- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich weiß, es gibt wenig Tagesordnungspunkte mit so trockenen Titeln wie die Änderung dieses Staatsvertrags. Vermutlich hat er sie auch in der Vorbereitung dieser Plenarsitzung nicht so sehr gecatcht, dass sie alle den Staatsvertrag zur Änderung des Landesplanungsvertrags intensiv studiert haben.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir heute nochmal hierzu reden.
Denn eigentlich muss man sagen, dass diese Änderung echt interessant ist, weil hier nämlich genau die Fragen bearbeitet werden, die gerade an uns Abgeordnete und an die Verwaltung ständig angetragen werden. Wie schaffen wir es gleichzeitig Planungen zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und Zielkonflikte zu lösen? Der Bundesgesetzgeber, die Ampel, hat sich auf den Weg gemacht um genau das anzugehen und dafür, das wurde erwähnt, das Raumordnungsgesetz geändert.
Deswegen müssen wir – auch das haben die Kolleg*innen bereits angesprochen – unseren Landesplanungsvertrag, den wir ja gemeinsam mit Berlin haben, ändern und Bundesrecht umsetzen.
Das heißt: wir schaffen mit dieser Änderung Rechtssicherheit.
Wir sorgen aber auch dafür, dass unsere Verwaltungs- und Beteiligungsverfahren modernisiert und digitalisiert werden.
Das ist Grundlage dafür, dass wir uns auf die notwendigen Veränderungen einstellen um der Klimakrise zu begegnen. Wir wollen die Energiewende schaffen, wir wollen mit Solar und Windenergie unsere Stromversorgung sichern. Wir wollen aber auch die Verkehrswende schaffen und brauchen dafür den Ausbau von Schieneninfrastruktur! Und das Ganze bringen wir unter einen Hut mit den Anforderungen die wir haben im Schutz unserer Natur, beim Schutz von Wasser, kurz gesagt: beim Schutz von allem, was unser Bundesland lebenswert macht!
Tatsächlich ist es so, dass auch wir uns an der ein oder anderen Stelle eine andere Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Bundesrechts gewünscht hätten. So teilen wir die Ansicht, dass eine Einvernehmens Regelung in Bezug auf Belange von Natur-, Arten- und Wasserschutz eindeutig besser gewesen wäre. Und auch die Frage der Kompetenzen der regionalen Planungsgemeinschaften, die ja faktisch schon aktiv Klimaschutz machen, halten wir für sehr relevant. Tatsächlich ist es aber so, dass das hier ja nun nicht nur ein Kompromiss innerhalb der Brandenburger Landesregierung ist – sondern wir auch über einen Staatsvertrag mit Berlin sprechen.
Wir plädieren daher dafür, heute hier die Änderungen so vorzunehmen. Wir können das Verfahren schwer verzögern, da ja dann wieder Abstimmungen auch mit Berlin erfolgen müssten und wir das in dieser Legislaturperiode wohl kaum mehr schaffen würden.
Es kann nicht im Sinne der Beschleunigung von Verfahren sein, dass wir diesen Prozess jetzt nochmal um mindestens ein dreiviertel Jahr verlängern. Daher werbe ich heute um Zustimmung zu diesem Vertrag und dem Gesetzentwurf und bei den Umsetzenden um Entscheidungen im Sinne unserer Natur, im Sinne des Klimaschutzes.
Herzlichen Dank!