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Heide Schinowsky spricht zum Gesetzentwurf der Fraktionn SPD, CDU und DIE LINKE zur „Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergieanlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sonderabgabe Windenergie soll den Kommunen zu Gute kommen und somit die Akzeptanz für Windenergie erhöhen. So weit so gut die Idee. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass tatsächlich Geld bei den Kommunen ankommen wird?

Eine Voraussetzung dafür ist die Errichtung neuer Windanlagen – denn die Windabgabe kann nicht rückwirkend angewandt werden. Der Ausbau der Windenergie tendiert 2019 jedoch bundesweit gegen Null. Auch in Brandenburg wurden in diesem Jahr lediglich Windanlagen mit einer Leistung von insgesamt 14 MW installiert. Und wenn es keine neuen Windräder gibt, bringt auch die beste Windabgabe der Welt den Kommunen keinen einzige Cent ein.

Zentraler Grund für den drastischen Rückgang sind die bundesweiten Ausschreibungsverfahren. Dr. Allnoch, der Direktor des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien erklärte dazu: „Das planwirtschaftliche Ausschreibungsverfahren in der jetzigen Form könnte im Ergebnis zu einem industriepolitischen Desaster in der mittelständisch geprägten Windbranche führen.“ Zitat Ende.

Ein Ende dieser drastischen Fehlentwicklung kann es nur mit einer Überarbeitung der bundesgesetzlichen Regelungen geben. Hierauf sollten sie sich konzentrieren, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wenn Sie wirklich etwas gegen die Klimakrise, für die Energiewende und für die Geldbeutel der Kommunen tun wollen!

Es ist richtig und wichtig zu überlegen, wie wir die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie erhöhen können. Einiges davon haben wir hier im Landtag auf grüne Initiative hin schon gemeinsam auf den Weg gebracht, wie z. B. die Einführung der bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung von Windanlagen, um das nächtlich-nervige Dauerblinken abzustellen. Vielen Dank dafür an SPD und Linke!

Auch die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergie kann für die Akzeptanz ein wichtiger Baustein werden. Deshalb hatte meine Fraktion genau zu dieser Frage bereits im Jahr 2017 ein Fachgespräch hier im Landtag veranstaltet. Zentrales Ergebnis war, dass schon zum damaligen Zeitpunkt von Seiten der Windbranche zahlreiche Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen angeboten bzw. umgesetzt wurden.

Um die Kommunen nun systematisch dabei zu unterstützen, diese Möglichkeiten auch zu nutzen bzw. verbindlich zu verankern, hatten wir die Einrichtung einer Servicestelle Windenergie nach thüringischem Vorbild vorgeschlagen. In – leider deutlich – reduzierter Form gibt es diese Servicestelle inzwischen bei der WFBB. Ende diesen Jahres steht die Evaluation von deren Arbeit an.

Nun konkret zum Vorschlag einer „Wind-Sonderabgabe“ von SPD, Linken & CDU:

Hierzu hatten wir eine bemerkenswerte Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Nicht etwa der von uns Grünen eingeladene Anzuhörende, sondern der von den Koas bestellte Jurist der Stiftung Umweltenergierecht erklärte dort, dass und warum, das Instrument der Sonderabgabe für Windenergie NICHT den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Die verfassungsrechtlichen Hürden für die Einführung einer „Sonderabgabe“ sind nämlich sehr hoch – und das aus gutem Grunde: um Willkür zu verhindern und unternehmerisches Handeln nicht unangemessen einzuschränken. Und einen weiteren wichtigen Hinweis enthält die genannte Stellungnahme zur Sonderabgabe, ich zitiere:

„Die Vorhabenträger nehmen ein gesetzliches Recht auf Genehmigung in Anspruch. Die Verantwortung für die Akzeptanz von gesetzgeberisch vorgezeichneten und behördlich administrierten Entscheidungen liegt formal beim demokratischen Rechtsstaat, der diese Möglichkeit eröffnet, und nicht beim Normadressaten.

Noch mal kurz zusammengefasst: Die Verantwortung für die Akzeptanz liegt grundsätzlich nicht beim Windanlagen-Errichter bzw. Betreiber, sondern beim Land. Und: Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Sonderabgabe liegen nicht vor. Stattdessen schlug die Stiftung die Einführung einer Ressourcennutzungsgebühr auf Bundesebene vor.

Um es noch mal deutlich zu machen und keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Der weitere Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Und die finanzielle Beteiligung der Kommunen ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz zu verbessern.

Was wir allerdings nicht brauchen, sind Wahlkampfversprechen, die sich nicht einlösen lassen – wie der Umzug des Wissenschaftsministeriums nach Cottbus oder die Einführung einer nicht verfassungskonformen Windabgabe.

Vielen Dank.