Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Rede im Landtag: Neue Regelungen im Gesetzentwurf genau prüfen.

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

sicherheitssensible Stellen müssen mit vertrauenswürdigen Personen besetzt werden, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und auch aufgrund ihrer gefestigten Persönlichkeit eine Gewähr für die verantwortungsvolle und umsichtige Ausübung der sensiblen Tätigkeiten bieten. Darüber hinaus ist es von besonderer Bedeutung, bei der Besetzung dieser Stellen extremistische Personen aus allen Phänomenbereichen zu erkennen und von einer Besetzung auszuschließen.

Diese Selbstverständlichkeit wird im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt, dessen Aktualisierung wir heute in erster Lesung beraten.

Der Gesetzesbegründung zufolge soll der Schwerpunkt der Novellierung darin bestehen, die Sicherheit durch erweiterte Schutzmaßnahmen zu erhöhen. In den weiteren Beratungen im Innenausschuss werden wir uns genau anschauen, ob diese Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind, um das gewünschte Schutzziel zu erreichen. Das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz soll ferner im Großen und Ganzen an die Regelungen im Bund und in anderen Ländern angepasst werden. Auch hierfür sind wir offen, wollen aber auch nicht über das Ziel hinausschießen.

Neu ist insbesondere, dass auch Informationen aus öffentlich sicht-baren Internetseiten und „allgemein zugängliche Informationen in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken im Netz“ in die Bewer-tung des Vorliegens eines Sicherheitsrisikos einbezogen werden sollen. Was aufgrund der technischen Entwicklung folgerichtig erscheint, bedarf natürlich der gesetzlichen Ausgestaltung.

So sollen beispielsweise „die Adressen eigener Internetseiten und die Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken oder in vergleichbaren Plattformen im Internet“ angegeben werden müssen. Hier stellt sich schon die Frage, was denn passiert, wenn man eine Mitgliedschaft bei einem sozialen Netzwerk vergessen hat, weil man es lange nicht genutzt hat. Was ist die Folge?

Neben der Einrichtung der Internetrecherche als Standardmaßnahme und der Recherche in sozialen Netzwerken wollen wir auch die Ausweitung der Kataloge zu den Angaben in den einzelnen Überprüfungen im Innenausschuss intensiv beleuchten. Dabei wollen wir auch den Vergleich zu anderen Bundesländern ziehen.

Wir freuen uns auf die Beratungen im AIK und die entsprechende Anhörung.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes" (TOP 7 der 97. Plenarsitzung)