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Rede im Landtag: Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz - BbgFzG)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen, liebe Zuschauer*innen,

die Klimakrise erfordert den schnellen Umstieg weg von fossilen Energieträgern hin zu den Erneuerbaren Energien. Aktuell zeigt die Energieknappheit in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Notwendigkeit der Energiewende noch in anderen Dimensionen. Wir müssen uns unabhängiger von Energieimporten machen und wir müssen die Inflation senken, die durch die Preissteigerungen der fossilen Energieträger getrieben wird und viele Menschen und Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellt.

Kurzum: Wir brauchen eine konsequente Energiewende.

Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich in ein in eine Vielzahl von Entscheidungen zur Beschleunigung der Energiewende. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Übrigen nicht nur eine Umsetzung von Bundesrecht, sondern wenn Sie genauer hinschauen, sehen Sie auch, dass damit vorangegangene Entscheidungen der Brandenburger Landespolitik bestätigt werden.

Ja, Sie können auch erkennen, dass wir der Bundespolitik manchmal sogar voraus waren.

Im Moment stehen ja alle Bundesländer vor der Aufgabe, Bundesgesetzgebung in Landesrecht umzusetzen. Andere Länder müssen dabei noch andere Dinge nachvollziehen, die wir längst erledigt haben. So hat der Bund beschlossen, dass Windenergieflächen als Vorranggebiete auszuweisen sind.

Wir hatten bereits im Mai 2022 beschlossen von Eignungs- auf Vorranggebiete zu wechseln und haben dies inzwischen umgesetzt.

In Zukunft werden wir damit eine Dreiteilung im Land haben:

  1. Vorranggebiete, in denen Genehmigungen leichter erteilt werden
  2. Tabuflächen, wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete usw.
  3. Und alle anderen Flächen, in denen die Kommunen über die Bauleitplanung entscheiden können, wo Windkraft hinkommt.

Zum Zweiten hatten wir ein Windenergieanlagenabstandsgesetz beschlossen.

Sie erinnern sich: Die CDU forderte im Wahlkampf die 10H-Regel wie in Bayern, wir forderten in unserem Wahlprogramm 1.000m Abstand.

Um kein Windenergieverhinderungsgesetz zu erschaffen, wie es sich BVB/FW und AfD wünschen würden, hatten wir mit dem Windenergieanlagenabstandsgesetz einen flexiblen 1.000m Abstand festgelegt, der zum einen trotzdem Windkraft ermöglicht, und zum anderen kompatibel ist mit den Bundesvorhaben bzw. diese bereits antizipiert hatte.

So hatten wir Einzelgehöfte und Splittersiedlungen ausgenommen.

Wir hatten darüber hinaus verankert, dass die vom Bund angekündigten Flächenziele erreicht werden müssen.

Und wir hatten drittens verankert, dass Kommunen die 1.000 Meter unterschreiten können, nämlich mit Bebauungsplänen.

  • Damit galt der generelle 1.000 Meter Abstand bisher nur für die Vorrangflächen.

Auf diesen vorangegangenen Entscheidungen baut der vorliegende Gesetzentwurf nun auf. Er legt im Artikel 2 fest, dass die 1.000m Abstand in Zukunft nicht mehr für die Vorrangflächen gelten sollen.

Jetzt könnten Siefragen, ob dann das Windenergieanlagenabstandsgesetz überhaupt noch irgendwo gilt!?

Und in der Tat, wenn wir demnächst gültige Regionalpläne haben, mit Vorrangflächen, die die Flächenziele erreichen, dann gilt der generelle Abstand weder für die Vorrangflächen noch für die anderen Flächen, in denen die Kommunen den Abstand über Bauleitplanung unterschreiten können. Und für Tabuflächen ist er ohnehin irrelevant.

Jetzt könnten Sieweiter fragen, ob man dann das Windenergieanlagenabstandsgesetz überhaupt noch braucht oder nicht gleich ganz abschaffen könnte!?

Aber: wenn es eben keine gültigen Regionalpläne gibt, die mit Vorrangflächen die Flächenziele erfüllen, dann gilt der 1.000-Meter-Abstand des Gesetzes und sorgt – gemeinsam mit den Tabuflächen – dafür, dass Windmühlen nicht einfach überall hingestellt werden können.

In diesem Zustand befinden wir uns gerade, da die Regionalpläne ja erst in der Entwicklung sind. Und wenn in Zukunft ein Regionalplan vor Gericht gekippt wird, auch dann fängt der Abstand wieder an zu wirken.

Das Abstandsgesetz kann und sollte also als letztes Sicherheitsnetz erhalten bleiben. 

Ich komme zum Zweiten Artikel des vorliegenden Gesetzentwurfes, zu den konkreten Flächenzielen.

Der der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundes für 2027 und 2032 um: 1,8 Prozent der Fläche bis 2027 und 2,2 Prozent der Fläche bis 2032. Hier haben wir Bündnisgrünen mit den Regionalen Planungsgemeinschaften diskutiert, ob es nicht sinnvoller wäre, das Ziel von 2,2 Prozent gleich für 2027 festzulegen.

Die Planungsgemeinschaften müssten dann nach Erreichung der 1,8 Prozent bis 2027, nicht gleich wieder vorne anfangen, und kämen nicht in die Situation neue Flächen ausweisen zu müssen, die sie vor kurzem noch verworfen hatten.

Das Ergebnis dieser Diskussion mit den Planungsgemeinschaften ist aber, dass sich zum einen die Situation den einzelnen Planungsgemeinschaften deutlich unterscheidet – so ist es für manche der Schritt vom Ist-Zustand zu 2,2 Prozent deutlich weiter als für andere – zum anderen es letztlich ja eine Frage der Subsidiarität ist, DENN

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt es den Regionalen Planungsgemeinschaften ja explizit offen, gleich das 2,2 Prozent Flächenziel anzupeilen. Letztlich können die Planungsgemeinschaften also ihren Weg wählen.

Lassen Sie uns also dieses Gesetz beschließen. Lassen sie uns weiter in der Spitzengruppe der Bundesländer beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bleiben!

Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz - BbgFzG)" (TOP 6 der 81. Plenarsitzung)