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Heide Schinowsky spricht zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung“

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über all dem steht doch die Frage nach dem Ziel, die hinter diesen Anträgen bzw. diesem Gesetzentwurf steckt. Das ist erstens die Förderung der Akzeptanz für die Windenergie: Geht es darum, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger besser einzubeziehen oder geht es um die Verhinderung weiteren Ausbaus? Ich glaube, dazwischen müssen wir uns entscheiden.

Bei AfD und Freien Wählern ist das ganz eindeutig. Das ist auch heute ein Stück weit deutlicher geworden bei den Debatten: Sie wollen kein einziges Windrad mehr. Daraus haben Sie bisher keinen Hehl gemacht. Die Position der CDU habe ich trotz der vielen Debatten mit Herrn Bretz noch nicht wirklich verstanden. Vielleicht geht es Ihnen nicht anders, vielleicht haben wir noch nicht genug diskutiert.

(Beifall AfD – Zurufe von CDU und AfD)

Deshalb will ich mich an dieser Stelle einmal nicht ganz so deutlich äußern, sondern es nur offen dahinstellen. Noch einmal kurz zur AfD: Sie wissen schon, dass die Einführung der 10H-Regelung bedeuten würde, dass es zu einer drastischen Einschränkung von Flächen käme, sodass nur noch sehr wenige Windräder aufgebaut werden könnten, sowie zweitens, dass die verbleibenden Flächen im Wald sein werden.

(Widerspruch bei der AfD)

Da müssen Sie sich auch entscheiden. Entweder sind Sie gegen Windkraft im Wald oder Sie sind für 10H - beides zusammen geht definitiv nicht.

(Zuruf von der AfD: Doch!)

Noch einmal zur CDU und Ihrem Entschließungsantrag: Dort steht, es sei schon ausgeführt worden, dass ein Mindestabstand geprüft werden solle. Was heißt das jetzt eigentlich genau? Was stelle ich mir da als Bürgerin oder Bürger vor, was kommt dabei zum Schluss realistisch heraus? Was ist möglich? Tatsache ist: Gerichtsfest
ist ein Abstand von 3 H. Das ist die einschlägige Rechtsprechung bezüglich optischer Bedrängung. Jetzt kann man sich einmal überlegen – die Juristen unter Ihnen können sich das vielleicht noch genauer überlegen –, wie realistisch es ist, dass eine 10H-Regelung, also mehr als das Dreifache des gegenwärtigen Wertes, vor Gericht Bestand haben würde. Das ist nicht realistisch; das ist einer der Ansatzpunkte, die auch in Bayern beklagt werden.

(Widerspruch bei der CDU)

Zweiter Punkt: Die TA Lärm macht die Vorgabe von 600 bis 800 m, die für Lärm angemessen sind. Wenn man entsprechend Ihrer Forderung 10 H einsetzen würde, käme man bei 2 000 m heraus. Dann stellt sich dieselbe Frage. Das ist anfechtbar, das wird angegriffen; es ist nicht realistisch, dass das Bestand haben wird.

(Petke [CDU]: Die TA Lärm ist doch Gesetz!)

Realistisch ist möglicherweise eine 5H-Regelung. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern aber überhaupt nicht weiter. Wenn man eine 200 m hohe Anlage hat, ist man beim Faktor 5 dann auch wieder bei 1 000 m. Von daher versprechen Sie etwas, was sich nicht auf die abstandsmäßige Entfernung auswirkt, weil eine 10H-Regelung nicht tragfähig ist. Sie wird beklagt – besprechen Sie sich mit den Rechtsexperten dazu. Das wird keine Chance haben.

(Beifall B90/GRÜNE)

Deshalb finde ich es unredlich, das immer wieder in den Raum zu stellen. Bei Ihnen stehen die 10 H immer nur in der Begründung, zwar ein wenig versteckt, aber das macht es nicht besser.

Jetzt noch etwas zu den TAKs: Was mich gewundert hat, ist, dass Sie sich in der Einleitung auf die zentrale Datei zu Schlagopferzahlen beziehen, die von der Vogelschutzwarte erstellt werden. Wenn Sie sich diese genauer angeschaut haben, dann wissen Sie aber auch, dass es Zufallsfunde sind, die überhaupt nicht geeignet sind, die Problemlagen sinnvoll darzustellen.

Viel wichtiger ist ein neues Papier: Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat erst vor kurzem das sogenannte Helgoländer Papier erarbeitet. Das ist die Grundlage, die umfassend den aktuellen Stand darstellt und Empfehlungen gibt, welche Abstände sinnvoll sind. Die Brandenburger Vogelschutzwarte hat ebenfalls daran mitgearbeitet. Eine ganze Menge davon gilt bei uns auch schon. Ich gehe davon aus bzw. ich habe die Erwartung an das Ministerium, das jetzt geprüft wird, was wir von dem, was sich da unterscheidet, übernehmen sollten und was nicht. Daran habe ich aber überhaupt keine Zweifel.

Am Rand sowie in der Überschrift kommen auch noch die Fledermäuse vor, im Antragstext selbst sind sie dann jedoch rausgeflogen, sie stehen jedenfalls nicht mehr drin. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, wo sie verblieben sind. Kurz zur Begründung Ihres Antrages, liebe Kolleginnen von den Freien Wählern: Dort steht, Mäuseplagen würden zunehmen, Schädlinge würden sich überdurchschnittlich vermehren, weil die Bestände an Vögeln und Fledermäusen, verursacht durch die Windanlagen zurückgegangen seien. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die diesen Zusammenhang belegt. Die Feldmaus-Population hängt in erster Linie von der Witterung und vom Nahrungsangebot ab.

Zum Thema Schädlinge: Wenn wir in großen Teilen mehr Artenvielfalt haben wollen, dann sollten wir für eine andere Landwirtschaft sorgen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Klimawandel tut sein Übriges.

Zu guter Letzt: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Richtung stimmt, die Grundlage stimmt jedoch nicht. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. Dem Antrag von den BVB/FREIE WÄHLER Gruppe können wir nicht zustimmen - seien Sie daher nicht überrascht, dass wir diesen ablehnen werden. - Danke schön.