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Rede im Landtag: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleg*innen, Werte Gäste,

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein weiterer Baustein, um die Energiewende zu beschleunigen. Wir wollen die Nutzung Erneuerbarer Energien auch an und neben Denkmalen erleichtern. Die Bundesregierung hat dazu den Rahmen gesetzt und den Ausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert. Das soll nun also auch in den Genehmigungsverfahren ausbuchstabiert werden.

In einem Fachgespräch unserer Fraktion mit rund 150 Teilnehmenden wurde das überwältigende Interesse an diesem Thema deutlich. Ja, es gibt nach wie vor ein Spannungsverhältnis zwischen Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz. Und ja, beide Seiten wollen mehr Klarheit und Sicherheit.

Daher haben wir uns in den Dialog begeben mit dem Landeskonservator, mit den Kirchen, die schon lange Photovoltaik auf ihre Dächer bringen wollen und auch mit Betreibern und Projektentwickler*innen, Politiker*innen und privaten Denkmaleigentümer*innen. Klar ist, es braucht mehr und schnellere Genehmigungen. Klar ist aber auch, der Denkmalschutz bleibt ein hohes Gut für uns und wir müssen nachvollziehbare Kriterien anlegen, um Denkmale zu schützen.

Deswegen ist es richtig, dass Eingriffe an Denkmalen nur reversibel und geringfügig sein dürfen und das Erscheinungsbild nicht erheblich beeinflussen dürfen.

Die genauen Kriterien und Verfahren werden nun in einer Verwaltungsvorschrift erarbeitet, was wir aktiv begleiten möchten. Welche Beeinträchtigung sind „nicht erheblich“, welche Eingriffe „nur geringfügig“, wie weit reicht die Umgebung besonders landschaftsprägender Denkmale, wie sieht die „enge Abstimmung“ zwischen den Ministerien dazu aus? Das wollen wir in der Anhörung zum Gesetzesentwurf thematisieren.

Bei der engagierten Auseinandersetzung sollten wir aber auch nicht vergessen, an welchen Gemeinsamkeiten wir ansetzen können: sowohl der Denkmalschutz als auch die Erneuerbaren Energien sind per se Akteure der Nachhaltigkeit. Der Denkmalschutz setzt auf Substanzerhalt, Ressourcen- und Energieeinsparungen. Die Erneuerbaren ersetzen fossile und atomare Energieträger. Einig sind wir uns auch darin, dass wir schnell klimaneutral werden müssen. Da sind die Denkmale mit ihrer relativ geringen Anzahl und Fläche nun nicht der game-changer. Daher diskutieren wir in diesem Plenum ja auch eine Solarpflicht und den weiteren Ausbau der Windenergie.

Zuletzt möchte ich aber noch eine Lanze für den Denkmalschutz brechen: Er wird oft gescholten, er verhindere, bremse aus. Ich erlebe viele Denkmalschützer*innen ganz anders: sie beraten, wie Denkmale erhalten und besser nutzbar gemacht werden können. In Zukunft werden sie verstärkt auch bei der Kombination mit Erneuerbaren Energien unterstützen. Aufgrund der neuen Aufgaben stärken wir das Landesamt daher auch mit dem Doppelhaushalt 2023/24 mit zusätzlichen Stellen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes" (TOP 6 der 84. Plenarsitzung)