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Rede im Landtag: Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich finde diese Debatte wirklich spannend. Denn eigentlich steht hinter dieser Frage des Tanzverbots so viel mehr an gesellschaftlicher Debatte und Auseinandersetzung als die Frage, ob in den Brandenburger Clubs das Tanzbein geschwungen wird.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Zugehörigkeit zu Religionen abnimmt und auch andere Religionsgemeinschaften eine stärkere Rolle einnehmen und müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir umgehen mit geerbten christlichen Traditionen und Feiertagen. Eigentlich müssten wir nicht nur die Frage diskutieren, ob wir tanzen gehen können. Sondern auch wieso eigentlich so viele am Karfreitag oder Ostermontag frei haben, wenn doch nur so wenige tatsächlich den stillen Tag begehen und das Fest des Lebens feiern?

Ich für meinen Teil kann sagen: Ich glaube an Gott! Ich glaube aber auch daran, dass es Gott gar nicht so wichtig ist, ob ich und vor allem ob die vielen nicht christlichen Menschen in unserem Land am Karfreitag tanzen gehen.

Persönlich finde ich: Wir sollten das Tanzverbot abschaffen. Ich kann aber mit Sicherheit sagen, dass das lange nicht alle in unserer Fraktion und Partei so sehen wie ich und wir diesem Gesetzesentwurf daher auch nicht zustimmen werden.

Vielleicht geht es in dieser Frage gar nicht so sehr um Parteigrenzen, Bodo Ramelow teilt diese Idee auch nicht. Genauso wie das viele Menschen aus der christlichen Gemeinschaft aus zum Teil guten Gründen anders sehen! Alexander Maßmann schreibt in der Evangelischen - ich zitiere: „Die Bewahrung des Karfreitags als eines stillen Tages ist auch ein Angebot an diejenigen, die nicht an Jesus Christus glauben. Denn auch für sie stellt sich die Frage, ob sie sich der dunklen Seite des Lebens bewusst stellen.“

Was er uns mitgeben will ist, dass es so wichtig ist innezuhalten. Ich würde mir wünschen, dass die Kirchen weiterhin über ihre Mitglieder hinaus Angebote machen, einen Raum zu bieten, um inne zu halten und für Trauer.

Und ich bin fest davon überzeugt, dass ein ehrliches Angebot gemeinsam zu trauern, aber auch danach mit dem Osterfest gemeinsam das Leben zu feiern, keine Beschränkung anderer braucht, um Gemeinschaft und Glaube zu leben.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes" (TOP 5 der 102. Plenarsitzung)