- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Der Biber fühlt sich in Brandenburg wohl. Die Population wächst und kann in unserem Land mittlerweile etwa 2.500 Exemplare Vertreter aufweisen. Das ist aus unserer Sicht sehr erfreulich, waren Biber doch vor etwa 100 Jahren in Brandenburg nahezu ausgestorben. Jetzt verbessern sie nicht nur den Landschaftswasserhaushalt, sie sorgen auch für eine höhere Wasserqualität und eine größere Strukturvielfalt, so dass auch andere selten gewordene Arten zurückkehren. Biber bringen so in unserer Landschaft an vielen Stellen einen Mehrwert, ohne dass wir hierfür Geld in die Hand nehmen müssen. Insofern relativiert sich hier auch der Ausdruck Schadtier, mit dem der Kollege Beyer ja auch heute früh schon versuchte, zwischen guten und bösen Tieren zu unterscheiden.
Dennoch ist nicht zu verleugnen, dass es an der einen oder anderen Stelle zu Problemen zwischen Mensch und Bibern kommen kann und es hier verträglicher Lösungen für beide Seiten bedarf.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss eine sehr konstruktive Diskussion zum Thema Bibermanagement hatten. Die Anhörung mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, sowohl von Seiten der Landnutzer als auch des Naturschutzes, haben uns verdeutlicht, dass von sehr vielen Seiten Handlungsbedarf gesehen wird, für das Zusammenleben von Mensch und Biber neue Regelungen auf den Weg zu bringen. Auch im Rahmen meiner Sommertour konnte ich mir ein Bild vor Ort machen und mit Betroffenen ins Gespräch kommen. Dabei zeigte sich mir auch, dass es in Abhängigkeit von den handelnden Personen durchaus Unterschiede in der Aufgeregtheit bei diesem Thema gibt. Je nachdem ob gepflegte Ressentiments und persönliche Profilierung oder sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund stand.
Ich freue mich aber auch, dass nach der Befassung mit dem Thema im Ausschuss vom ursprünglichen Antrag nicht mehr so viel übrig geblieben ist.
Dieser war schlichtweg mit dem Arten- und Bundesnaturschutzgesetz nicht vereinbar. Weggefallen ist ebenso die Behauptung, die Zerstörung von Feuchtgebieten und Uferverbauungen würden sich nicht nachteilig auf die Biberpopulation auswirken und schließlich auch die vollumfängliche Entschädigung von Betroffenen aus Geldern des Naturschutzfonds.
Wir begrüßen in der Beschlussempfehlung insbesondere die Punkte zwei und drei, mit denen Beratungsmöglichkeiten zur Konfliktminimierung sowie Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen.
Diese Punkte gehören unserer Ansicht nach ganz oben auf die Prioritätenliste, da hierdurch an der einen oder anderen Stelle Probleme mit dem Biber von vornherein verhindert werden können.
Auch den vierten Punkt, die Einrichtung eines Akzeptanzfonds zur Entlastung von Gewässerunterhaltungsverbänden und Betroffenen, sehen wir als einen guten Kompromiss an.
Punkt 1, sicherlich der Strittigste in der Beschlussempfehlung, können wir insoweit unterstützen, als dass gewährleistet wird, dass von der Ausweisung besonders gefährdeter Gebiete tatsächlich nur im Einzelfall Gebrauch gemacht werden kann, sofern erhebliche wirtschaftliche Schäden oder Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen. So sieht es auch § 47 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes vor.
Für uns stellt sich das insbesondere in den Fällen dar, in denen die unteren Naturschutzbehörden schon in der Vergangenheit regelmäßig Ausnahmegenehmigungen erteilt haben und es mit der Ausweisung eines besonders gefährdeten Gebietes vor allem zu einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung kommt.
Wie im Ausschuss dargelegt, sehen wir eine Beteiligung der Fachbehörde hierbei als Grundvoraussetzung an, damit zukünftig eine einheitliche Auslegung der noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung gewährleistet wird. Auch wenn dieser Punkt jetzt mit dem Argument, das sei ja selbstverständlich, nicht Eingang in den Beschlusstext fand, wurde es ausdrücklich im Protokoll vermerkt was dann so auch die Zustimmung aller fand.
So wie es die Vollzugshinweise Biber bereits vorsehen, darf von einer Tötung nur als allerletzte Möglichkeit, sozusagen im Notfall, Gebrauch gemacht werden. Das muss auch für die Zukunft gelten. Wir erwarten, dass das Umweltministerium verantwortungsvoll mit diesem Auftrag umgeht und werden in jedem Fall den Entwurf der Rechtsverordnung aufmerksam begleiten. Vielen Dank !