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Rede im Landtag: Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin!
Meine Damen und Herren!
Liebe Gäste am Livestream! I

ch muss nicht ganz so schnell sprechen wie Herr Stefke, denn so viel Text habe ich nicht. Wir reden heute über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften, und in genau dieser Aufteilung möchte ich den Entwurf auch diskutieren.

Die beiden Teile haben nichts miteinander zu tun, wie wir schon oft gehört haben, und ich bin, ehrlich gesagt, auch nur mäßig begeistert, dass hier sachfremde Themen ihre Reise durch den Landtag huckepack im selben Entwurf antreten. Aber sei es, wie es ist. Der Rechtsstaat kennt solche Verfahren, das wissen Sie auch, und man muss darüber trotzdem nicht glücklich sein.

Der Bundesgesetzgeber hat am 24.06.2021 die stiftungsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs überarbeitet und damit das Stiftungsrecht abschließend bundesrechtlich neu geordnet. Im Stiftungsrecht fehlte es zuvor an bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen, ohne dass das durch hinreichende Gründe - wegen regionaler Unterschiede - gerechtfertigt gewesen wäre. Daher sind die neuen Regelungen im BGB zu begrüßen. Über die Umsetzung in Landesrecht werden wir eingehend im Innenausschuss beraten.

Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt verschiedene Änderungen von Regelungen für den kommunalen Bereich huckepack. Für die Kreisumlage werden Möglichkeiten zur rückwirkenden Heilung ihrer unwirksamen Festsetzung geschaffen. Auch werden die von der Rechtsprechung herausgebildeten Regeln für ihre Festsetzung in das Gesetz übernommen.

Über die Problematik der Kreisumlage hatten wir in unserer letzten Sitzung debattiert. Die vorgeschlagenen Regelungen scheinen mir nach kursorischer Prüfung sachgerecht. Ob sie allerdings ausreichen, die Unsicherheiten bei der Kreisumlage auszuräumen, wird zu besprechen sein. Auch die vorgeschlagenen Regelungen im Bereich der Ämter und der Mitverwaltung werden zu besprechen sein. Mit ihnen versucht man offenbar, Lehren aus dem Fall Oder-Welse zu ziehen. Der Landtag wird sicherlich eingehend beraten, ob er bereit ist, diesen Weg mitzugehen, oder in solchen Fällen auch zukünftig einzelgesetzliche Regelungen bevorzugt, wie wir es im Fall Oder-Welse gerade machen.

Meine Damen und Herren, ich bitte um die Überweisung an den AIK zur weiteren Beratung.

- Vielen Dank.