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Rede im Landtag: Kulturgut Sinneserbe schützen - Ortsübliche Gerüche und Geräusche des Landlebens bewahren

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor den Bildschirmen,

Der Antrag von BVB / Freie Wähler zum Schutz des Kulturgutes Sinneserbes war bereits im September 2022 hier behandelt worden.

Schon in dieser ersten Sitzung waren von der Staatssekretärin Anja Boudon starke Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Durchsetzbarkeit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes geäußert worden. Ich gehe davon aus, dass wir die Gründe auch heute nochmal vom Ministerium hören.

Zwischenzeitlich war der Antrag in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz überwiesen worden und er wurde dort im Rahmen einer schriftlichen Anhörung behandelt und wiederum diskutiert. Es waren nur 3 Stellungnahmen eingegangen.

Eine sehr umfangreiche Stellungnahme wurde uns vom Rechtsanwalt Thomas Müller zugesandt, der als organisierter Rassegeflügelzüchter in dieser Materie besonders bewandert ist.

Er ist der festen Überzeugung, dass viele Hobby-Tierhalter bei Beschwerden aus der Nachbarschaft lieber die Tiere abschaffen, statt sich auf eine Klage einzulassen, deren Ausgang unklar ist und gegebenenfalls hohe Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Damit würde jedoch der biologischen Vielfalt im Erhalt alter Haustierrassen schwerer Schaden zugefügt. Thomas Müller plädiert aus seiner Sicht als Rassegeflügelzüchter für klare gesetzliche Bestimmungen, wonach im Dorfgebiet gewisse Immissionen zu dulden sind, ähnlich der Einstufung, dass Kinderlärm nach § 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes gar kein Lärm ist.

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Schwielochsee, Rainer Hilgenfeld, verweist auf die großen Veränderungen im ländlichen Raum, die unter anderem durch die Errichtung von Windkraft - und Photovoltaikanlagen für Gesprächsstoff in den Dörfern sorgen.

Ortstypische Gerüche und Geräusche treten da eher in den Hintergrund.

Schlussendlich hält der Bürgermeister ein Aufweichen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht für hilfreich. Der Städte und Gemeindebund stellt in seiner Stellungnahme in Frage, ob das Immissionschutzgesetz überhaupt der richtige Ort für den Schutz des Kulturgutes Sinneserbe ist.

Schließlich würden hier die widerstreitenden Interessen bereits abgewogen und so würde dieses Gesetz bereits eine austarierte Grundlage bilden.

Außerdem verweist der Städte- und Gemeindebund auch auf das Landesimmissionsschutzgesetz, in dem die Nachtruhe näher geregelt ist.

Insgesamt wird der Weg des Dialogs als zielführender angesehen, um traditionell geprägte Geräusche und Gerüche zu bewahren, als dies durch eine rechtliche Regelung möglich wäre.

In diesem Kontext wirbt der Städte- und Gemeindebund eher für eine gute Kommunikation der Menschen in den Orten, die zu mehr Verständnis und weniger Konflikten beitragen kann.

So, wie gehen wir nun mit diesem Thema um?

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es bereits eine Bundesratsinitiative aus Bayern zum Schutz der ortsüblichen Gerüche und Geräusche gibt.

So weit bekannt ist, hat sich dieser Initiative kein weiteres Land angeschlossen, so dass der Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates at acta gelegt wurde.

Angesichts der indifferenten Meinungen zu diesem Thema und der Aussichtslosigkeit auf Erfolg lehnen wir diesen Antrag ab.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Kulturgut Sinneserbe schützen - Ortsübliche Gerüche und Geräusche des Landlebens bewahren" (TOP 6 der 82. Plenarsitzung)