Zum Inhalt springen

Rede im Landtag: Keine Rückkehrzentren nach dänischem Vorbild

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

nein, Dänemark sollte uns an dieser Stelle kein Vorbild sein. Denn Dänemark, dieses wirklich sympathische Land, dass ich persönlich sehr mag, verstößt hier gegen Europäisches Recht.

Vor allem gegen die sogenannte Rückführungsrichtlinie vom Dezember 2008, die nicht aufgehoben ist. Darin heißt es kurz, präzise und auch für den juristischen Laien verständlich: Mitgliedstaaten dürfen Drittstaatenangehörige, gegen die ein Rückkehrverfahren anhängig ist, nur in Haft nehmen, um deren Rückkehr vorzubereiten und/oder die Abschiebung vorzubereiten, wenn a) Fluchtgefahr besteht oder b) die betreffenden Drittstaatenangehörigen die Vorbereitung der Rückkehr oder das Abschiebungsverfahren umgehen oder behindern. Die Haftdauer hat so kurz wie möglich zu sein und sich nur auf die Dauer der laufenden Abschiebungsvorkehrungen zu erstrecken, solange diese mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden. Soweit der juristische Fakt. Und nun zur Realität in Dänemark: Die abgelehnten Asylbewerberinnen werden in besagten Zentren untergebracht. Nochmal zur Erinnerung: das soll so kurz wie möglich sein. Und das ist es nicht. Denn, und das trifft auf viele Menschen zu, die Herkunftsländer nehmen nicht zurück. Es gibt keine Rückkehrabkommen. Dieses Problem trifft auf Dänemark zu wie auf Deutschland. Also Sackgasse und nichts da mit kurz. Die Menschen können nicht vor, nicht zurück. Sie werden mürbe. Und im Ergebnis geben Menschen auf, und verlassen, nun ja, „freiwillig“ das Land. Das kann für uns kein Vorbild sein, finde ich.

Warum aber kann Dänemark trotzdem als Mitglied der EU solche Maßnahmen installieren? Dänemark hat sich zu Zeiten der EU-Vertragsverhandlungen (das war 1999 bei den Verhandlungen zum Vertrag von Amsterdam) vorbehalten, Fragen der Asylpolitik nicht nach Maßgabe der EU umsetzen zu müssen. Mit anderen Worten: Es kann nationale Alleingänge durchsetzen. Es kann aber auch freiwillig die Rechtsakte der EU umsetzen. Deutschland hingegen nimmt für sich eine solche Sonderrolle nicht in Anspruch. Und wie ich finde aus sehr nachvollziehbaren Gründen. Denn die Abkommen sind unter anderem Ergebnis dessen, was Europa durch Deutschland erleiden musste während des 2. Weltkriegs.

Ehrlich gesagt, sich Dänemark zum Vorbild zu nehmen bei der Verkehrsplanung zum Beispiel, fahren Sie mal Rad in dem Land, auch in Kopenhagen, oder beim Einsatz regenerativer Energien in Sachen Heizung, dafür wäre ich ja sehr zu haben. Aber hier? Nein. Ablehnen empfehle ich.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Inbetriebnahme eines Rückkehrzentrums für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach dänischem Vorbild" (TOP 15 der 95. Plenarsitzung)