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Rede im Landtag: Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

als jüngste Abgeordnete hier im Haus ist es mir eine sehr große Freude, dass eine meiner letzten Reden sich den jungen Menschen im Land widmet.

Und das auch noch mit einem sehr besonderen Gesetz: Einem Gesetz, was jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet, ihnen das Recht auf Mitbestimmung gibt und die Strukturen absichert, die sie genau dabei unterstützen. Das unterstreichen wir auch mit unserem allerersten Änderungsantrag: Wir stellen im Titel des Gesetzes die Förderung nach vorne!

Denn mit dem Gesetz stärken wir nicht nur die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. durch viele Fachstellen und mehr Inklusion, wir schaffen auch die gesetzliche Grundlage für mehr Beteiligung.

Schon der Beteiligungsprozess am Gesetzentwurf und beim parlamentarischen Verfahren waren beispielhaft für die Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen.

Auch bei unseren Änderungsanträgen ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wirksam und vor allem stellen wir die jungen Menschen in den Mittelpunkt: Drei Beispiele:

Auf starken Wunsch des Kinder- und Jugendhilfelandesrats haben wir das Beteiligungsverfahren von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Behördenkontakten nochmal klarer formuliert.

Nun wird klargestellt: Kinder und Jugendliche haben das ausdrückliche Recht, ihre Position darzulegen. Die Äußerungen sind angemessen zu berücksichtigen. Vor einer Entscheidung muss mitgeteilt werden, wie mit dieser Position des Kindes oder des Jugendlichen umgegangen wird. Die Betroffenen erhalten dann nochmal Gelegenheit, darauf zu erwidern.

Zweites Beispiel: Der Gesetzentwurf reduziert das Thema Medien nur auf den Kinder- und Jugendmedienschutz. Wir brauchen aber auch die Vermittlung und Stärkung von Medienkompetenz, denn der erste Schritt sich selbst zu schützen ist es doch mit Medien umgehen zu können! Daher wird das nun durch unseren Änderungsantrag ein Schwerpunkt der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit.

Dittes Beispiel: Der Kinder- und Jugendhilfelandesrat hat gefordert, ein angemessenes Verpflegungsgeld in Einrichtungen der Erziehungshilfen ins Gesetz aufzunehmen und das Taschengeld genauer zu definieren. Beides haben wir getan. Das ist auch ein wichtiger Schritt, den wir auf Landesebene tun können, um Armut von jungen Menschen entgegen zu wirken.

Gerade in dieser Zeit ist es so so wichtig, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendliche gehört werden.

Diese drei Beispiele reichen bei weitem nicht, um die guten Nachrichten aus diesem Gesetz darzustellen. Wichtig aus Jugendverbandssicht ist sicher die Aufnahme der Jugendleiter*innencard (Juleica). Wir freuen uns, dass Missverständnisse der Freien Träger bezüglich ihrer Vorrangstellung in der Jugendhilfe ausgeräumt werden konnten. Wir stärken Gewerkschaften, Glaubensgemeinschaften und freigeistige Verbände im LKJA. Und wir machen die Jugendhilfe inklusiver, auch wenn wir da zukünftig noch weit mehr wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz setzt Maßstäbe und es zeigt beispielhaft, wie Politik auch gehen kann: auf Augenhöhe mit den Akteuren.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die dazu beigetragen haben. Und ich bedanke mich bei all den jungen Menschen, die sich hier aber auch in dieser ganzen Legislatur immer wieder eingebracht haben. Ihr seid großartig, es war mir eine Freude mit Euch zusammenzuarbeiten.

Herzlichen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen" (TOP 19 der 107. Plenarsitzung)