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Rede im Landtag: Debatte zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zu den Regelungen für ausscheidende Ministerinnen und Minister

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

wir debattieren heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die die Regelungen für ausscheidende Ministerinnen und Minister ändern will. Es ist natürlich völlig legitim, das Ministergesetz ändern zu wollen, genauso legitim ist es, über Regelungen zum Wechsel von Mitgliedern der Landesregierung in die Wirtschaft oder über deren Übergangsversorgung zu sprechen. Das hat ja der Landtag in seiner Geschichte auch immer wieder getan und entsprechende Regelungen ins Ministergesetz geschrieben. Völlig unverständlich ist es allerdings, ein derartiges Gesetzesvorhaben in der letzten Sitzungswoche des Parlaments vorzulegen. Auch die AfD-Fraktion sollte zumindest soweit mit parlamentarischen Abläufen vertraut sein, dass selbst wenn man Sondersitzungen usw. einbeziehen würde, eine Verabschiedung in der Legislatur nicht mehr möglich wäre und so das Vorhaben der Diskontinuität anheimfallen würde. Insofern entlarvt sich die Vorlage selbst als Schaufensterantrag, der gar nicht so gedacht ist, dass er ernsthaft diskutiert wird. Ich möchte die inhaltliche Diskussion hier gerne dennoch führen.

Meine Damen und Herren, die AfD vergleicht die Mitglieder der Landesregierung mit anderen Berufsgruppen, mal mit Landesbeamt*innen, mal mit Arbeitnehmer*innen. Dieser Vergleich geht aber fehl. Ich darf daran erinnern, dass politische Ämter immer auf Zeit vergeben werden, wogegen Laufbahnbeamt*innen ja gerade unbefristet im Dienst des Staates stehen. Angestellte dagegen haben einen Kündigungsschutz, jedenfalls viele von ihnen, den Ministerinnen und Minister aus guten Gründen nicht haben. Sie haben auch eine Arbeitslosenversicherung, die übrigens auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Wird aber nach dem AfD Vorschlag eine Arbeitnehmerin zur Ministerin ernannt, so verliert sie schneller ihre Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung als sie Ansprüche auf Übergangsgeld aus der Tätigkeit als Ministerin erwerben würde. Zu kompliziert? Ja, Gesetzgebung ist kompliziert, weil Sie immer alle Fälle bedenken müssen. Vielleicht zu kompliziert für die sogenannte Alternative für Deutschland.

Kommen wir mal zurück zu ihrem Vorschlag, der sich auf den Wechsel von Minister*innen in die Wirtschaft bezieht. Ob man die Übergangsphase, in der es Beschränkungen gibt, auf zwei oder drei Jahre ansetzt, darüber kann man sicher reden. Aber sind Sie sich bewusst, was Ihr Vorhaben, bestimmte Weiterbeschäftigungen komplett zu untersagen, bedeutet? Sie greifen hier massiv in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz ein. Natürlich kann man das wollen, aber im Rahmen der Beratung eines solchen Gesetzes wären doch erhebliche verfassungs-rechtliche Fragen zu klären, um ein rechtssicheres Gesetz zu machen. Diese Zeit ist erkennbar nicht da, daher macht eine Beratung des Gesetzentwurfes gar keinen Sinn. Und ich denke, gerade der Fall Guido Beermann hat doch gezeigt, dass die bereits im Ministergesetz vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind.

Meine Damen und Herren, natürlich wird es immer besonders spannend (und offenbar auch emotional), wenn es um’s Geld geht. Daher möchte die sogenannte AfD das Übergangsgeld für Minister*innen dem Arbeitslosengeld angleichen. Zwar habe ich ja schon ausgeführt, warum Angestellte und Minister*innen diesbezüglich nicht vergleichbar sind, aber es wird natürlich völlig absurd, wenn man einerseits angleichen will, andererseits dann aber bei Regelungen, die für Minister*innen zu einer Verbesserung führen würden, ihnen das Geld wieder wegnehmen will. Und spätestens damit stellt sich doch die antragstellende Fraktion wieder ins Abseits und macht klar: Hier geht es um Effekthascherei, darum Hass zu verbreiten, diesmal gegen Mitglieder der Landes-regierung.

Meine Damen und Herren, eigentlich gibt es eine Berufsgruppe, die sehr gut mit Ministerinnen und Ministern vergleichbar ist. Das sind nämlich wir Mitglieder des Landtags. Gewählt auf Zeit, keine Arbeitnehmer*innen, keine Arbeitslosenversicherung. Und so erstaunt es schon, dass die sogenannte AfD den Mitgliedern der Landesregierung die Übergangsbezüge kürzen will, ihre eigenen Bezüge aber ungeschoren lassen will. Wäre es nicht folgerichtig, wenn Sie Ihre Regeln auch auf sich selbst, nämlich auf die Mitglieder des Landtags anwenden würden? Wir bekommen aber 80% als Übergangsgeld! Warum sehen wir dazu keinen Antrag? Weil Sie eben immer nur mit dem Finger auf andere zeigen!

Aber, meine Damen und Herren, immerhin wird durch den vorliegen-den Gesetzentwurf deutlich, dass die sogenannte Alternative für Deutschland auch in Zukunft nicht damit rechnet, vom Ministergesetz betroffen zu sein, und das ist doch die gute Nachricht.

Ich kann hier im Namen der Koalitionsfraktionen feststellen, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes" (TOP 6 der 107. Plenarsitzung)