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Rede im Landtag: Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Vizepräsident, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

es ist geschafft – in Rekordzeit wurde das Gesetz zur Errichtung einer Universitätsmedizin in Brandenburg erarbeitet. Vielen Dank an alle, die dafür Nacht- und Wochenendschichten eingelegt haben. Das gilt vor allem für das Team im MWFK um Frau Dr. Gutheil und die Mitarbeiter*innen des Carl-Thiem-Klinikums, das gerade einen umfangreichen Transformationsprozess vom städtischen Krankenhaus zur Universitätsklinik durchläuft. Aber auch einen herzlichen Dank an alle, die sich in der Anhörung so engagiert eingebracht haben – die Stadt Cottbus, die Gewerkschaften ver.di und GEW, die Wissenschaftler*innen und Mediziner*innen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die BTU. Vielen Dank auch an die Expertise der Gleichstellungs- und der Datenschutzbeauftragten.

Dieser Meilenstein heute ist aber nur der Auftakt eines Prozesses, denn der Universitätsaufbau beginnt nun erst richtig. Und er wird vielen Beteiligten eher einen stressigen als einen entspannten Sommer bescheren. Aber diese Anstrengung hat natürlich ihren guten Grund. Die positiven Auswirkungen des Projekts für den Strukturwandel in der Lausitz haben wir bei der ersten Lesung bereits diskutiert. Heute geht es um konkrete Änderungen, die wir am Gesetzestext noch vornehmen wollen. Als Koalitionsfraktionen bringen wir eine ganze Reihe redaktioneller Änderungen ein, weil vor kurzem ja auch das Hochschulgesetz und das Personalvertretungsgesetz geändert wurden.

Es gilt also schlicht viele Verweise und Begriffe zu aktualisieren. Das ist der Großteil unseres Änderungsantrags. Ich bin aber stolz, dass wir auch an vielen inhaltlichen Punkten noch nachlegen konnten.

Erstens stellen wir klar, dass der Versorgungsauftrag des neuen Uniklinikums uneingeschränkt für die Region gilt. Wir haben eine Formulierung gefunden, die zugleich die Freiheit von Forschung und Lehre sichert. Zudem hat das Gesundheitsministerium ein Veto im Aufsichtsrat und muss allen Entscheidungen, die den Versorgungsauftrag betreffen, zustimmen.

Zweitens verbessern wir die Mitbestimmung: Beim Aufbau eines Studiums und einer komplett neuen Universität ist es natürlich elementar, Studierende, aber auch Lehrende einzubinden. Deswegen erweitern wir die Gründungskommission um je eine*n Studierende*n und ein*e wissenschaftliche*n Mitarbeitende*n.

Drittens sorgen wir für bessere Arbeitsbedingungen. Das Auslaufen aller Dienstvereinbarungen nach 24 Monaten haben wir ersatzlos gestrichen. Denn gute Regelungen muss man nicht neu erfinden. Wir verankern außerdem die Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsrecht beim Vorstand. Dieser bekommt außerdem die Aufgabe, Dauerstellenkonzepte zu erstellen, um übermäßige Befristungen zu verhindern. Beim Aufsichtsrat weisen wir in der Begründung zu unserem Änderungsantrag explizit darauf hin, dass er den Gesamtpersonalrat als Gast aufnehmen kann. Ich appelliere hiermit an die zukünftigen Mitglieder, das dann auch wirklich zu tun. Wir tragen zudem dafür Sorge, dass in der Übergangsphase alle Beschäftigten vertreten werden, auch wenn die besonderen Personalräte für das wissenschaftliche Personal und die studentischen Beschäftigten erst später gewählt werden.

Viertens stärken wir die Gleichstellung. Eine paritätische Besetzung soll in allen Gremien angestrebt werden, insbesondere in Aufsichtsräten und Vorständen gibt es dabei ja immer noch Defizite. Wir machen das Gleichstellungskonzept auch an der medizinischen Universität verbindlich und nehmen die Gleichstellungsbeauftragte als ständigen Gast im Aufsichtsrat auf. Zudem fügen wir eine Übergangsregelung bis zur Wahl der ersten Gleichstellungsbeauftragten ein. Ein weibliches Mitglied des Betriebsrats soll die Aufgabe mit zusätzlicher Freistellung übernehmen. Das ist dringlich, denn es werden nun viele Besetzungs- und Auswahlverfahren stattfinden, die gesetzlich geforderte Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten muss daher von Anfang an gegeben sein, auch um rechtssichere Verfahren zu haben.

Und schließlich freue ich mich besonders, dass wir mit der Beschlussempfehlung auch unseren Zusatzantrag als Koalition zur Abstimmung stellen, der im Ausschuss bereits einstimmig befürwortet wurde: Nämlich, dass es keine tariflichen Verschlechterungen geben darf. Wenn das Land ein Unternehmen in seine Zuständigkeit übernimmt, muss ganz klar sein: Tarifbindung, auch in den Tochtergesellschaften, Sicherung der erreichten Standards, am besten durch eine direkte Geltung des TVÖD. Die Standards der Klinikbeschäftigten wollen wir erhalten und stetig verbessern. Dazu fordern wir die Mitglieder des Aufsichtsrats, darunter insbesondere die Mitglieder der Landesregierung, auf. Ich freue mich, dass wir das Gesetz mit diesen Änderungen und Zusätzen noch verbessern konnten und bitte um Zustimmung!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg" (TOP 22 der 107. Plenarsitzung)