Zum Inhalt springen

Menschen mit Behinderungen

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – das steht im Benachteiligungsverbots im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2). Doch in der Realität sieht es immer noch viel zu häufig anders aus.

Wir treten entschlossen für eine inklusive Gesellschaft ein, in der alle Menschen miteinander leben, lernen, arbeiten und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Gemeinsam mit den Partner*innen der Selbsthilfe und den Interessenvertretungen ebnen wir den Weg für eine inklusive Gesellschaft – damit aus der UN-Behindertenrechtskonvention auch in Brandenburg Wirklichkeit wird.