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Rede im Landtag: Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz, was wir hier heute in der aktuellen Stunde diskutieren, ist nicht nur ein Gesetz, was junge Menschen schützen soll und wird, es ist vor allem auch ein Gesetz mit dem wir als Land Brandenburg sagen: Wir trauen den jungen Menschen in diesem Land etwas zu! Sie sind Teil dieser Gesellschaft und haben das Recht auch Teil der Entscheidungen in dieser Gesellschaft zu sein!

Schon bei der Erarbeitung des Gesetzes haben nicht nur die Mitarbeitenden aus dem MBJS und anderer Ministerien einen großartigen Job gemacht, es wurden vor allem auch Kinder und Jugendliche selbst beteiligt! Sie konnten in mehreren Beteiligungsforen ihre Vorschläge einbringen.

Und das ist dem Gesetzentwurf auch deutlich anzumerken!

Das Gesetz stellt klar: Sind Kinder und Jugendliche von Entscheidungen betroffen, sind ihre spezifische Interessen zu prüfen und eine angemessene Beteiligung zu gewährleisten.

Eine Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung bekommt jetzt Gesetzesrang. Der Beteiligungsgedanke zieht sich durch das ganze Gesetz, und das ist gut so.

Das gilt auch für Beschwerdemöglichkeiten. Ich habe vor kurzem in Cottbus die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen besucht.

Ihre Botschaft war: Wir brauchen mehr davon - flächendeckend als Ombuds-Netzwerk. Und genau das schreibt das Gesetz nun vor: Ombudsstellen müssen für junge Menschen und ihre Familien angemessen erreichbar sein, möglichst in räumlicher Nähe zu Jugendämtern und ansprechbar zu allen Belangen der Jugendhilfe und Jugendarbeit.

Der dritte Meilenstein dieses Gesetzes ist die Inklusion!

Alle Angebote der Jugendhilfe, ob Kita, Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit, sind inklusiv zu gestalten.

Jugendliche mit Behinderung ab der siebten Jahrgangsstufe erhalten endlich einen rechtlichen Anspruch auf Tagesbetreuung nach der Schule. Dafür haben sich die betroffenen Familien, der Landtag aber auch unsere Landesbeauftragte Janny Armbruster seit vielen Jahren eingesetzt. Gut, dass hier endlich Klarheit geschaffen wird!

Nach Bundesgesetz sollen die Jugendämter ab 2028 Anlaufstelle für alle jungen Menschen mit Behinderungen werden. Das Kinder- und Jugendgesetz eröffnet schon jetzt die Möglichkeit, dies zu erproben. Und in allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden zudem Verfahrenslots*innen geschaffen, um Familien durch den Zuständigkeits-Dschungel der verschiedenen Sozialgesetzbücher zu begleiten.

Wie das alles gelingen wird, erfahren wir zukünftig durch einen Kinder- und Jugendbericht in kindgerechter Sprache - auch das eine Errungenschaft des Beteiligungsprozesses.

Für viele Bereiche, die ich aus Zeitgründen nicht nennen kann, werden Fachstellen, Netzwerke und Zuständigkeiten erstmals gesetzlich benannt und definiert – und damit gesichert.

Auch deswegen werten wir das Gesetz als großen Fortschritt für die Belange von jungen Menschen. Ich appelliere, den Entwurf im Gerangel zwischen Verbänden und kommunalen Spitzen nicht zu verwässern.

Denn das Gesetz bietet für Brandenburg eine gute Grundlage, der formulierten Selbstverpflichtung gerecht zu werden, ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Land zu sein.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Aktuelle Stunde "Hinsehen, Handeln und Helfen - Kinderschutz in Brandenburg stärken" (TOP 1 der 103. Plenarsitzung)