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Heiner Klemp spricht zum "Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich ja lediglich um die technische Umsetzung einer EU-Richtlinie in Landesrecht. Ich will deshalb auch nicht viele Worte darüber verlieren.

In die Verantwortung der Länder fällt es nun, diese Regelungen für die Architekten- und Ingenieurskammer und für die Heilberufe­kammern umzusetzen.

Im Kern geht es darum, wie berufseinschränkende Regelungen auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Ferner werden Beteiligungs- und Veröffentlichungspflichten festgelegt.

Die Richtlinie der EU und damit auch der Gesetzentwurf regeln also keine inhaltlichen Zugangsbeschränkungen zu Berufen, sondern lediglich das Verfahren, wie solche Beschränkungen erfolgen können. Sie müssen nämlich verhältnismäßig sein, d.h. der verfolgte Nutzen muss größer sein als die Einschränkungen und es müssen mildere Mittel zur Erreichung des Ziels ausscheiden.

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Ich denke auch, dass wir in Deutschland aufgrund der bereits geltenden Gesetze in der Praxis kaum Änderungen wahrnehmen werden.

Was ist dann der Wert dieses Gesetzes?

Dafür muss man sich vor Augen führen, dass diese Richtlinie eben nicht nur in Brandenburg, nicht nur in Deutschland umgesetzt wird, sondern in der gesamten EU.

Deutsche, die im Ausland arbeiten wollen, können sich also in Zukunft EU-weit darauf verlassen, nicht unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt zu werden.

Das ist der Wert der Richtlinie und damit des Gesetzes.

Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank!