Mit Blick auf die heutige Veröffentlichung der Investitionsbedürfnisse der Kommunen durch den Städte- und Gemeindebund äußert sich der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke:
„Wir müssen dringend und umfassend in unsere Infrastruktur investieren – tun wir das nicht, führt dies auf Dauer zu viel höheren Folgekosten. Alleine bei der Verkehrsinfrastruktur haben unsere Brandenburger Kommunen bis 2027 einen nicht eingeplanten Investitionsbedarf von 154,6 Mio. Euro. Noch größer ist er bei der Bildung mit 177,7 Mio. Euro. Ein striktes Festhalten an der Schuldenbremse von Seiten der CDU ist pure Ideologie und völlig aus der Zeit gefallen. Für eine ausreichende Finanzierung unserer Infrastruktur hilft nur eine Reform der Schuldenbremse hin zu einem „Deutschland-Investitionsfonds“ für Bund, Länder und Kommunen. Nur so wäre es möglich, überjährig zu kalkulieren und keine Investitionen zu verschleppen.“
Der jüngste teilweise Einsturz der Carolabrücke in Dresden zeigt, wie gefährlich das Verschleppen von Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur sein kann. Zum Investitions- und Sanierungsstau in Brandenburg äußert sich der Sprecher der Fraktion für Verkehr und Infrastruktur, Clemens Rostock:
„Seit 2 Jahren verspricht der Landesbetrieb für Straßenwesen (LS) einen verbindlichen Zeitplan für die Brückensanierungen in Brandenburg. Auch Ursachen für Bauverzögerungen und Konsequenzen für das Sanierungs- und Erhaltungsmanagement hätten aufgearbeitet werden müssen. Das CDU-geführte Infrastrukturministerium und sein Landesbetrieb haben hierauf wohl keinen Wert gelegt und müssen die Versäumnisse verantworten. Grundsätzlich dürfen wir zur Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur nicht von Projekt zu Projekt denken, sondern müssen in den im Herbst anstehenden Haushaltsverhandlungen in Brandenburg richtig Geld in die Hand nehmen. Nur damit verhindern wir Katastrophen und Missstände. Das können wir uns weder im Land, noch im Bund oder der Kommune leisten!“
Hintergrund:
Die Schuldenbremse erlaubt Ländern und Kommunen keinerlei Aufnahme von Schulden abseits der sehr begrenzten Konjukturkomponente. Dem Bund ist eine Neuverschuldung von 0,35% des BIP erlaubt. Die strikten Schuldenbremsen von Bund und Ländern haben starke limitierende Auswirkungen auf die Haushaltsaufstellung aller staatlichen Ebenen. Die Investitionen in Infrastruktur bleiben durch diese Regelungen leider häufig unter dem benötigten Niveau. Aus dieser Praxis ergibt sich ein Verfall der Infrastruktur in vielen Bereichen. Auch im Bundeshaushalt 2025 finden sich keine ausreichenden investiven Mittel zur Instandhaltung und Instandsetzung der deutschen Infrastruktur.