Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Konzept der Regionalen Wachstumskerne hat das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den ausgewählten Regionen nachhaltig zu stärken, um dadurch höhere Wachstumseffekte zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen, Investoren attraktivere Standorte zu bieten und die Ausstrahlfunktion der RWKs auf ihr Umland weiter zu verbessern. Das ist bislang allerdings nur bedingt gelungen; das klang hier schon in einigen Redebeiträgen an.
Eine im Vergleich mit anderen Regionen Brandenburgs deutlich bessere Entwicklung durch den RWK-Status ist so nicht belegbar. Das liegt vor allem daran, dass RWK-Effekte nur sehr schwer von sie überlagernden Effekten - wie Lage und Branchenmix - zu trennen sind. Gleichwohl haben die in den RWKs angestoßenen Prozesse teilweise
recht hilfreich gewirkt. Im letzten RWK-Bericht wird hierzu festgestellt:
„Der RWK-Prozess zeigt, dass ein systematisches Herangehen durch die Erarbeitung von Standortentwicklungskonzepten, Fachkräftesicherungsportfolios, Potenzialanalysen beim Wissens- und Technologietransfer, die Verständigung auf Schlüsselmaßnahmen, unterstützt durch ein strenges Qualitätsmanagement, maßgeblich dazu beitragen kann, die wirtschaftliche und strukturelle Leistungsfähigkeit von Standorten nachhaltig zu sichern und zu verbessern.“
Das ist zunächst einmal nicht wirklich überraschend. Entscheidend ist aber, dass dies tatsächlich umfassend umgesetzt wird. Jetzt, nachdem die Pilotphase wohl als abgeschlossen bezeichnet werden kann, sollten wir den RWK-Prozess auf alle zentralen Orte ausdehnen und eben nicht den Wettbewerb unter den Regionen einführen, wie es die CDU-Fraktion in ihrem Antrag fordert.
Die Landesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag vorgenommen, die Wirtschaftsund Technologieförderung „auf besonders zukunftsfähige Branchen“ zu konzentrieren. Außerdem ist die klassische Infrastrukturförderung durch EU-Mittel in der neuen Förderperiode nicht mehr vorgesehen. Ein regionaler Aspekt ist in der Wirtschaftsförderung also insgesamt nicht mehr enthalten.
Wir haben die - im Einzelnen nicht immer gut nachvollziehbare - Auswahl von RWKs von Anfang an kritisiert. Wir sagen heute: Ein solcher Prozess muss für alle Mittelund Oberzentren des Landes angestoßen werden, nicht nur für die doch recht willkürlich festgelegten heutigen RWKs oder für solche, die sich nach einem Wettbewerbsverfahren dafür qualifizieren.
Den Antrag in seiner vorliegenden Form greift unseres Erachtens zu kurz. Jetzt wäre der geeignete Zeitpunkt gekommen, um erfolgreich etablierte Prozesse auf andere zentrale Orte zu übertragen und den Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung in Brandenburg noch stärker auf den Cluster-Prozess, also auf die als besonders zukunftsfähig anzusehenden Branchen, zu konzentrieren. Insoweit erwarten wir von der Landesregierung noch eine nachvollziehbare und transparente Definition: Was ist aus deren Sicht „zukunftsfähig“? - In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der vergangenen Woche habe ich mich dazu mit Herrn Gerber schon kurz verständigt; darüber werden wir aber sicherlich weiter diskutieren.
Allein die Zugehörigkeit zu einem der benannten Cluster kann es nicht sein, zumindest dann nicht, wenn man den Begriff „zukunftsfähig“ ernst nimmt. Es wäre denkbar, sich der beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie zu bedienen. Aber auch die Kriterien, anhand derer die richtigen - also zukunftsfähigen - Projekte ausgewählt werden, sollten klar kommuniziert werden.
Kurzum: Es spricht viel dafür, den restriktiven RWK-Ansatz zu überarbeiten und noch besser mit der Cluster-Strategie zu vernetzen - das heißt für uns: besser regional zu verankern. Wir wollen keinen Wettbewerb um den RWK-Status, wie es die CDU-Fraktion vorschlägt. Stattdessen sollte der RWK-Prozess möglichst auf alle zentralen
Orte des Landes ausgeweitet werden. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE und des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])