bei Wahlen von den Stimmzetteln verschwinden. Die Stimmzettel waren der letzte Ort, wo die Adresse noch veröffentlicht wurde, sodass wir diesbezüglich jetzt Vollzug melden können.

Bezüglich der Wahlvorstände wird einerseits festgelegt, dass diese ausnahmsweise auch von außerhalb des Wahlgebietes kommen dürfen. Dies erleichtert es insbesondere kleineren Gemeinden, beispielsweise Beschäftigte eines Amtes für Wahlvorstände zu benennen. Andererseits wurde die Bildung sogenannter Auszählungswahlvorstände ermöglicht, die eine Fortsetzung der Auszählung von Stimmzetteln am Folgetag eines Wahltags ermöglicht. Immer mehr Wahlvorschläge und oftmals zeitgleich stattfindende Wahlen, wie z.B. Ortsbeirat, Gemeindevertretung, Kreistag und mögliche parallele Abstimmungen und Personenwahlen erhöhen die Komplexität von Auszählungen. Daher ist es zu begrüßen, dass in das Wahlrecht nun entsprechende Regelungen eingefügt werden. Die Bildung von Auszählungswahlvorständen kann auch die zukünftige Umsetzung anderer Wahlverfahren, wie beispielsweise der Integrierten Stichwahl ermöglichen. Hierzu haben wir in der Anhörung im Innenausschuss interessante praktische Erfahrungen aus Irland kennengelernt, wo das dort „instant runoff“ genannte Verfahren seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt wird. Für eine Umsetzung in Brandenburg war allerdings der Zeitrahmen dieses Gesetzesvorhabens zu knapp, insbesondere, weil Vorbilder aus Deutschland noch fehlen. Wir werden uns aber weiter mit Wahl-verfahren beschäftigen, die eine Stichwahl z.B. bei der Wahl von Land-rätinnen oder Landräten ersetzen können.

Meine Damen und Herren, die Regelungen zur sogenannten Inkompatibilität, also zu Personen, die ein kommunales Mandat wegen ihrer beruflichen Stellung nicht annehmen dürfen, sind in der derzeit geltenden Kommunalverfassung unbefriedigend. Ursache des Problems ist unter anderem, dass unser Grundgesetz eine Inkompatibilität nur für Beamte und Angestellte zulässt, die Abgrenzung von Arbeitern und Angestellten aber im Arbeitsrecht gar nicht mehr existiert. Ich bedauere, dass es nicht gelungen ist, eine neue konsensfähige Formulierung im Gesetz zu finden, so dass eine zutreffende Anwendung des Wahlrechts eigentlich nur zusammen mit dem einschlägigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist. Ich appelliere an das Innenministerium, die entsprechenden Urteile den Wahlleitenden noch einmal samt einer Erläuterung in geeigneter Form nahe zu bringen.

Der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und dem Änderungsantrag der Koalition stimmen wir zu. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften" (TOP 10 der 88. Plenarsitzung)