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Rede im Landtag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Höfeordnung für das Land Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,

Es ist nicht das erste Mal, dass die Höfeordnung aus dem Parlament auf den Weg gebracht wurde. Die Geschichte wiederholt sich – fast.

Denn diesmal war es allein die LINKE als Teil der Opposition, die die Initiative ergriffen hat. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, um mich jetzt am Ende der Legislatur für die konstruktive Oppositionsarbeit der Linken zu bedanken.

Mit ihren oft hoch qualifizierten Anträgen haben die Kolleginnen und Kollegen wertvolle Beiträge in der parlamentarischen Arbeit geleistet.

Da können sich andere Fraktionen eine Scheibe von abschneiden, wie man so schön sagt. Manchmal sind wir ja bei den Anträgen mit den LINKEN auch zusammengekommen. Hier möchte ich zum Beispiel erinnern an Ausbildung von Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern und die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest.

Und auch bei der Höfeordnung waren wir uns frühzeitig einig, dass diese wichtige Gesetzesnovelle unbedingt noch in dieser Legislatur auf den Weg gebracht werden muss.

Wir schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen, um den Fortbestand von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben im Zuge von Erbfällen zu gewährleisten.

Gerade diese Besitzformen sind wichtig, um eine vielfältige Landwirtschaftsstruktur in unserem Land zu erhalten und zu unterstützen.

Wie wir alle wissen, sind die bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe wichtig für die Erzeugung von regionalen Lebensmitteln und für lebendige Dörfer.

Sie brauchen gute Rahmenbedingungen, um ihre Betriebe zu erhalten und erfolgreich fortzuführen. Dazu gehört auch, dass die Abfindung der weichenden Erben in einem Umfang erfolgt, der die wirtschaftliche Fortführung des Betriebes ermöglicht.

Der im Landwirtschaftsausschuss beschlossene Kompromiss ist hier etwas Besonderes, weil sich die an der Novellierung beteiligten Verbände letztendlich untereinander geeinigt haben.

Damit wurde ein größtmöglicher Konsens erreicht und eine breite Mehrheit im Ausschuss möglich.

Es wäre zielführend, wenn dieses Vorgehen der Verbände auch bei anderen Themen möglich wäre.

Ich denke da zum Beispiel an das Agrarstrukturgesetz, das es in dieser Legislatur nicht mehr geschafft hat. Ziel ist es auch hier, landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Vielfalt zu erhalten.

Die Grundlagen liegen mit dem agrarstrukturellen Leitbild und dem Gesetzentwurf auf dem Tisch. Wir werden diesen Faden in der nächsten Legislatur wieder aufnehmen, das ist sicher!

Der Höfeordnung können Sie heute mit gutem Gewissen zustimmen, denn dazu waren wir uns im Landwirtschaftsausschuss einig.

Den zusätzlichen Entschließungsantrag der Linken halten wir nicht für erforderlich, denn für die Information zur Höfeordnung braucht es keine Kampagne, die wertvolle personelle Ressourcen binden würde.

Das Ministerium wird sicher Wege finden, um die Information auch ohne groß angelegte Kampagne entsprechend zu verbreiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Höfeordnung für das Land Brandenburg" (TOP 23 der 107. Plenarsitzung)