- Es gilt das gesprochene Wort!
Liebe Frau Spring-Räumschüssel,
auch das ist anscheinend wieder so ein Antrag von ihnen aus der Gattung, wir geben es den Reichen. Im Januar wollten Sie den Sparerpauschbetrag anheben, angeblich zum Zwecke der besseren Altersvorsorge. Unterm Strich hätten dadurch nur die profitiert, die ausreichend Geld haben, um mit Wertpapieren zu spekulieren, wie Herr Kretschmer ihnen damals schön vorgerechnet hatte.
Ein Freibetrag beim Grunderwerb würde doch vor allem gutverdienenden Menschen nutzen. Denn niedrige und mittlere Einkommen haben im Moment ganz andere Probleme und gar nicht die Mittel um Grund oder Immobilien zu erwerben. Daher bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob eine Erleichterung für diese Einkommensschichten in der aktuellen Krise das richtige Signal darstellt. Viel spricht außerdem dafür, dass gerade in angespannten, hochpreisigen Bodenmärkten bei einer Senkung der Grunderwerbssteuer faktisch nur die Anbieterseite profitiert. In solchen Märkten würden die Preise nämlich genau um den Betrag steigen um den die Grundsteuer gesenkt wird. Die mit der Reduzierung der Grunderwerbsteuer verfolgte Idee einer finanziellen Entlastung der Käufer liefe dann also ins Leere. Im unmittelbaren Berliner Umland liegt zweifelsfrei in weiten Teilen eine solche Marktlage vor.
Die Abmachung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht zwar vor, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Aber zur Gegenfinanzierung soll das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen, sogenannte Share Deals, genutzt werden. Eine solche Gegenfinanzierung gibt es aber bislang nicht. Steuergeschenke für die Besserverdienenden im Land sind in diesen Zeiten mit uns nicht zu machen. Wenn die Gegenfinanzierung steht, können wir uns aber gerne wieder über die genaue Ausgestaltung möglicher Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer Gedanken machen aber nicht jetzt. Daher empfehle ich die Ablehnung dieses Antrags.