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Rede im Landtag: Einführung der Polizeibeauftragtenstelle in Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

eigentlich hätte meine Kollegin Marie Schäffer heute diese Rede gehalten, aber sie ist leider krank. Und ich weiß, dass sie das unendlich bedauert, ist doch dieses Gesetz ihr Baby. Ich selbst bin nicht nur glücklich, dass ich das Gesetz hier für meine Fraktion vertreten darf, sondern auch, dass aus einer grünen Idee inzwischen ein von allen Koalitionsfraktionen aus Überzeugung getragener Gesetzentwurf geworden ist, wie man aus den Redebeiträgen meiner Vorredner*innen entnehmen konnte. Das ist Koalition „at its best“ – und daher nicht nur vielen Dank an Marie Schäffer, sondern auch an alle anderen, die in langen, offenen und vertrauensvollen Diskussionen ihre Beiträge geleistet und diesen guten Gesetzesentwurf erarbeitet haben.

Meine Damen und Herren, die Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg leisten tagtäglich Herausragendes. Sie sind bei kleinen und großen Vorfällen zur Stelle, sei es der Verkehrsunfall zur Hauptverkehrszeit oder die Ruhestörung nachts um Drei. Sie sichern das Grundrecht auf Demonstrations-freiheit ab, selbst wenn sie dabei beschimpft oder gar angegriffen werden. Und da wo es notwendig ist, verhaften sie auch schwer bewaffnete Reichsbürgerinnen und Reichsbürger, in dem Wissen, dass es bereits mehrmals bei ähnlichen Einsätzen zu tödlicher Gewalt gekommen ist.

Meine Damen und Herren, es sind Menschen, die durch ihren Einsatz jeden Tag ganz konkret das Gewaltmonopol des Staates repräsentieren und den Unterschied machen zwischen einem Rechtsstaat und dem Recht des Stärkeren. Dafür möchte ich allen Polizistinnen und Polizisten im Land im Namen meiner ganzen Fraktion den größten Respekt und herzlichen Dank aussprechen.

Meine Damen und Herren, der Polizeiberuf ist kein Job wie jeder andere; er bringt eine besondere Verantwortung und viele Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig darf nie vergessen werden, dass Polizistinnen und Polizisten auch Menschen sind - und wie jeder Mensch Fehler machen. Der Unterschied ist: Jeder Fehler, der hier passiert, kann das eigene oder fremde Leben gefährden, kann erheblich in Grundrechte eingreifen und kann das Vertrauen in den Staat nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb bekommt ein Fehler in der polizeilichen Arbeit auch beson-dere mediale Aufmerksamkeit und so lastet ein besonderer Druck auf den Beamtinnen und Beamten. Um mit dieser Situation umzugehen, braucht es eine besonders ausgeprägte Fehlerkultur – mehr noch als in jeder anderen Behörde. Mit der Polizeibeauftragtenstelle gibt es die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte sich ohne Angst und vertraulich zu Vorfällen einer externen Person anvertrauen können – ohne dass diese gezwungen ist, aufgrund des Gehörten sofort Disziplinarverfahren einzuleiten. Dadurch kann der Fokus darauf gelenkt werden, woraus Fehler ent-standen sind, und wie diese Ursachen angegangen werden können.

Wir schaffen mit diesem Gesetz erstmals eine unabhängige Beschwerdestelle. Das ist ein wichtiger Schritt, zu dem auch verschiedene internationale Gremien wie z.B. der UNO Menschenrechtsrat Deutschland immer wieder aufgefordert haben.

Die Koalition hat im Zuge der Beratungen zum Gesetzentwurf noch einige kleinere Änderungen eingebracht. Dazu gehört eine Klarstellung, dass bei allen Vorfällen Gruppenbezogener Menschen-feindlichkeit bei der Polizei der oder die Beauftragte proaktiv informiert werden muss. Wir haben die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und insbesondere mit dem Petitionsausschuss klarer geregelt, hier müssen wir im Rahmen der Evaluation unbedingt Praxiserfahrungen mit ein-beziehen. Und wir haben noch einmal die Rolle des oder der Beauftragten für die Arbeit des Innenausschusses hervorgehoben. Sei es bei Fragen von Arbeitsbedingungen, Ausstattung oder Strukturen, die eine qualitativ gute Dienstausübung erschweren: hier können wir im Landtag direkter als bisher das große Ganze sehen und entsprechend handeln. Den neuen §1 Absatz 4 im Änderungsantrag der Freien Wähler, den ich inhaltlich unterstütze, sehe ich bereits als Teil des Auftrags in Absatz 1, sich auch mit „strukturellen Fragestellungen“ zu befassen, abgedeckt. Kritischer sehe ich die Frage, ob der oder die Beauftragte an der Haushaltsplanaufstellung des Innenministeriums teilnehmen soll. Aufgabe der Stelle soll es sein, auf Missstände hinzuweisen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Aber die Entscheidungen müssen trotzdem noch von den jeweils zuständigen Stellen getroffen werden. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition in der Fassung des Innenausschusses. Damit schaffen wir erstmals eine neutrale Stelle, die sowohl die besonderen Herausforderungen der Polizeiarbeit versteht als auch die Perspektive von Bürger*innen. Sie kann Verständnis und Ver-ständigung auf beiden Seiten fördern. Wir heben die Befassung mit Polizeithemen im Innenausschuss auf eine höhere Ebene. Und wir helfen, das Vertrauen in den Staat in diesem besonders sensiblen Bereich zu stärken. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Polizeibeauftragtengesetz - BbgPBG)" (TOP 2 der 78. Plenarsitzung)