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Rede im Landtag: Stärkung des Schutzes von Whistleblowern - Einrichtung kommunaler Meldestellen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

heute reden wir erneut über unseren Beitrag als Land zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie der EU. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken könnten.

Durch EU-Recht und das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes sind alle wesentlichen Regelungen bereits rechtlich vorgegeben, der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich daher auf die Vorgaben zur Einrichtung interner Meldestellen in den Kommunen. Dabei macht er von den Erleichterungen, die die Richtlinie für Kommunen zulässt, maximalen Gebrauch.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörungen haben wir von der erfolgreichen Einrichtung einer internen Meldestelle in meiner Heimatstadt Oranienburg erfahren, die hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Und unsere Stromversorgung kriegen wir auch kurzfristig wieder in den Griff.

Die Kosten beziffert die Stadt auf ca. 1.000 € pro Jahr und 700 € einmalig für die Einrichtung. Zusätzliches Personal wird nicht benötigt. Ich denke, damit sollte sich die Konnexitätsdiskussion erledigt haben.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen legen heute noch einen Änderungsantrag vor, der Hinweise des Städte- und Gemeindebundes aufnimmt, die erst kurz vor der Sitzung des Innenausschusses eingegangen waren und dort nicht mehr sachgerecht behandelt werden konnten.

Der Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass eine Regelung im Landesbeamtengesetz, die wir in der letzten Plenarsitzung beschlossen haben, missverständlich ist. Durch die beantragte Änderung wird klargestellt, dass für den Erlass von Satzungen selbstverständlich die Gemeindevertretungen zuständig sind und nicht der oder die Hauptverwaltungsbeamte. Ich denke, diese Klarstellung können wir gerne übernehmen.

Ich bitte um die Zustimmung zum Änderungsantrag der Koalition und zu dem Gesetzentwurf als Ganzem.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019" (TOP 6 der 105. Plenarsitzung)