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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes ist uns Bündnisgrünen im Jahr 2009 - nach unserem Einzug in den Landtag - in den Schoß gefallen, aber wir haben uns des Erbes angenommen. Dabei ist uns immer besonders wichtig gewesen, dass wir bei all unseren Diskussionen nah an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission bleiben, die insbesondere durch die Federführung des Präsidenten des Landesrechnungshofes und die Einbeziehung der Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler für uns von Anfang an großes Gewicht hatten.

Diese Institutionen mit ihrer unabhängigen Perspektive brauchen wir; denn die Entscheidung über unsere eigenen Einkommen ist nicht etwa das Resultat dreister Eigenmächtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975, das sowohl uns Landtagsabgeordneten als auch den Bundestagsabgeordneten auferlegt, diese Entscheidungen „vor den Augen der Öffentlichkeit“ zu fällen. Aus unserer Sicht ist es uns gelungen, die Nähe zu den Kommissionsempfehlungen zu wahren. In einem Punkt allerdings haben wir umgehend eine Konkretisierung vorgenommen. Die Frage nach den Regionalbüros bzw. Wahlkreisbüros, die die Kommission offengelassen hat, haben wir sehr schnell entschieden; denn wir waren und sind der Meinung, dass diese Vertretungen im Land außerordentlich wichtig sind. Bei der Änderung ist uns Bündnisgrünen der wichtigste Punkt die Umstellung der Altersversorgung. Dass Abgeordnete nach nur fünf Jahren Tätigkeit einen Altersversorgungsanspruch von monatlich 750 Euro haben, ist in keiner Weise gerechtfertigt.

Dabei geht es um zweierlei: zum einen um die Höhe der Altersversorgung und zum anderen um die Tatsache, dass diese Altersversorgung haushaltsfinanziert war. Wie bei der allzu großzügigen Verbeamtungspraxis der Landesregierung - zum Beispiel bei Staatssekretärinnen, Staatssekretären und Lehrkräften - haben wir immer wieder kritisiert, dass damit künftigen Landeshaushalten intransparente und schwer kalkulierbare Verpflichtungen auferlegt werden.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Wir begrüßen deshalb die Neuregelung der Altersversorgung ausdrücklich: die Reduktion auf etwa die Hälfte des bisherigen Anspruchs sowie die Umstellung auf dieses kapitalfinanzierte Modell. Langfristig wird das zu einer Ersparnis im Landeshaushalt und zu besserer Planbarkeit führen, auch wenn es in den nächsten Jahren durch die Umstellung des Finanzierungsmodells sowie die damit verbundene erhebliche Anhebung der Entschädigung zu einer großen Mehrbelastung kommen wird.

Natürlich hätten wir Bündnisgrüne uns einen Weg gewünscht, der auch uns Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rentenversicherung integriert. Das sollte nämlich unser Ziel sein: Eine Bürgerversicherung für alle,

(Görke [DIE LINKE]: Das war aber nicht Konsens! - Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

in die unabhängig vom Erwerbsstatus Beiträge aus allen Einkommen gezahlt werden.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE - Bischoff [SPD]: Das wird die Überschrift morgen!)

- Genau.

Aber wir erkennen im konkreten Fall an, dass die bestehenden Rentenversicherungssysteme der Kurzfristigkeit einzelner Legislaturperioden nicht ausreichend Rechnung tragen. Wer aber seine oder ihre Erwerbstätigkeit für ein Abgeordnetenmandat unterbricht - immer mit ungewisser Zukunft -, der darf natürlich beanspruchen, daraus keine Nachteile in der Altersversorgung zu erleiden. Insofern plädieren auch wir jetzt für den Beitritt zum Versorgungswerk. Die Abschaffung der Fahrtkosten- und der allgemeinen Pauschalen stellt uns anderen Steuerzahlenden gleich und schafft einen Schritt zu mehr Transparenz. Auch wir müssen künftig über Ausgaben und Fahrtkosten Buch führen. Dabei ist noch zu klären, wie das genau zu geschehen hat; denn es kann nicht in
die Hände einzelner Finanzbeamter gelegt werden, zu entscheiden, was mandatsbedingter Aufwand von Abgeordneten ist. Schließlich ist es mit der Unabhängigkeit unseres Mandats unvereinbar, immer genau darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, wann wir wo mit wem über welches Thema und zu welchem Zweck gesprochen haben. Diesbezüglich sind klare Regelungen des Finanzministeriums gefordert, die es bisher noch nicht gibt.

Im Zuge dieser Klärung könnte auch überlegt werden, ob zum Beispiel der mandatsbedingte Zuschlag in Höhe von 540 Euro, den wir künftig zum Ausgleich für die wegfallenden Pauschalen erhalten, anders als der am Bürgermeistergehalt orientierte Anteil unserer Entschädigung indexiert werden sollte. Zudem könnten wir als Partei der Doppelspitzen uns vorstellen, den Zuschuss für Fraktionsvorsitzende künftig auf zwei Personen aufsplittbar zu gestalten.

Sie sehen, einzelne Teilaspekte müssen wir noch kritisieren. Nun aber tragen wir das große Paket hoffentlich erst einmal gemeinsam in den Hauptausschuss. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)