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Rede im Landtag: Wichtiger Baustein zum Schutz vor häuslicher Gewalt!

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

um den endgültigen Entwurf dieses Gesetzes wurde intensiv gerungen und er machte viele Wandlungen durch von den ersten Entwürfen, die in der Koalition besprochen wurden, bis zur Vorlage, die in den Landtag eingebracht wurde. Auch im parlamentarischen Verfahren wurde nochmals Änderungen entwickelt und aufgenommen.

Genauso wie ich es heute schon beim Kommunalrechtsmodernisierungsgesetz gesagt habe, ist es auch hier: Der Anhörungsprozess und die Beratungen im Innenausschuss waren unglaublich wichtig und fruchtbar zur Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes. Verschieden¬ste Anregungen, auch der Opposition, greifen wir auf und gießen sie heute in Gesetzesform.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen steht mit ganzem Herzen hinter dem Ziel des „Gesetzes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“; dem Ziel und der Verpflichtung, insbesondere Frauen Schutz vor Gewalt jeglicher Form zukommen zu lassen, vor allem vor der Gewalt, die vom eigenen Partner ausgeht. Denn es sind vor allem Männer, die gegenüber ihrer Partnerin handgreiflich werden oder erheblichen psychischen Druck ausüben. Das Gesetz will jeder Person jeglichen Geschlechts und Alters und insbesondere Kindern den notwendigen Schutz zukommen lassen, innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände.

Dem Gesetzentwurf wohnt dieses ernsthafte Bemühen inne, vor allem frühzeitig und schnell auf polizeilichem Wege einschreiten zu können, am besten bevor es zu gewalttätigen Handlungen kommt.

Die Maßnahmen sollen dem dringenden und vor allem schnellstmöglichen Schutz der von Gewalt betroffenen Person dienen. Und zwar so lange, bis ein zivilrechtlicher Schutz durch gerichtliche Entscheidungen z.B. aufgrund des Gewaltschutzgesetzes erreicht werden kann.

Insbesondere die Möglichkeit der Wohnungsverweisung, der Verhängung von Kontakt- und Näherungsverboten, der Verhaltens-auflagen und erweiterten Opferschutzmöglichkeiten in eng begrenzten Fällen können den von Gewalt betroffenen Frauen helfen.

Die Zweifel, ob der Einsatz der sogenannten „Fußfessel“ den gewünschten Schutzeffekt bietet, sind für meine Fraktion immer noch nicht vollständig ausgeräumt. Daher haben wir uns für eine Evaluierung der Anwendung eingesetzt.

Der Ansatz, personenbezogene Gefährlichkeitsprognosen zur Grundlage von Überwachungsmaßnahmen zu machen, ist unserer Ansicht nach problematisch.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann die Gefahr einer Gewalttat auch nur dann in relevanter Weise verringern, wenn Polizeikräfte im Einzelfall sehr schnell eingreifen können. Dies wäre allein bei effektiver Auswertung zum derzeitigen Aufenthaltsort des Störers und bei stets eingriffsbereiten Polizeibehörden zu leisten.

Auf der anderen Seite hat die Anhörung ergeben, dass insbesondere die Vertreter*innen der Opferschutzverbände die elektronische Aufenthaltsüberwachung als einen Baustein ansehen, um für mehr Schutz zu sorgen.

Weiterhin erschien eine einmalige Kontrolle des Rückkehrverbots im Rahmen einer Wohnungsverweisung als nicht ausreichend. Diese Regelung hat den Standards, die die Istanbul-Konvention und das Gutachten zu seiner Umsetzung in Brandenburg beschreiben, nicht entsprochen. Dies haben wir im parlamentarischen Verfahren ver-bessert und schreiben nun zwei Kontrollen als Mindestanforderung vor.

Meine Damen und Herren, Artikel 51 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer systematischen Gefährdungsanalyse und zu einem Gefahrenmanagement. Mit der Einführung der Fallkonferenzen im neuen §45a gehen wir die Umsetzung dieser Verpflichtung an.

Diese Konferenzen sind in anderen Bundesländern und im Bund bereits Behördenpraxis. Absatz 1 betrifft die fallübergreifende Konferenz zum Zweck der abgestimmten Aufgabenwahrnehmung. Absatz 2 betrifft die einzelfallbezogene Zusammenarbeit, um eine bestehende Gefahr für eine oder mehrere Personen abzuwenden oder eine drohende Straftat zu verhindern.

Wichtig ist mir noch, dass wir im Rettungsdienstgesetz das Spannungsverhältnis zwischen der neuen Meldungsbefugnis des Rettungsdienstes und dem Geheimhaltungsinteresse des Opfers auflösen, welches möglicherweise zunächst die Beweise gesichert haben möchte, um später in Ruhe über eine Anzeige zu entscheiden. Auch hiermit haben wir Hinweise aus der Anhörung aufgegriffen.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht hat sich die Arbeit gelohnt. Vor uns liegt ein gutes Gesetz, das in einem schwierigen Kontext die Abwägung zwischen den Grundrechten ausgewogen bewältigt.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag der Koalition.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (TOP 8 der 101. Plenarsitzung)