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Rede im Landtag: Die Änderung der Regelungen im Schuldrechtsanpassungsgesetz ergibt jetzt keinen Sinn mehr und ist nicht zielführend

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

nun beschäftigen wir uns also mit dem Antrag zu DDR-Garagen Nummer römisch Zwei. Immerhin haben Sie die Konsequenzen aus dem irrigen Antrag römisch Eins gezogen und fokussieren nunmehr auf den Bundesgesetzgeber. Zu den inhaltlichen Fragen verweise ich auf meine Rede vor sechs Wochen. Wir hatten ja festgestellt, dass es sich bei den betreffenden Rechtsfragen um Bundesrecht handelt und dass eine Interpretation der Bundesgesetze durch die dafür unzuständige Landesregierung nicht weiterhilft.

Daher ist es nunmehr folgerichtig, dass Sie mit Ihrem heutigen Antrag einen denkbaren Weg über den Bundesrat und eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen beschreiben.

Die Frage ist, ob dies ein zielführendes Vorgehen ist. So schreiben Sie zutreffend in Ihrem Antrag: „Die Überführung dieser Gesetzessystematik“ – also die der DDR-Pachtverhältnisse – „in Bundesrecht ist nunmehr abgeschlossen.“ Ist abgeschlossen! Ist es also zu spät, hier noch eine Veränderung zu bewirken? Ich meine ja, zumindest, wenn man nicht ein neues, rechtliches Chaos verursachen will.

Warum sind Sie mir diesem Anliegen nicht vor einem oder zwei Jahren gekommen? Alle Fristen waren klar, die rechtlichen Verhältnisse nach Auslaufen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes definiert. Zu diesem Zeitpunkt hätte ein Vorstoß möglicherweise Sinn gehabt, jetzt ist die Überführung in bundesdeutsches Recht – wie Sie selber sagen – abgeschlossen.

Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel – natürlich sind die Verhältnisse ja überall unterschiedlich, aber ich beschreibe mal eben eine spezielle Fallkonstellation: Aufgrund ungeplanter Ereignisse in der Familie hat sich eine Pächterin im März dieses Jahres entschieden, ihren Pachtvertrag zu beenden. Sie hat sich über die Rechtslage informiert und hat im Mai die vielleicht baufällige Garage selbst abreißen lassen.

Was wären die Folgen nach Ihrem Antrag? Sie hätte nicht nur die Abrisskosten umsonst bezahlt, sondern wäre sogar verpflichtet, die Garage neu zu errichten! Was, sagen Sie? Ja, denn Sie wollen den Zeitpunkt des ordnungsgemäßen Zustands auf Ende 2022 festlegen und da stand ja die Garage noch! Übrigens würde dieselbe Regelung auch dazu führen, dass Pächterinnen und Pächter zum Beispiel für verursachte Altlasten nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten usw.

Eine Regelung, wie Sie in Ihrem Antrag angepeilt wird, würde zu einem rechtlichen Chaos sondergleichen führen, zu erhöhter Rechtsunsicherheit und zu einer Hängepartie für alle, die noch Pachtverträge aus DDR-Zeiten besitzen. Der Zeitpunkt für eine Gestaltung des Übergangs in bundesdeutsches Recht ist einfach mal vorbei. Seit fast einem halben Jahr gilt dieses Recht uneingeschränkt, das kann man nicht mehr zurückdrehen.

Den Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Klarheit für Garagen-Pächter schaffen - Pachtrecht reformieren!" (TOP 5 der 87. Plenarsitzung)