Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste,
kennen Sie das flaue Gefühl, wenn man es gerade noch in den Zug geschafft hat, aber auf einmal unsicher ist, ob der Zug überhaupt in die gewünschte Richtung fährt? Ein ähnliches Gefühl habe ich, wenn ich den Antrag der FDP-Fraktion lese und vor allem Ihren Erläuterungen dazu folge, lieber Gregor Beyer. Ich weiß nicht, wohin Ihre Reise hingehen soll.
Wenn Ihr Ausflug über eine Reform der Naturschutzverwaltung zu Personaleinsparungen führen soll, ist er bestimmt nicht zielführend. Denn in den vergangenen Jahren wurde in der Naturschutzverwaltung bereits überproportional viel Personal abgebaut, obwohl sowohl die rechtlichen Aufgaben beispielsweise mit dem europäischen Naturschutzrecht als auch durch faktische Herausforderungen wie den ungebremsten Artensterben immens quantitativ als auch qualitativ gestiegen sind. Ein Spielraum ist hier also nicht gegeben.
Im Gegenteil: Hier gibt es einigen Optimierungsbedarf, denn die Komplexität der Anforderungen an die Umweltverwaltungen nimmt kontinuierlich zu und damit einhergehend auch die Überlastung und Überforderung der Mitarbeiter.
An vielen Ecken ist der Personalmangel spürbar: Sei es bei langen Genehmigungsverfahren, nicht durchgeführte Unterschutzstellungsverfahren für europäische Vogelschutzgebiete oder die nur langsam vorankommende Erstellung von Managementplänen für die europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.
Der Naturschutz hat viele Schnittstellen mit anderen Ressorts wie die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Agrarumweltprogrammen. Wenn aber quantitativ und qualifiziertes Personal fehlt, kann der Naturschutz aber nicht proaktiv agieren.
Und schließlich hat auch die immer weiter sinkende Finanzierung des Vertragsnaturschutzes dazu geführt, dass dieser so gut wie nicht mehr stattfindet. Aber das hatten wir ja bereits auch schon bei den letzten Haushaltsverhandlungen kritisiert. Die Formulierung im FDP-Antrag beim sechsten Spiegelstrich interpretiere ich in diesem Zusammenhang mal wohlwollend als Flüchtigkeitsfehler und nicht Freud'schen Versprecher. Sie reden hier vom „zweifelhaft vorhandenen Engagement der NGOs"
Die Aufzählung an Defiziten in der Umsetzung von Naturschutzbelangen könnte sicherlich noch eine Weile fortgeführt werden. Wohin soll die Reise also gehen?
Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg kommt der Landesfachbehörde eine wichtige Bündelungsfunktion zu. Hier kann den zunehmend ressortübergreifend angelegten Herausforderungen im Umwelt- und Naturschutz mit der nötigen Fachkompetenz begegnet werden. Das Landesumweltamt kann aber nur zum Teil Defizite auf anderen Ebenen kompensieren.
Daraus folgt: Auch wir sehen durchaus Handlungsbedarf, um den Naturschutz in Brandenburg auf hohem Niveau langfristig zu sichern. Dem zweifellos vorhandenen Vollzugsdefizit und der Unterfinanzierung kann die von Ihnen geforderte Verwaltungsreform unserer Auffassung nach aber keine Abhilfe leisten. Mit Reformen hat Brandenburg ja so seine Erfahrungen - nicht unbedingt nur die besten.
Wir halten bei diesem Ausflug vielmehr unter anderem die Enquetekommission zur Verwaltungsreform für eine gute Reisebegleitung.
Und ergänzend hierzu ist sicherlich auch eine Beratung über die künftige Rollenverteilung im Brandenburger Naturschutz auf Ausschussebene sinnvoll.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion. Sie schießen mit dem Ruf nach einer Reform mit Kanonen auf Spatzen und das würde Verunsicherung in einen Bereich bringen, der ohnehin schon unter Druck steht. Wir halten dies für das falsche Signal und werden dem Antrag daher nicht zustimmen. Vielleicht gehen Sie ja noch einmal in sich und beantragen eine Überweisung in den Ausschuss – was wir durchaus unterstützen würden.
Vielen Dank.