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Heiner Klemp spricht zu: Große Anfrage "Folgen des Ausbaus von 5G im Land Brandenburg"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

als ich die Große Anfrage der AfD in die Hände bekam, war ich schon sehr gespannt, was die Fraktion zu den Folgen des Ausbaus wissen will. Etwa welche zukunftsfähigen Entwicklungen und Anwendungen in Brandenburg damit möglich sind und welche Chancen die Technik bietet?

Aber weit gefehlt. Nach dem Motto „Man wird ja wohl mal fragen dürfen“ werden Befürchtungen und Vorbehalte in der Bevölkerung verstärkt und Unsicherheiten befördert – ohne wissenschaftlichen Hintergrund. Aber ja: Natürlich darf man fragen.

Meine Damen und Herren,

ich zitiere wirklich ungerne Politiker der AfD, aber hier muss ich einfach mal Uwe Schulz zitieren, Mitglied des Bundestages in der Fraktion der AfD. Im Bundestag sagte er am 17.12.2020:

„Die Bandbreite der Vorbehalte ist bei 5G besonders groß und nicht immer seriös. Die Bedenken reichen von fundierten wissen­schaftlichen Argumenten bis hin zum Auflisten angeb­licher Geschehnisse. Von Vögeln, die wegen 5G-Strahlung vom Himmel fallen, ist die Rede und von absterbenden Bäumen. Es werden 5G-Apokalypsen heraufbeschworen; 5G wird als Strahlenwaffe bezeichnet und als Instrument für den Völkermord.“

Und da Sie ja hier wieder einmal die ganz große Keule schwingen wollen, mutmaßen Sie auch gleich einen Verstoß gegen den Nürn­berger Kodex, übrigens 1947 formuliert wurde und nicht 1949, wie es in Ihrer Anfrage steht. Da war nämlich der Nürnberger Ärzteprozess längst vorbei.

Der Nürnberger Kodex medizinischer Ethik wurde als Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofs im Nürnberger Ärzte­prozess gegen 20 KZ-Ärzte formuliert. In anderen Zusammenhängen würden Sie das vermutlich als Siegerjustiz bezeichnen, hier berufen Sie sich darauf.

Er war Teil der juristischen Aufarbeitung der verbrecherischen medizinischen Experimente, die Nazi-Ärzte in den Konzentrations­lagern durchführten und die das Gericht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufte. Wir alle erinnern uns beispielsweise an Josef Mengele, der als Lagerarzt im KZ Auschwitz-Birkenau medi­zinische Experimente an Zwillingen durchführte. KZ-Ärzte testeten die Überlebenschancen von Häftlingen in gekühlten Wasserbecken oder Unterdruckkammern, infizierten Häftlinge gezielt mit Krank­heits­erregern oder untersuchten den Einfluss von Drogen auf den menschlichen Willen.

Und Sie, meine Damen und Herren zur Ultra-Rechten, bringen den Nürnberger Kodex als Kronzeugen gegen die Einführung einer neuen Mobilfunkgeneration in Stellung? Das ist angesichts der Geschichte perfide und natürlich auch sachlich falsch. Schämen Sie sich.

Und natürlich nehmen Sie alles Wirre aus den Weiten des Internets dankbar in Ihren Fragenkatalog auf, etwa die 5G-Satelliten. Und finden sofort die Verknüpfung zu Elon Musk, der ja aus anderen Gründen gerade häufiger in Brandenburg weilt. Schließlich hat der mit seiner Firma SpaceX schon über 1.000 Kommunikationssatelliten im All. Nur - haben die gar nichts mit 5G zu tun.

Ist so. Na, überlegen Sie mal: An anderer Stelle führen Sie aus, es würden ja viel mehr Basisstationen gebraucht, da die Funk-Reichweite geringer ist, und dann meinen Sie, das funktioniert aber auch alles prima vom Satelliten aus. Tatsächlich können Sie zum Satelliten mit Handys gar nicht funken. Sie brauchen für Starlink größere Antennen und das ist auch noch schweineteuer. Und hat nichts mit 5G zu tun.

Dann haben Sie weiter gegoogelt. Und die 5G Drohnen gefunden. Das hört sich wirklich gefährlich an, oder? Das sind halt Drohnen, die quasi ein 5G-Handy eingebaut haben zur Datenübertragung. Also nicht gefährlicher als ein Handy. Haben Sie ein Handy?

Aber erst mal hört sich das ja alles hochdramatisch an. Tatsächlich nutzt 5G dagegen weitgehend bestehende Frequenzen und für neue Gefahren gibt es keine Indizien.

Neue Frequenzbänder, die im 5G-Standard vorgesehen sind, werden in der Fläche Brandenburgs womöglich gar nicht genutzt werden, weil – wie Sie ja richtig ausführen – dafür ein engmaschiges Netz an Basisstationen gebraucht würde, das sich in dünnbesiedelten Bereichen nicht rechnet. Dort hätten wir ja überhaupt erst mal gerne eine ordentliche Mobilfunkabdeckung.

Die neuen, hohen Frequenzen sind derzeit nur für Campusnetze interessant und hier laufen parallele Forschungen bzw. sind teilweise auch schon abgeschlossen. Diese werden vom Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus kontinuierlich ausgewertet und bewertet. Anhaltspunkte für gesundheitliche Auswirkungen haben sich bisher nicht ergeben.

Tatsächlich ist es so und es bleibt so: Die größte Strahlungsquelle im Bereich des Mobilfunks ist das eigene Handy.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich mit einem Satz des bereits eingangs zitierten AfD-Abgeordneten aus dem Bundestag schließen:

„Aber Tatsache ist: Es gibt keine anerkannten Belege dafür, dass 5G das Wohlergehen von Mensch, Tier und Natur schädigt.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.