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Rede im Landtag: Umsetzung der Leitsätze des BVerfG zur hypothetischen Datenneuerhebung durch das Programm P20

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

kennen Sie HyDaNe? Also ich kannte diese Abkürzung vor der Einbringung des Gesetz-entwurfes nicht und – ehrlich gesagt – half mir beim Verständnis auch die Langfassung des Begriffs „Hypothetische Datenneuerhebung“ nicht wirklich weiter. Was sich doch Verwaltungsgehirne so für tolle Begriffe ausdenken können…

Ich habe mal recherchiert: Der Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung betrifft die Frage, ob personenbezogene Daten, die von der Polizei ursprünglich zu einem bestimmten Zweck (z.B. im Zusammenhang mit der Abwehr einer konkreten Gefahr) erhoben wurden und dort noch vorhanden sind, auch zu vergleichbaren oder anderen Zwecken (z.B. zur Reaktion auf eine neue Gefahrensituation oder zur Strafverfolgung) genutzt werden dürfen.

Ich verstehe das so: Die Polizei hat ja je nach Sachverhalt unterschiedliche Mittel und Befugnisse, um Gefahren abzuwehren. Das sind bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben schon per Gesetz andere Befugnisse als bei einer Ruhestörung zum Beispiel. Und selbst, wo nichts im Gesetz steht, müssen sich die Mittel immer an der Verhältnismäßigkeit orientieren.

Deshalb ist es natürlich eine berechtigte Frage, unter welchen Bedingungen die Polizei Fakten, die sie in einem Vorgang erlangt hat, in einem anderen Verfahren verwerten darf. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016 Leitsätze aufgestellt, die den Datenschutz hier mit einer entsprechenden, aber eben hypothetischen Neuerhebung der Daten vergleichen.

Insofern muss ich die Verwaltungsgehirne wegen des Begriffs dann doch in Schutz nehmen. Den Begriff hat sich das Gericht ausgedacht, ihn aber im Urteil auch sogleich erklärt.

Der vorliegende Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Einführung des Programms P20, einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur der Polizeien des Bundes und der Länder. Notwendigerweise muss der Datenschutz bei der Einführung eines solchen, übergreifenden Systems eine herausgehobene Rolle spielen. Mit der der schrittweisen Umsetzung des Programms P20 sollen die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts auch in Branden-burg technisch implementiert werden.

Dafür wollen wir mit der Gesetzesänderung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Sie folgt vergleichbaren Regelungen des BKA-Gesetzes und anderer Gesetze; dennoch werden wir uns die vorgeschlagenen Änderungen im weiteren Verfahren natürlich noch genau anschauen.

Ich bitte um die Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm P20" (TOP 6 der 104. Plenarsitzung)