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Rede im Landtag: Zweiter Medienänderungstaatsvertrag zur Barrierefreiheit

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende,

Menschen mit Behinderungen benötigen für eine gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe nicht nur einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch zu allen Medienformaten. So ist es schon in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die Deutschland bereits 2009 ratifiziert hat.

Neue Medien bieten für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen große Chancen für bessere Teilhabe, können aber ebenso eine unüberwindbare Hürde darstellen, wenn die Barrierefreiheit nicht schon bei der Entwicklung mitbedacht wird.

Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag die Medienanbieter strenger in die Pflicht genommen werden, mehr Barrierefreiheit in den Medien durchzusetzen.

Alle Medienangebote müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Auf diese Grundsätze sind wir auch durch die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen verpflichtet.

Rundfunkveranstalter stehen beim Zugang für alle Nutzer*innen besonders in der Pflicht. Das kann neben Untertiteln und Gebärdensprache zum Beispiel auch durch leichte Sprache oder Bildbeschreibungen erfolgen.

Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, werden durch den Staatsvertrag zur barrierefreien Auffindbarkeit von Inhalten verpflichtet. Lebenswichtige Informationen zum Katastrophenschutz müssen barrierefrei sein. Zudem wird die Berichtspflicht von Medienanbietern ausgeweitet.

Zum vorliegenden Staatsvertrag erreichten uns kritische Stellungnahmen, u.a. von der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Janny Armbruster. Sie verweist dabei auf gleichlautende Kritik aller Landesbeauftragten.

Zwar loben die Landesbeauftragten die grundsätzliche Zielrichtung des Vertrages. Sie kritisieren aber, dass die hier zugrunde gelegte Definition von Barrierefreiheit hinter dem Anspruch zurückbleibt, Medien gänzlich eigenständig und ohne Hilfsmittel nutzen zu können.

Sie vermissen verbindliche Ziele und Fristen für die Aktionspläne zur Barrierefreiheit der öffentlichen und privaten Rundfunkanbieter.

Sie fordern eine unabhängige Begutachtung, wann die Erfüllung der Barrierefreiheit für Medienanbieter eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen würde, statt dies der Selbsteinschätzung der Anbieter zu überlassen.

Zudem kritisieren sie eine fehlende Konkretion zur Marktüberwachung durch die Landesmedienanstalten. Sie wünschen sich fachliche Beratungsangebote für Kleinstunternehmen.

Das Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen forderte konkrete Ausbaustufen barrierefreier Medien für gehörlose Menschen.

Meine Fraktion und ich nehmen diese Kritik sehr ernst. Ich versichere, dass wir uns mit den Berichten zur Umsetzung der Barrierefreiheit kritisch befassen werden.

Wir fordern die Staatskanzlei auf, möglichst bei nächster Gelegenheit auf entsprechende Anpassungen am Medienstaatsvertrag hinzuwirken, natürlich unter Beteiligung der Interessensverbände von Menschen mit Behinderungen.

Im Grundsatz begrüßen wir das Anliegen des zweiten Medienänderungsstaatsvertrages sehr und sehen darin einen gewichtigen Zwischenschritt zu mehr Barrierefreiheit. Deswegen stimmen wir dem Vertrag zu.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag)" (TOP 5 der 67. Plenarsitzung)