Es gilt das gesprochene Wort !
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,
weil in der bisherigen Diskussion einiges durcheinander geraten ist, möchte ich noch einmal klarstellen, dass wir heute über drei verschiedene Bereiche des Schutzes vor Fluglärm beraten:
1. über die CDU-Initiative für ein Nachtflugverbot von 23-6 Uhr
2. über den Antrag unserer Fraktion, dass Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative sich für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr einsetzt und
3. über unseren Antrag mit der Forderung an die Landesregierung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Schallschutzstandard zu akzeptieren.
SPD und LINKE haben Punkt eins und drei nun ein wenig vermischt, dazu aber später.
Bei Punkt 1 kann ich es recht kurz machen. Unsere Fraktion hatte bereits 2010 den Antrag für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am BER gestellt. Nachdem wir uns im Landtag dann in diversen Ausschusssitzungen und Anhörungen mit dem Thema befasst hatten, gab es im Februar dieses Jahres die Annahme des Volksbegehren durch den Landtag sowie ein Umschwenken des Ministerpräsidenten in dieser Frage.
Für uns ergaben sich in der Anhörung zum CDU-Antrag keine neuen Erkenntnisse. Fluglärm macht krank – besonders nachts und besonders an einem solch dicht besiedelten Standort. Des Weiteren gibt es keine ausreichenden Belege für eine wirtschaftliche Notwendigkeit von Nachtflügen – auch nicht für die Zeit von 22-23 Uhr.
Aus diesem Grund stimmen wir der Beschlussvorlage des Infrastrukturausschusses zu, den CDU-Antrag abzulehnen.
Kommen wir zum zweiten Punkt:
Wir hatten unseren Antrag für eine Brandenburger Bundesratsinitiative gestellt, weil es neben den Bemühungen auf Landesebene durchaus auch sinnvoll ist dies auf Bundesebene anzustreben. Dabei sind wir allerdings davon ausgegangen, dass die Landesregierung hierbei auch Forderungen formuliert, die eine tatsächliche Verbesserung für die Bevölkerung beim Lärmschutz gewährleisten.
Im Gegensatz zu den Initiativen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg will Brandenburg aber weiterhin nur vor „unzumutbarem“ Fluglärm schützen.
Wer, wie „unzumutbar“ definiert bleibt völlig unklar.
Darüber hinaus sollen relevante Entscheidungen und Kriterien zum Bundesverkehrsministerium abgeschoben werden. Dieser Freibrief für den Bundesverkehrsminister, betrifft ebenso die Entscheidung, wer bei der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden soll.
Absolut unverständlich wenn man bedenkt wie wichtig unserer Landesregierung die Bürgerbeteiligung sonst angeblich immer ist.
Die brandenburgische wie auch die hessische Bundesratsinitiative bestätigt lediglich die völlig unzureichenden Lärmschutzregelungen des geltenden § 29b Luftverkehrsgesetz und
schränkt den Lärmschutz - besonders bei den Nachtstunden - weiterhin ein.
Wir fordern daher, dass Brandenburg entweder seine Initiative stark überarbeitet oder sich den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg anschließt.
Für einen Lärmschutz der seinen Namen auch verdient – besonders zu den Nachtstunden!
Ich komme nun zum 3. Punkt:
Als Matthias Platzeck kurz nach der Urteilsbekanntgabe gefragt wurde, ob der Versuch beim Oberverwaltungsgericht den Schallschutzstandard für die BER-Anrainer zu verringern ein Fehler war, antworteten er: Zitat "Bevor wir irgendwelche Schlüsse ziehen, warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab“ sowie „Was das Gericht verlangt, ist eine Steigerung des sehr guten Schallschutzes." Zitatende
Diese Aussage ist zum einen völlig falsch – das OVG hat schließlich nur den Schallschutz bestätigt der vom Flughafen geplant und beantragt sowie von der Planfeststellungsbehörde genehmigt wurde. Von Steigerung kann hier also überhaupt nicht die Rede sein.
Die Antwort zeigt aber vor allem, dass wir uns eben nicht darauf verlassen können, dass wir nach dem Urteil Rechtsfrieden haben. Eine eindeutige Positionierung zum Anerkennen des Urteils, liebe Kolleginnen und Kollegen hört sich anders an.
Und deshalb bedarf es eines deutlichen Zeichens von uns Abgeordneten. So wie es in unserem Antrag formuliert ist. Man kann diese wichtige Forderung auch nicht mit einem Unterpunkt eines Antrags zu einem völlig anderen Thema abhaken. So zu sagen von hinten durch die Brust ins Auge.
Ich begrüße zwar, dass in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Thema Nachtflug auch der Aspekt des Schallschutzes auftaucht. Aber der Umgang mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist aus unserer Sicht ein Thema, welches eines gesonderten Antrages bedarf.
Mittlerweile liegt ja auch die Urteilsbegründung vor, die noch einmal betont, dass die Flughafengesellschaft systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen hat. Und was hat die brandenburgische Planfeststellungsbehörde getan?
Tatenlos zugeschaut - man kann hier also durchaus von Behördenversagen sprechen.
Jedenfalls ist dies kein Thema, welches in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses zu einem ganz anderen Sachverhalt noch mal schnell so eben unter viertens - also unter ferner liefen - abgehakt werden kann. Es sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die wir auch in gesonderten Dokumenten abgestimmt haben möchten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses hat ihren Ursprung schließlich im CDU-Antrag, der sich mit dem Nachtflugverbot und der weiteren kapazitiven Entwicklung beschäftigt. Vom OVG-Urteil in Sachen Schallschutzprogramm ist im CDU-Antrag nichts zu lesen.
Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Fraktionen von SPD und Linke einen eigenen Text hierzu verfasst haben, der auch Teile unserer Forderung aufgegriffen hat, der vorliegende Antrag geht aber noch weiter. Wir fordern,
1. dass die Landesregierung das Urteil des OVG uneingeschränkt akzeptieren soll
2. dass auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes verzichtet werden soll und
3. dass dieser Standpunkt ab sofort klar und eindeutig gegenüber den anderen Gesellschaftern des Flughafen GmbH vertreten werden soll.
In der Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es:
„Der Landtag unterstützt die Auffassung der Landesregierung, den Streit nicht weiterzuführen und auf die Anwohner zuzugehen. Die Umsetzung des Schallschutzprogramms darf nicht durch weitere rechtliche Schritte verbaut werden.“
Hier gibt es Parallelen zu unserem Antrag. Die uneingeschränkte Akzeptanz eines Urteils, so wie wir es fordern, geht für uns aber noch einen Schritt weiter. Gefreut hat es uns trotzdem, dass unser Korrekturwunsch im Ausschuss eingeflossen ist wurde. Deshalb können wir der Beschlussvorlage auch zustimmen.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass man das eine tun kann ohne das andere zu lassen.
Da die Fraktionen von SPD und Linke scheinbar ja keine inhaltlichen Differenzen zu unserem Antrag sehen, dürfte einer Zustimmung eigentlich nichts im Wege stehen. Ich bitte sie daher: Lassen sie uns hier und jetzt ein klares Bekenntnis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes abgeben.
Lassen Sie uns für Rechtsfrieden sorgen und stimmen sie unserem vorliegenden Antrag zu. Vielen Dank!