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Heide Schinowsky spricht zum Antrag unserer Fraktion „Förderabgabe für Erdgas und Erdöl einführen – Brandenburgs Haushalt entlasten“

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesberggesetz sieht im § 31 eine Förderabgabe von mindestens 10 % des Marktwertes des von Bergbauunternehmen abgebauten Bodenschatzes vor. Brandenburg macht hiervon jedoch bei Erdgas und Erdöl keinen Gebrauch.

2004 erteilte das Land den Unternehmen eine Befreiung von der Förderabgabe mit der Begründung, dass „die nach der politischen Wende zum erliegen gekommene Erkundung ... auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen“ sind, wie der ehemalige Wirtschaftsminister Ralf Christoffers im August 2013 auf unsere damalige Kritik hin mitteilte.

Im Gegensatz zum Land Brandenburg verschenken andere Bundesländer ihre wertvollen Rohstoffe nicht, sondern machen von der gesetzlich vorgeschriebenen Förderabgabe Gebrauch. So erhebt beispielsweise das Land Niedersachsen bei Erdöl eine Förderabgabe von 19 % und bei Erdgas von 37 %. In Schleswig-Holstein setzte der grüne Energiewendeminister Robert Habeck zum Jahresbeginn 2015 die Förderabgabe bei Erdöl und Erdgas sogar auf bis zu maximal 40 % herauf - in Abhängigkeit zum Ölpreis. Genau diese Höhe, 40 %, ist auch im Bundesberggesetz als Maximum festgeschrieben.

Bei uns in Brandenburg ist die aktuelle Befreiung von der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas befristet, und zwar bis zum 31.12.2015. Das Wirtschaftsministerium versprach uns 2013 vage, die Befreiung nicht weiter zu verlängern sowie rechtzeitig und transparent über den notwendigen Prozess dazu zu informieren. Seitdem haben wir hierzu von der Landesregierung aber nichts mehr gehört, deshalb heute unser Antrag.

(Unruhe)

Eine Kleine Anfrage von uns ergab, dass - das brummelt hier unglaublich laut - sich nationale Unternehmen und internationale Konzerne in Brandenburg aktuell 18 Felder zur Erdöl- und Erdgasförderung gesichert haben, die sich von der Uckermark über Ostbrandenburg bis in die Lausitz erstrecken. Bayerngas bei Beeskow und das deutsch-kanadische Unternehmen CEP bei Lübben haben auch schon mit den entsprechenden Erkundungen begonnen. Eine Begründung für eine weitere Befreiung sehen wir Bündnisgrünen nicht gegeben.

(Beifall B90/GRÜNE)

Es geht hierbei um beträchtliche Summen. Allein in der Nähe von Beeskow im Landkreis Oder-Spree werden etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas vermutet. Wenn man dessen Förderung mit einer moderaten Förderabgabe von 20 % belegen würde, würde dies etwa 20 Millionen Euro Abgabe bedeuten. Mindestens 92 Millionen Tonnen Erdöl vermutet CEP an zwei Stellen zwischen Lübben und Lieberose. Wenn die Befreiung von der Förderabgabe verlängert würde, würden die Gewinne aus diesem Bodenschatz vollständig bei den Unternehmen und Konzernen verbleiben, das Land Brandenburg und seine Bürgerinnen und Bürger gingen leer aus. Es ist jedoch nur schwer verständlich, warum Rohstoffunternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie in Brandenburg für die einmalige Verwertung und Vernichtung von Energievorräten aus Brandenburg keine Abgabe entrichten sollten. Auf eines möchte ich der Vollständigkeit halber auf jeden Fall hinweisen: Die Einnahmen aus der Förderabgabe werden in die Berechnung der Steuerkraft des Landes für den Länderfinanzausgleich einbezogen, deshalb stehen sie dem Landeshaushalt auch nicht eins zu eins zur Verfügung. Das dürfte aber keinGrund sein, das Anliegen abzulehnen.

Noch ein finanzieller Aspekt, den es zu bedenken gilt: Wenn die vorhin genannten Erdöl- und Erdgasfelder tatsächlich ausgebeutet würden, brauchte es auch eine personelle Aufstockung des Landesbergamtes zur Überwachung und Überprüfung dieser Förderprojekte, und diese gibt es ebenfalls nicht zum Nulltarif. Was wir darüber hinaus berücksichtigen sollten: Erdöl und Erdgas sind bekanntlich endliche Ressourcen. Zudem ist ihre Förderung in der Regel mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden, deshalb sollten sie so sparsam wie irgend möglich eingesetzt werden. Ein adäquater Förderzins kann in diesem Sinne auch ein Anreiz sein.

Aus all diesen Gründen beantragen wir heute, die im Dezember 2015 auslaufende Befreiung der Förderabgabe nicht zu verlängern und ab dem 1. Januar 2016 eine landesweite mindestens 20%ige Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas ohne Ausnahmen zu erheben. Ich bitte hiermit um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das Wort erhält erneut die antragstellende Fraktion, Frau Abgeordnete Schinowsky.

Vielen Dank, Herr Minister Gerber. Nach Ihren Ausführungen hat sich vieles von dem erledigt, was ich jetzt noch sagen wollte. Es geht in die richtige Richtung bzw. das Ministerium ist auf dem richtigen Weg. Das gleich vorneweg.

Ebenfalls vorneweg eine Anmerkung zu Herrn Holzschuher: Sie haben mich offenbar noch nicht rennen sehen; das sähe anders aus, auch verbal.

Aber zurück zum Ernst: Mehrfach ist die Frage gestellt worden, warum es 20 % sein sollen. Warum zum Beispiel nicht 40 %? Das wäre das Maximum, das laut Berggesetz möglich wäre. Wir sprechen uns für 20 % aus, weil wir die Förderung eben nicht verhindern wollen. Deshalb fordern wir eine moderate Abgabe, nicht das Maximum. Eine Abgabe in der von uns vorgeschlagenen Höhe wäre verträglich. In unserem Antrag führen wir die in anderen Ländern geltenden Abgabesätze auf. Ich betone: Es geht uns nicht darum, die Förderung zu verhindern, sondern darum, eine moderate Abgabe einzuführen.

Über die 20 % kann man reden, das ist eine Diskussionsgrundlage für weitere Gespräche. Es sind noch etliche Fragen mehr zu klären; Herr Domres hat darauf hingewiesen. Deshalb war meine erste Reaktion nach Ihrem Beitrag: Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss. - Soeben hat Herr Gerber angekündigt, dass wir dort sowieso darüber beraten werden. Von daher hat sich dieser Überweisungsantrag erledigt.

Ich komme zum letzten und für mich eigentlich wichtigsten Punkt: Es wurde vorgeschlagen, dass man erst diesen Erkundungsprozess ins Land gehen lassen solle. Aber Sie alle wissen, dass Unternehmen längerfristig planen. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben wirtschaftlich ist oder nicht, ist es sehr wohl wichtig zu wissen, ob eine Förderabgabe erhoben wird. Ich weiß nicht, ob Sie sich das Projekt in Beeskow schon einmal angeschaut haben. Dort spielt sehr wohl die Frage eine Rolle, mit Investitionen in welcher Höhe sich das Erdgas überhaupt fördern lässt. Zu DDR-Zeiten war das nicht wirtschaftlich möglich, es wurde nicht gemacht. Jetzt kommt es in den Bereich, wo es wirtschaftlich werden könnte. Die Frage, ob eine Förderabgabe erhoben wird - 10 %, 20 %, 30 % oder 40 % -, ist relevant dafür, ob das Unternehmen dort weitermacht. Deshalb müssen wir noch in diesem Jahr - nicht erst im nächsten Jahr - eine Auskunft darüber erteilen, in welcher Höhe wir was zu tun gedenken; wir dürfen nicht einfach warten. Deshalb weise ich Ihren Vorschlag, der auf Abwarten hinausläuft, zurück. Ich bin sehr bei Herrn Gerber, der gesagt hat: Lassen Sie uns das anpacken! Lassen Sie uns jetzt anfangen zu diskutieren, um diese Förderung unter realen, sinnvollen Bedingungen zu ermöglichen, aber um von vornherein auch klarzumachen, welche Rahmenbedingungen gelten. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Antrag wurde abgelehnt.