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Bund-Länder-Pakt Helfergleichstellung: Ungleichbehandlung im ehrenamtlichen Katastrophenschutz beenden!

Abgeordnete aus bündnisgrünen Fraktionen in Bund und Ländern erheben gemeinsam Forderungen zur Beendigung der Benachteiligung von Ehrenamtlichen in der Katastrophenhilfe. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz sollen gestärkt, die Ungleichbehandlung von Einsatzkräften der Hilfsorganisationen gegenüber denen in den Feuerwehren beendet werden.

Dazu sagt Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

Unsere Einheiten im Katastrophenschutz werden etwa durch immer häufigere Extremwetterereignisse, Waldbrände und Hochwasserlagen stark gefordert. Zahlreiche Ehrenamtliche aus den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem THW bringen hier einen unschätzbaren Einsatz für unser aller Sicherheit. Die Ehrenamtlichen in den organisationseigenen Einheiten der Hilfsorganisationen wie etwa Rettungshundestaffeln oder Wasserrettungszügen werden aber hinsichtlich der Regelungen zum Verdienstausfall, zur Freistellung für Aus- und Fortbildungen sowie für Einsätze gegenüber den Feuerwehren schlechter gestellt. Diese Schlechterstellung muss endlich beendet werden.

Im Innenministerium muss diese Aufgabe nach der Wahl entschlossen angegangen werden. Eine deutschlandweite Regelung ist notwendig. Da die Innenminister es bisher aber nicht geschafft haben, zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen, und in Brandenburg in naher Zukunft das Brand- und Katastrophenschutzgesetz novelliert wird, dürfen wir eine bundesweite Lösung nicht abwarten. Wir sollten in Brandenburg vorangehen und unsere Hilfsorganisationen, die so viel für den Katastrophenschutz in unserem Land leisten, weiter stärken.“

Marie Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion und direkt gewählte Abgeordnete aus Potsdam, sagt:

Im ganzen Land arbeiten unsere Einsatzkräfte Hand in Hand. Während aber die einen für einen Einsatz freigestellt werden, müssen die anderen am Wochenende drauf ins Büro, um im Job verpasste Stunden nachzuarbeiten.

Unsere Katastrophenschutzeinheiten wären etwa in Hochwasserlagen ohne ausgebildete Rettungsschwimmer*innen kaum einsatzfähig. Die Rettungsschwimmerausbildung der DLRG und der Wasserwacht des DRK in Potsdam wird aber durch das Land nicht honoriert, sie ist ein weißer Fleck im Prämien- und Ehrenzeichengesetz. Das muss schnell besser werden, erstens um unseren Ehrenamtlichen die ihnen zustehende Anerkennung und Unterstützung zuteilwerden zu lassen, zweitens um auch das volle Potential der Hilfsorganisationen im Katastrophenfall einsetzen zu können.“