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Rede im Landtag: Der Solareuro ist da: Kommunen profitieren

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen, werte Zuschauer*innen, Daniel Keller hat heute Morgen den Klimaplan angesprochen. Der ist zwar noch nicht beschlossen, weil die Ministerien aber fachlich gut zusammenarbeiten, wirkt der Klimaplan ja längst auf andere Fachstrategien. In der nachher folgenden Debatte zum Mobilitätsgesetz werde ich das für die Verkehrspolitik aufzeigen. Ebenfalls mit dem Klimaplan abgestimmt ist die Energiestrategie. Sie wurde gemeinsam mit den Zwischenzielen des Klimaplans im Kabinett beschlossen. Das Ziel für die installierte Photovoltaik Leistung bis 2040 wurde dabei im Entstehungsprozess der Energiestrategie deutlich von gut 12 GW auf 33 GW angehoben.

Damit zeigen wir: Wenn wir die Energiewende und den Kohleausstieg voranbringen wollen, müsse n wir die Erneuerbaren konsequent ausbauen, um diese Ausbauziele zu erreichen, brauchen wir Flächen für Photovoltaik Anlagen. Und dafür wiederum brauchen wir Akzeptanz.

Dabei haben wir mit der Solarpflicht in der Bauordnung und mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes Maßnahmen ergriffen, damit das Potenzial der Dachflächen besser genutzt wird.

Wir wissen aber auch: ohne PV Freiflächenanlagen wird es nicht gehen. Und natürlich ist es e in Beitrag zur Akzeptanz, wenn die Gemeinden vor Ort finanziell von den Anlagen profitieren. Um das zu erreichen, haben wir das Gesetz zum Solareuro vorgelegt. Dabei haben wir uns am bereits gut funktionierenden Windeuro orientiert.

Für Anlagen, die ab dem 1.1. 2025 in Betrieb genommen werden, sollen die Gemeinden 2.000 € pro installiertem MW erhalten. Da aktuell 1 MW etwa einem Hektar Anlagengröße entspricht, entsprechen 20 ha 40.000 Euro, 50 ha 100.000 Euro und 100 ha 200.000 Euro pro Jahr! Wenn die Effizienz der Anlagen weiter steigt, kommt in Zukunft noch mehr pro Hektar raus! Ich finde, das sind richtig gute Nachrichten für Brandenburger Kommunen! Den Maßnahmenkatalog, wofür die Gemeinden die Einnahmen verwenden können, umfasst dabei:

- Aufwertung des Ortsbilds

- Informationen über Erneuerbare Energien und deren Einsatzmöglichkeiten

- Bauleitplanung für Anlagen Erneuerbarer Energien

- Aktivitäten und Einrichtungen, die der Kultur, Freizeit und Bildung dienen

- Gründung von oder Anteilserwerb an Energiegenossenschaften

- kommunale Förderprogramme für Dach PV oder Dach Solarthermie Anlagen

Und eines war uns dabei sehr, sehr wichtig: dass das Geld in den Ortsteilen, in den Dörfern, wo die Anlagen stehen, ankommt und nicht in den Kernorten der Gemeinden verbleibt.

An dieser Stelle haben wir den Gesetzentwurf auch nachgeschärft. Statt einer starren 30 Prozent Quote, die im GE für die Ortsteilbudgets vorgesehen waren, fügen wir jetzt ein doppeltes Netz ein: Zum einen sollen die Gemeinden über eine angemessene Erhöhung des entsprechenden Ortsteilbudgets entscheiden. Zum anderen sollen die Maß nahmen aus dem Maßnahmenkatalog vorzugsweise in räumlicher Nähe der entsprechenden Ortsteile durchgeführt werden.

Ich möchte am Ende nicht verschweigen, dass es weitere Themen gab, die in der Anhörung, in Gesprächen mit Verbänden und in der Koalition diskutiert wurden. Da ist zum einen die Frage, ob man die Zahlungen nicht lieber an die produzierten kWh statt an die Nennleistung koppelt. Kurz gesagt, beides hat Vor- und Nachteile. Für uns überwog am Ende die Einfachheit und die Planbarkeit für die Kommunen.

Ein anderes Thema war das Verhältnis zu den freiwilligen Zahlungen nach EEG. Der Brandenburger Solareuro wird mit dem vorliegenden Gesetz in Zukunft Pflicht sein, den werden Betreiber*innen aller Anlagen zahlen müssen.

Ob es darüber hinaus weitere freiwillige Zahlungen nach EEG geben wird, ist damit nicht festgelegt. Das bleibt den Kommunen und den Betreiber*innen überlassen. Uns ist bewusst, dass EEG Anlagen zusätzliche Zahlungen einfacher leisten können als PPA-Anlagen. Deshalb gilt es, zu beobachten, wie sich das konkret auf das Marktgeschehen auswirkt. Im Zweifel muss man eben nach einer Evaluation Anpassungen vornehmen. Wir sehen ja gerade am Beispiel des Windeuro, wie so eine Evaluation aussehen kann. Dabei gilt es im Übrigen auch die Regelungen anderer Länder im Blick zu behalten Wir Bündnisgrüne können uns z. B. gut vorstellen, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger direkt finanziell beteiligt werden.

Unabhängig von allen diesen Diskussionen für die Zukunft gehen wir hier und jetzt einen großen Schritt nach vorne: Mit dem Solareuro werden die Brandenburger Kommunen bald finanziell am Ausbau der Photovoltaik profitieren und das ist gut so! Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz - BbgPVAbgG)" (TOP 3 der 100. Plenarsitzung)