- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Die Haushaltslage 2019, die in diesem Jahresbericht behandelt wird, hat mit der Realität von heute nichts mehr gemeinsam. Nicht nur unser Leben, sondern auch die Einnahmen und Ausgaben des Landes haben sich durch die Pandemie grundlegend gewandelt. Das bedeutet für die Finanzpolitik: kein „business as usual“. Ich denke, es wird sobald auch keinen Weg mehr dahin zurückgeben. Erste Zeichen dafür sehen wir in der Diskussion um die Politik der EZB, um den Wiederaufbaufonds der EU aber auch in den Entscheidungen der Biden-Administration, die natürlich auch Auswirkungen auf die europäische Finanzpolitik hat.
Die Finanzpolitik eines Landes steht nicht für sich, sondern erfüllt den Zweck, die öffentlichen Aufgaben in ausreichendem Maße zu finanzieren. Was Aufgaben und Maß sind, muss immer wieder erneut abgewogen und ausdiskutiert werden. Vor diesem Hintergrund kann ich der im Vorwort des Berichtes durchklingenden Kritik des Rechnungshofes, dass trotz angespannter Haushaltslage viele im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben nicht in Frage gestellt würden, wenig abgewinnen. Die Projekte, die sich diese Koalition vorgenommen hat, sind keine Extras oder Sahnehäubchen, die man sich leistet, weil man das schick findet. Diese Koalition hat die Zukunft fest im Blick und erkannt, dass unterlassene Investitionen, eine unterfinanzierte Verwaltung oder eine unzureichende soziale Sicherung am Ende für alle viel teurer werden.
Der Rechnungshof richtet mit seinem Fazit den Blick auf die kommenden Haushalte. Er kritisiert das Land würde neue Schulden aufnehmen, die bei einer besseren Prioritätensetzung in der Höhe nicht erforderlich gewesen wären. Ja, kurzfristig kann man das vielleicht so sehen aber mittel und langfristig zahlen sich diese Investitionen, zum Beispiel in die Verkehrswende, in die Digitalisierung und in Bildung und Forschung, eben auch aus. Sie sind daher nötig. Wenn ich Herrn Weiser richtig verstanden habe, widerspricht er dieser Sichtweise auch gar nicht. Er moniert nur, dass diese Betrachtung der Dinge von der ursprünglichen Idee einer Schuldenbremse abweicht und bittet darum, das genau zu prüfen. Das tun wir, aber ich denke auch, die Regeln der Schuldenbremse auf Bundesebene müssen dringend reformiert werden. So etwas wie unseren Zukunftsinvestitionsfonds, der schuldenfinanzierte Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, fehlt in der derzeitigen Schuldenbremse.
Anrede
Was den besonderen Wert des Jahresberichtes ausmacht, sind ja immer die „besonderen Prüfungsergebnisse“. Auch in diesem Jahr hat der Rechnungshof wieder einige wirklich interessante Fragen aufgeworfen. Warum gehören die Straßenmeistereien nicht dem Landesbetrieb Straße und wer muss die energetisch dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen finanzieren? Offiziell gehören diese Gebäude zum Straßenvermögen, das wiederum „Eigentum“ des Ministeriums ist. Die meisten Landesimmobilien gehören aber dem Brandenburger Liegenschaftsbetrieb BLB, der auch inzwischen ein gutes Energiemanagement etabliert hat. Die Straßenmeistereien werden von ihm zwar bewirtschaftet aber Investitionen an fremden Gebäuden tätigt er natürlich nicht. Eine Übertragung des Straßenvermögens an den BLB oder auch den Landesbetrieb Straße ist aber nicht so ohne weiteres möglich. Es wäre ein sehr großer Aufwand, alle Straßen, Brücken und Bauhöfe bilanziell zu erfassen. Der Haushaltskontrollausschuss schlägt daher jetzt vor, so zu verfahren wie bei den Bundesstraßenmeistereien. Die gehören auch dem Bund, die Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und baulichen Anlagen erfolgen aber durch den Landesbetrieb Straße.
Einen weiteren interessanten Einblick gab der Beitrag Nr. 17: Mängel bei der Bestellung und Anstellung der Geschäftsführungsmitglieder von GmbH-Landesbeteiligungen. Die Feststellung lautet kurz zusammengefasst: Die Auswahl, Verträge und Vergütungen der Geschäftsführungsmitglieder der GmbH-Landesbeteiligungen waren mit teilweise erheblichen Mängeln behaftet. Die Beteiligungsverwaltung hatte die Zuständigkeit hierfür auf die Aufsichtsräte der Gesellschaften delegiert, ohne jedoch ihren Aufgaben als zentrale Überwachungs- und Steuerungsinstanz und als aktiv unterstützender Dienstleister wirklich gerecht zu werden. Schon im Rahmen des Ausräumungsverfahrens wurde vom Finanzministerium vieles abgestellt und es wurden klare Regelungen erlassen. Zur Unterstützung der Aufsichtsräte gibt es nun weitere Leitlinien wie eine zur Gestaltung und Abrechnung von Zielvereinbarungen und auch Mustertexte wie zum Beispiel einen Musteranstellungsvertrag für Geschäftsführungsmitglieder. Kontrovers wurde im Kontrollausschuss die Frage diskutiert, ob die Geschäftsführung von mehrheitlich dem Land gehörenden Unternehmen eine Vergütung nach Marktniveau erhalten soll, auch wenn das Unternehmen rein hoheitliche Aufgaben der Landesverwaltung übernimmt. Oder ob in solchen Fällen die Orientierung an der Vergütung einer entsprechenden Position in der Ministerialverwaltung angebrachter wäre. Durchgesetzt hat sich hier am Ende eine sowohl-als-auch Lösung. Der Haushaltskontrollausschuss empfiehlt bei der Bemessung der Vergütungen nun Maßstäbe mit vergleichbaren Unternehmen zu beachten und die für Mitglieder der öffentlichen Verwaltung geltenden Vergütungsmaßstäbe auch mit heranzuziehen.
Anrede
Ich denke, das wird der Sache gerecht und man wird sich die weitere Entwicklung genau ansehen. Am Ende kommt es ja immer darauf an, die für die jeweilige Position am besten geeignete Person zu finden und zu verpflichten. Im Zusammenhang mit den Landesunternehmen, zu denen ja auch der Flughafen gehört, möchte ich anmerken, dass ich eine stärkere parlamentarische Kontrolle dieser Unternehmen grundsätzlich befürworte. Daher ist es gut, dass wir zeitnah mit der Arbeit des Unterausschusses zur FBB GmbH beginnen. Denn neben dem Bericht des Landesrechnungshofs sorgt auch eine starke parlamentarische Prüfung für Transparenz und so oftmals auch für bessere Ergebnisse.