Zum Inhalt springen

Clemens Rostock spricht zu: Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen, liebe Zuschauer*innen,

wenn manche den Tagesordnungspunkt zum Wettern gegen die Windkraft benutzen, dann möchte ich nochmal klarstellen: die Windkraft ist eine tragende Säule der Energiewende. 2020 war die Windkraft der wichtigste Energieträger der Stromerzeugung. Knapp 26% des in Deutschland erzeugten Stroms stammten letztes Jahr aus Windkraft. Damit lag ihr Anteil höher als der von Braun- und Steinkohle zusammen. Insgesamt wurden 131 TWh produziert, davon 104 TWh an Land. Die Zuschläge der Bundesnetzagentur vom September 2021 erfolgten übrigens zu einem durchschnittlichen Abnahmepreis von unter 5,8 Cent. Die Windkraft liefert also nicht nur klimaneutralen, sondern auch günstigen Strom. Und die „Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land“ vom Herbst 2020 hat gezeigt: 79% halten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie für eher wichtig oder sehr wichtig.

Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie was am 13.11.2010, also vor gut elf Jahren geschah? Damals fasste der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg einen Beschluss mit dem Titel „Kriterien für einen umweltverträglichen und dezentralen Umbau der Energieerzeugung und -nutzung in Brandenburg. Auch wenn der Beschluss nicht der aktuellste ist, empfehle ich ihn allen zur Lektüre, die immer behaupten, der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt wäre uns Bündnisgrünen beim Thema Windkraft egal.

In diesem Beschluss heißt es u.a., dass wir Bündnisgrüne einen Mindestabstand von 1.000m als sinnvoll erachten. 2016 hat sich dann die Windkraftbranche in einer Art Selbstverpflichtung selbst zu diesen 1.000m bekannt. 2019 schließlich haben wir in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir einen 1.000m Mindestabstand festschreiben wollen und dafür liegt nun dieser Gesetzentwurf vor. Schauen wir uns diesen Entwurf also an.

Die erste Frage ist ja, zu wem oder was der Abstand eigentlich gelten soll. Hier ist zu konstatieren, dass Splittersiedlungen und Einzelgehöfte von diesem Abstand ausgenommen sein sollen. Das ist gut so! Denn, wenn wir um jedes Einzelgehöft einen 1.000m Radius ziehen, bleibt am Ende nicht mehr viel übrig.

Die zweite Frage ist, ob es Möglichkeiten zur Abweichung geben soll. Und ja, die soll es geben: Kommunen sollen mit Bebauungsplänen auch niedrigere Abstände ermöglichen können. Auch das ist gut und insbesondere interessant für Repowering. Denn auch das hat die „Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land“ vom Herbst 2020 gezeigt: Dort wo bereits Windmühlen stehen, ist die Akzeptanz höher, als dort wo noch keine stehen bzw. diese erst geplant werden. Dabei möchte ich betonen, dass die Regelungen wie das Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) natürlich weiterhin gelten!

Ist damit also alles gut? Leider nein, denn in der Gesamtabwägung müssen wir auch die Kehrseite der Medaille betrachten. Ein Abstandsgesetz dieser Art bedeutet nun mal eine Verringerung der für die Windkraft zur Verfügung stehenden Fläche. Wir müssen aber auch darauf achten, dass am Ende genügend Fläche zur Verfügung steht.

Und da möchte ich auf den Anfang meiner Rede zurückkommen. Als wir Bündnisgrüne 2010 beschlossen haben, dass ein Mindestabstand von 1.000m sinnvoll sei, haben wir auch beschlossen 2% der Landesfläche der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Auch unser Koalitionsvertrag enthält nicht nur den Mindestabstand, sondern direkt im Folgesatz die Aussage, dass wir gleichzeitig – ich wiederhole: gleichzeitig – die Regionalplanung überarbeiten wollen, um die Ausbauziele zu erreichen.

Und zum Gesamtbild gehört auch dazu, dass inzwischen auch noch mehr passiert ist: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil festgehalten, dass Klimaschutz keine Option unter vielen, sondern eine aus der Verfassung abgeleitete Notwendigkeit ist. Es ist schlicht so, dass es dem Grundgesetz widerspricht, wenn man zu wenig Treibhausgase einspart und damit die Freiheit zukünftiger Generationen einschränkt. Die neue Bundesregierung hat nun angekündigt, Flächenziele für die Windkraft gesetzlich festzuschreiben. Aber auch in Brandenburg ist ja in der Zwischenzeit was passiert. Wir reden demnächst über eine neue Brandenburger Energiestrategie. Und so viel wurde daraus schon bekannt: Wir werden unsere Ausbauziele nach oben korrigieren müssen, wofür dann natürlich ausreichend Flächen zur Verfügung stehen müssen.

Was will ich damit sagen? Wir als Fraktion haben ausführlich zu diesem Thema diskutiert. Für uns ist dabei klar: Es braucht ein Gesamtpaket wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Wir können die Flächenverfügbarkeit für die Windkraft mit Abstandsvorgaben nur weiter einschränken, wenn wir sie an anderer Stelle ausweiten.

Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass wir Zeitdruck haben. Zum einen natürlich klimapolitisch, wir müssen von unseren hohen Treibhausgasemissionen runter. Zum anderen aber auch ganz praktisch in den Regionalen Planungsgemeinschaften. Dort wird an neuen Teilregionalplänen Wind gearbeitet, weil die alten durch Gerichtsurteile gekippt wurden. Das heißt sie brauchen möglichst bald die Regeln, auf denen sie ihre Pläne aufbauen sollen. Nur kann das im Umkehrschluss natürlich nicht bedeuten, dass wir ihnen in kurzen Abständen immer neue Regeln mit auf den Weg geben. Ich betone also nochmal: Wir brauchen ein Gesamtpaket.

Ich freue mich auf die Debatte und bitte um die Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz - Bbg-WEAAbG)" (TOP 12 der 59. Plenarsitzung)