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Rede im Landtag: Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

nun ist es geschafft. Der Entwurf der – wie wir sagen – großen Novelle der Kommunalverfassung liegt dem Parlament zur Beratung vor, und das wie versprochen vor der Sommerpause. Vielen Dank dafür ans Innenministerium.

Aber bevor ich mich in die Lobgesänge für diesen Gesetzentwurf vertiefe, möchte ich noch auf eine andere Vorlage eingehen, die auch in diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, nämlich die Evaluierung der Änderungen, die wir 2021 an der Kommunalverfassung vorgenommen haben. Im Ergebnis muss man da doch sagen: Das haben wir ganz gut hinbekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin immer noch stolz darauf, dass wir nicht nur als eines der ersten Bundesländer bereits im April 2020 Videositzungen in der Corona-Notlage ermöglicht haben, sondern diese dann mit der kleinen Novelle 2021 in dauerhaft geltendes Recht überführt haben. Und nun bescheinigt uns der Bericht, dass sich diese Regelungen ganz weitgehend bewährt haben. Das fühlt sich gut an! Allerdings gebe ich zu, dass ich mit manchen Folgerungen, die die Landesregierung aus den Erfahrungsberichten zieht, noch hadere. Den beabsichtigten Ausschluss von Hybridteilnahmen, wenn geheime Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sollten wir noch einmal über-denken. Zumindest hat der Kreistag, dem ich angehöre, mehrfach Wahlen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, ohne dass es dabei zu größeren Problemen gekommen wäre.

Die Regelungen zu Bürgerbegehren sollten wir uns angesichts der unsäglichen Geschehnisse in der Gemeinde Breese auch noch einmal anschauen. Zwar bin ich von der Zweckmäßigkeit der Regelungen überzeugt, aber weitere klarstellende Formulierungen könnten vielleicht zukünftigen Fehlinterpretationen vorbeugen.

Zum Antrag der AfD muss man sagen: Es hat wenig Sinn, die Landes-regierung zur Änderung der Verfassung aufzufordern, wie Sie es in Punkt 2 tun, denn das kann nur der Landtag entscheiden. Ihr Vorschlag dagegen, Einwohneranträge und Bürgerbegehren auch auf der Ebene der Ortsteile zuzulassen, klingt erst mal verlockend. Allerdings dürften diese Initiativen dann systematisch auch nur Inhalte zum Gegenstand haben, für die der Ortsbeirat zuständig ist. Dies entspräche sicher nicht der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen. Ich würde daher von so einer Regelung abraten und meine Fraktion wird diesen Antrag auch nicht unterstützen. Zum Entwurf der Novelle der Kommunalverfassung nochmals vielen Dank an das Innenministerium, mit dem wir im Vorfeld viele Gespräche geführt haben und wo wir viele Änderungen, die auch uns wichtig waren, im Entwurf wiederfinden. Dies geht von der bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen Stärkung der kommunalen Gleichstellungbeauftragten bis zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Ortsvorsteher*innen und Ortsbeiräten. Eine Vielzahl von teilweise sehr kleinteiligen Verbesserungen wurde in das Gesamtkunstwerk der Kommunalverfassung so integriert, dass das Kunstwerk zukünftig noch schöner erstrahlen wird.

Ich muss aber auch sagen, dass mich die teilweise sehr überzogene öffentliche Kritik an dem Gesetzentwurf, und das zu einem Zeitpunkt, als dieser dem Parlament noch gar nicht zur Beratung vorgelegen hat, doch sehr irritiert, ich kann sogar sagen, geärgert hat.

Natürlich ist die Novelle geschlechtergerecht formuliert. Von diesem Landtag beschlossene Gesetze und die Geschäftsordnung der Landesregierung verbieten es schließlich der Regierung nicht-geschlechtergerechte Gesetze vorzulegen. Aber wie kann man darauf kommen, Kommunen müssten daraufhin kostenintensiv alle Satzungen umstellen? Und wie kann man ernsthaft ins Feld führen, durch eine Klarstellung bei den Beanstandungsregeln für Beschlüsse der Ortsbeiräte müsse die Gemeindeverwaltung nun alle Ortsbeiratssitzungen vor- und nachbereiten? Ja, tut sie das denn heute nicht? Wofür hätten wir denn Ortsbeiräte, wenn sich niemand für die Ergebnisse ihrer Beratungen interessiert?

Entschuldigung, das musste mal gesagt werden. Die gute Nachricht aber ist, dass wir uns mit dem Städte- und Gemeindebund getroffen und nun eine gute Gesprächsebene gefunden haben.

Meine Damen und Herren, mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfes liegt der Ball nun im Parlament. Ich bin sicher, dass der Innenausschuss umfangreiche Anhörungen durchführen und alle Anregungen und Einwände sorgsam abwägen wird. Bei einem konzentrierten Arbeiten am Gesetzentwurf sollten wir das Gesetz noch in diesem Jahr beschließen können, damit unsere ehrenamtlichen kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, die in ihrer Freizeit so wertvolle Arbeit für unsere Landkreise, Städte und Gemeinden leisten, mit dem Beginn ihrer neuen Wahlperiode ein verbessertes und konsistentes Regelwerk haben, mit dem sie gut arbeiten können. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts (KommRModG)" (TOP 13 der 88. Plenarsitzung)